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Autor Thema: GEZ-Gebühr ernsthaft & wirksam bekämpfen – der große Appell ! ! !  (Gelesen 8944 mal)

Uwe

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GEZ-Gebühr ernsthaft & wirksam bekämpfen – der große Appell ! ! !

Von Claudio Kummerfeld

Wir hatten in den letzten Tagen bereits zwei Mal über ARD, GEZ und Co. berichtet. Plötzlich erhielten wir eine entrüstete Mail vom NDR. Widersprüche, Dreistigkeit, Hintergründe und eine konkrete Idee zur wirksamen Bekämpfung der GEZ-Gebühr in ihrer jetzigen Form. Der große Appell an jeden Bürger, der diese Entmündigung nicht mehr ertragen kann…

Auch hatten wir den NDR direkt angesprochen, mit welcher Begründung z.B. die ARD im Vorabendprogramm Daily Soaps ausstrahlt, die nun wirklich nichts mit einem „Bildungsauftrag“ zu tun haben. Darauf antwortete der NDR-Pressesprecher Zitat:

„Daily Soaps sind vor allem Unterhaltungsformate. In § 11 Rundfunkstaatsvertrag heißt es zu den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten u. a.: Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen.“

weiterlesen auf:

http://finanzmarktwelt.de/gez-gebuehr-ernsthaft-wirksam-bekaempfen-der-grosse-appell-18570/


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D
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Guter Text.
Bietet sicherlich einige Fragen, die sich bei meinem nun nahenden Prozeß stellen werden, den die Gegenseite
erst einmal erklären soll.
Der Vorwurf von korrupten Mitgliedern bei NDR, WDR steht sicherlich massiv im Raumen, genaus so wie
das Kartellamt sich dafür interessieren sollte.

Eine meiner Strategien wird sein, dass ich gerne für 2-3 € im Monat für Radio und "Grundversorgung", also UNABHÄNGIGE Berichterstattung zu zahlen bereit bin.
In meiner Klageschrift werfe ich dem WDR allerdings massive Kriegspropaganda vor und belege die auch, und das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, solchen Lug und Betrug zu finanzieren.

Momentan sammle ich solche Berichte für den Tag x.

Grüsse


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I
  • Beiträge: 434
Eine meiner Strategien wird sein, dass ich gerne für 2-3 € im Monat für Radio und "Grundversorgung", also UNABHÄNGIGE Berichterstattung zu zahlen bereit bin.

Maximal 3 € im Jahr. Wir hatten gegen Ende 2013 67,7 Mio. volljährige Personen in Deutschland, wenn jeder einmal im Jahr max. 3 € bezahlt, wären das für die Grundversorgung 203 Mio €. Das reicht für eine unabhängige Berichterstattung völligst aus. Niemand will so ein aufgeblätes Gebilde in den Politiker ihren Ruhestand suchen. Da jeder etwas vom Kuchen abhaben will, wird der Rundfunkbeitrag bis ins endlose irgendwann steigen...


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Es wird hier immer wieder in Widersprüchen und Klagebegründungen alles mögliche angegeben, warum man es ablehnt die GEZ-Gebühr zu zahlen. Stichworte seien

-   fehlende Unabhängigkeit der  Medien
-   Kriegshetze
-   Einseitige Berichterstattung
-   Unterdrückung von Informationen
-   Falschdarstellungen etc. etc.

darauf kommt es aber bei Gericht gar nicht an. Allein was man anführen kann ist
eine verminderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die einen an der Zahlung hindert.
Die Gerichte weisen alle Begründungen ab, welche hiervon abweichend vorgebracht werden.
Deren Aufgabe ist es lediglich die Zahlungsaufforderungen auf  Konformität mit dem geltenden
Recht zu überprüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe das Gebührensystem als solches infrage zu stellen ,
denn das sind für die Gerichte politisch gewollte Regelungen die sie ja schützen sollen.

Wer andere Argumente vorbringen will ist beim AG oder LG nicht an der richtigen Adresse.
Dampf ablassen kann man besser bei den für den Wahlkreis delegierten Abgeordneten
für Land oder Bund in deren örtlichen Sprechstunde oder schriflich.

Das ist nicht nur sinnvoll, sondern spart auch unnötige Gerichtskosten.




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[...] darauf kommt es aber bei Gericht gar nicht an.
Darauf kommt es durchaus an - nämlich auf dem verwaltungsgerichtlichen Wege mit dem Ziel der letztinstanzlichen Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit.
Dieser reguläre verwaltungsgerichtliche Weg schützt denn auch i.d.R. bis Verfahrensende vor der Vollstreckung und insofern auch vor der Auseinandersetzung mit Amts- und Landgericht.
Die AG und LG waren noch nie die richtige Adresse für Einwände bzgl. der Rechtmäßigkeit der Forderungen ansich.

Im Übrigen gilt generell:
Nicht etwa bisherige und jetzige abschlägige Urteile mit *zukünftigen* gleichsetzen!
Denn damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


...ungeachtet dessen gilt es natürlich, den "Dampf" auch "bei den für den Wahlkreis delegierten Abgeordneten" abzulassen ;)


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Anstatt ein Gesetz zu bekämpfen, dass man in der Form wohl nicht wegbekommt, wäre es doch sinnvoller, die Höhe der Gebühr zu bekämpfen.
Wie ein Kommentator schon treffend bemerkte, fängt der Artikel ganz nett an, wird aber dann inkonsequent.
Es geht doch nicht um die Höhe der Beiträge. Ob man seiner Grundrechte für 17,50€ oder 3€ im Monat beraubt wird, wo ist da der Unterschied?

Fernsehen auf Kosten von Grundrechten? Nein - Danke!


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Darauf kommt es durchaus an - nämlich auf dem verwaltungsgerichtlichen Wege mit dem Ziel der letztinstanzlichen Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit.

Zitat https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

Zitat
"§ 13 RBStV enthält eine auf Artikel 99 Grundgesetz gestützte Revisionsregelung. Sie ist zur Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen Rechtsprechung notwendig,[13] weil es sich beim Rundfunkbeitragsrecht um Landesrecht handelt. Die Ratifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erfolgte durch Landesgesetze (sogenannte Transformationsgesetze) der 16 vertragsschließenden Bundesländer. Aufgrund der Regelung des § 13 RBStV endet der beim Verwaltungsgericht (Erste Instanz) beginnende Instanzenzug bei Klagen gegen die Beitragserhebung nicht – wie sonst bei Landesgesetzen - bei den Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen der Länder (Berufungsinstanz), sondern es kann auch eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht erfolgen. In der Regel erst nach Erschöpfung des Rechtswegs ist eine Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht und zum Bundesverfassungsgericht möglich. Ein Sonderregelung in Bayern ist die Popularklage (Artikel 98 Satz 4 Bayerische Verfassung). "

Also ein langer, energieraubender und ganz bestimmt kosteintensiver Weg.

Eine weitere Frage wäre ob schon eine Klage an ein Verfassungsgericht gegangen ist, denn dann könnte man ja als Kläger auf das noch ausstehende  Urteil  verweisen und sein laufendes Verfahren anhalten ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2015, 19:51 von Bürger«
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Also ein langer, energieraubender und ganz bestimmt kosteintensiver Weg.

Eine weitere Frage wäre ob schon eine Klage an ein Verfassungsgericht gegangen ist, denn dann könnte man ja als Kläger auf das noch ausstehende  Urteil  verweisen und sein laufendes Verfahren anhalten ?

Bitte vor solchen Allgemein-Kommentaren unbedingt erst noch generell eingehend im Forum einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101

in Erwartung von...
REVISION vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14068.0.html

Diese Themen sind also schon ausgiebig behandelt.

Danke für die Berücksichtigung.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Es wird hier immer wieder in Widersprüchen und Klagebegründungen alles mögliche angegeben, warum man es ablehnt die GEZ-Gebühr zu zahlen.

darauf kommt es aber bei Gericht gar nicht an.

....für den Wahlkreis delegierten Abgeordneten
für Land oder Bund in deren örtlichen Sprechstunde oder schriflich.

Das ist nicht nur sinnvoll, sondern spart auch unnötige Gerichtskosten.

Es gibt viele Wege, wie wir uns wehren können, der mit den Abgeordneten ist auch ein super Weg zusätzlich.

Mein angegangener und selbst durchgeführter Weg:

alles so machen, wie es auf der Rückseite der Rechtsbehelfsbelehrungen steht:

Widersprüche

nach einen Widerspruchsbescheid

Klage beim Verwaltungsgericht

Option durch das Verwaltungsgericht, einem Ruhensantrag zuzustimmen, bis höchstrichterlich

entschieden.

Besser geht es nicht und das ohne Zahlung und ohne weitere Verfahrensschritte (vom Gericht auferlegt) :) ;D 8)

Und noch ein kleiner Nachtrag:

Siehe meine Signatur, die rot aufgeführten neuen Klagen:

Tätä tätä: bei zwei wurde nun ganz neu und aktuell auch die Ruhensstellung empfohlen von Gerichtsseite her :)  ;D 8)

Werde dies dann auch noch einstellen (Mutmacher pur!!!)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Bitte vor solchen Allgemein-Kommentaren unbedingt erst noch generell eingehend im Forum einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)

Danke für den Hinweis und die Links, die noch den Eindruck bestärken, dass Klagen wg. Verfassungsmäßigkeit in genau der wie vor dargelegten Weise zu qualifizieren sind.

Für den hypothetischen Fall, dass ein Gericht tatsächlich eine Verfassungswidrigkeit feststellte darf auch mal die hypothetische Frage gestellt werden ob Kläger und Gebührenzahler ihre dann zu Unrecht gezahlten Gebühren zurückbekommen und man eine Entschädigung für seine Aufwendungen erhalten wird - ein Szenario welches doch sehr unwahrscheinlich scheint und für das Gebührensystem ganz sicher den Super-GaU darstellen würde, den man mit einiger Sicherheit nicht eintreten lassen wird.


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g
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Das liest sich ja richtig gut.

Zitat:
"  Aha, dachte ich mir, da habe ich wohl einen Recherchefehler gemacht. Aber nach ungefähr 2 Sekunden Überlegen fiel mir auf „statt NDR ist der Veranstalter die NDR Media GmbH“? Linke Tasche Rechte Tasche??? Oder wie nennt man das? Also wollten wir es genauer wissen. Und siehe da: Aufsichtsratsvorsitzender dieser

privatwirtschaftlich organisierten GmbH ist NDR-Chef Lutz Ma***or,

und diese so eigenständige GmbH firmiert auf dem NDR eigenen Gelände.
Und ohhh Schreck, der NDR (siehe hier) ist zu 100% Eigentümer der NDR Media GmbH,
die wiederum 50% der Deutschen Radiopreis GmbH besitzt.
Die anderen 50% der Dt. Radiopreis GmbH gehören der Dt. Radiozentrale.  "


Mr. X vermutet jetzt, dass man sich da mit Aufträgen selbst begünstigt.
Begünstigung im Amt?
Ein LRA-Chef vergibt einen Auftrag an die LRA-GmbH, dessen Chef er ebenfalls ist. Damit schiebt er doch das Geld der LRA  auf sein eigenes Konto.

Was heißt Geld der LRA? Geld der Abgabenzahler.
Na, ja, da kann man schon mal 1,6 Mrd. nachfordern. Mr. X hat dafür volles Verständnis,, iss doch für ne gute Sache.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2015, 22:56 von gerechte Lösung«

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@Zweifler

Danke für den Hinweis und die Links, die noch den Eindruck bestärken, dass Klagen wg. Verfassungsmäßigkeit in genau der wie vor dargelegten Weise zu qualifizieren sind.

Noch einmal:
Die Verfassungsmäßigkeit/ Verfassungswidrigkeit/ Unvereinbarkeit mit der Verfassung usw. wird frühestens durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Alle vorherigen unterinstanzlichen Urteile sind dahingehend weitestgehend irrelevant. Siehe nochmals obigen bereits geposteten, offensichtlich aber leider noch nicht eingehend studierten Link

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


Für den hypothetischen Fall, dass ein Gericht tatsächlich eine Verfassungswidrigkeit feststellte [...]
Eben nicht "ein Gericht", sondern "das" Bundesverfassungsgericht...
...und genau das wird noch eine Weile brauchen und noch eine Menge abschlägiger aber eben weitestgehend irrelevanter unterinstanzlicher Entscheidungen mit sich bringen.

[...] darf auch mal die hypothetische Frage gestellt werden ob Kläger und Gebührenzahler ihre dann zu Unrecht gezahlten Gebühren zurückbekommen und man eine Entschädigung für seine Aufwendungen erhalten wird - ein Szenario welches doch sehr unwahrscheinlich scheint und für das Gebührensystem ganz sicher den Super-GaU darstellen würde, den man mit einiger Sicherheit nicht eintreten lassen wird.

Das Forum bietet reichhaltige Infos dazu.
Wie ich oben bereits sagte: Allgemeine Themen, die im Forum bereits mehrfach und ausgiebig behandelt wurden und sich bei eingehendem Einlesen in die Thematik quasi von selbst erübrigen würden - so u.a. auch unter

Klagen der richtige Weg ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15495.msg103114.html#msg103114

Daraus geht u.a. auch hervor, dass eben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diejenigen, die keine Rechtsmittel eingelegt haben, auch nichts "zurückbekommen" werden:

Die Klage zurücknehmen? Welche Optionen stehen zur Verfügung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12594.msg84782.html#msg84782
Vergleiche hierzu die mehr als plausible Einschätzung des (augenscheinlich glaubwürdigeren) Prof. Koblenzer

Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
[Ergänzung Zitat:
Dass die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag für nichtig erklären werden, glaubt Steuerrechtler Koblenzer nicht. Schließlich würde dem öffentlichrechtlichen Rundfunk dadurch rückwirkend die Finanzierungsgrundlage entzogen. Sämtliche seit Januar 2013 gezahlten Beiträge müssten zurückgezahlt werden, „ein schier unvorstellbares Szenario“, so Koblenzer.]


Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.

Wobei sich allerdings für diejenigen, die Rechtsmittel eingelegt haben, diese Frage in der Realtität weitestgehend erübrigt, da ja Sinn und Zweck des Rechtswegs u.a. ist, bis zum Ende des Verfahrens überhaupt keine Beträge an ARD-ZDF-GEZ zu entrichten...
...d.h. also bis zum Ende des Verfahrens quasi "legal" die Zahlung zu verweigern.

Insofern braucht da am "Ende" auch nichts "zurückgefordert" zu werden...
...macht es einfacher ;) ;D



Bitte vor dem weiteren Posten einfach mal ein paar Stunden bzw. gar Tage durch das Forum schmökern und sich erst mal einen tatsächlichen und breiten Überblick verschaffen... beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Dies ist ein sehr ernst gemeinter Hinweis.
Danke für die Berücksichtigung. :police:


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