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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung steht vor der Türe  (Gelesen 3128 mal)

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Vollstreckungsankündigung steht vor der Türe
Autor: 16. September 2015, 21:52
Hallo Zusammen,

folgender fiktiver Fall: Person A versucht sich kurz zu halten und hofft, dass ihr einer weiterhelfen kann. Person A hat schon einiges gelesen, aber im Moment muss sie eingestehen, dass sie kurz davor ist, die offene Rechnung zu begleichen.

Sie fügt mal die Vollstreckungsankündigung bei. Bilder sagen mehr als tausend Worte.

Hat Person A eine realistische Chance dagegen anzugehen?

Sie war am überlegen, morgen einmal bei der Stadt anzurufen. Person A wollte sich aber vorher Rat holen, ob es überhaupt Sinn macht.


Bitte Regeln beachten. Insbesondere den roten Text oben rechts auf der Seite. Das erspart uns viel Arbeit. Danke!

Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

René/Abministrator


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2015, 21:27 von Uwe«

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Mhh.

Kann hier keiner weiterhelfen. ?


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Bitte die Gläubiger Identifikation prüfen.

"WDR Köln"?

Auch die DE42ZZZ00000097086,

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCAQFjAAahUKEwivv6D67I3IAhUClCwKHTB_Ch4&url=http%3A%2F%2Fwww.stadt-kerpen.de%2Findex.phtml%3F%26sNavID%3D1708.4%26object%3Dtx%257C1708.1413.1%26ModID%3D10%26FID%3D1708.92.1%26kat%3D%26ort%3D0%26call%3D0%26sfwort%3D0%26La%3D1&usg=AFQjCNEVsEDAMtnCzjiFJxuxjrxwi1sgmA

Bitte das aktuelle Urteil
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html

lesen

Dann prüfen, ob Erinnerung in Frage kommt

Beispiel Sachsen, wie das am Ende laufen kann
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
Beispiel München, wie das am Ende laufen kann
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.0.html

Antwort « Antwort #43 am: 11. August 2015, 04:00 »
, wenn z.B. keine Bescheide zuvor zugestellt wurden, sondern so eine Ankündigung das erste wäre
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096


Am besten wäre es, immer schön selber erst die Schreiben lesen, versuchen zu verstehen und anpassen, respektive mit einer persönlicher Note versehen.

Allgemein
Schnelleinstieg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

dort

Zitat
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das macht die Angelegenheiten nicht gerade einfacher.


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Danke für die Antwort.

Ich hatte mich vorab schon ein wenig eingelesen, insbesondere das Urteil aus Tübingen.

Wenn ich das richtig sehe, passt die Gläubiger ID nicht zum WDR und ist somit nicht rechtens, oder ?

Bezieht sich das Erinnerungsschreiben nun auf das Urteil vom LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15.?

Heißt für mich de nächste Schritt wäre das Erinnerungschreiben an das Amtsricht mit der Bitte um Prüfung?

Ich habe immer zahlreiche Schreiben bekommen und die immer irgnoriert. Bis leider ein mal. Ich hatte mitgeteilt, dass ich für einen gewissen Zeitraum arbeitslos war und wollte davon befreit werden. Als Antwort hieß es dann, dass ich hätte einen Antrag auf  Befreiung hätte stellen müssen. Dies habe ich allerdings nicht getan. Für diesen Zeitraum wäre ich auch bereit zu bezahlen.
Allerdings wurde der Betrag immer höher, da ja die Folgejahre noch hinzu gekommen sind. Allerdings ist es auch so, dass ich die letzten 2,5 Jahre bei meinem Freund wohne, der brav bezahlt. Allerdings bin ich dort erst seit 3 Monaten gemeldet. Davor war ich woanderes gemeldet bzw. die Meldeadresse war da, wo ich zuvor selber in Eigentum gewohnt habe.Das heißt, dort war ich nur gemeldet für meine Post. Gelebt habe ich schon längere Zeit bei meinem Freund. Hätte ich das melden müssen, damit die Gebühr nicht weiter berechnet wird.?

Ich habe kein Problem,  mich weiter dagegen zu wehren. Allerdings würde ich mich geschlagen geben, wenn ein negativer Eintrag in der Schufa folgt.

Ich hoffe, dass war einigermaßen verständlich erklärt.





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Bitte Fragen grundsätzlich in anonymer A Form stellen. -> Es steht bereits oben in rot.

Ein beliebiges Erinnerungsschreiben kann noch um die Aussführungen aus einem neuen Urteil 09.09.2015 erweitert werden, ganz nach belieben.

Was rechtens ist oder nicht bliebe Spekulation und kann durch eine Person X nicht beurteilt werden.

Es wäre auch möglich zuvor mit einem jeweiligen GV oder Mitarbeiter einer Vollstreckungsbehörde das Gespräch aufzunehmen und ganz sachlich zu reden, einen zusätzlichen Zeugen sollte eine Person A mit dabei haben, sonst würde so ein Gepräch nichts bringen. Und auch muss eine Person A wissen, was Sie will und wie der aktuelle Stand in solchen Verfahen ist.

In Kurzform, ersetzt nicht ein Schreiben

Nur ein Verwaltungsakt, welcher tatsächlich bekannt geben wurde, kann vollstreck werden. Und das auch nur, wenn dieser unanfechtbar geworden ist oder ein Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung hat.
Ein Vollstreckungsersuchen ist kein Verwaltungsakt. Aus diesem Grund kann ein Vollstreckungsersuchen nicht einen nicht bekannten Verwaltungsakt ersetzen. Die Bekanntgabe und das Datum der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes sind im Zweifel nach zuweisen durch den Gläubiger. Eine Person A muss nicht substantiiert vortragen, wie Post (Verwaltunsakt) Sie nicht erreicht hat, denn das liegt nicht in Ihrem Machtbereich. Der Zweifel besteht bereits dann, wenn eine Person A schlicht bestreitet besagte Post (Verwaltungsakt) erhalten zu haben. Eine Person A muss sich bewust sein, dass Bestreiten ein andauernder und langer Prozess sein kann. Widersprüchliche Aussagen einer Person A könnten dazu führen, dass eine Person A unglaubwürdig werden könnte.


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