So sieht das zumindest die LRA und evtl. auch das eine oder andere VG. Das die äußerst absurde Meinungen bzw. Argumentationen haben ist ja bekannt. Die Anknüpfung von Zwangsbeiträgen an das Innehaben einer Wohnung ist schon absurd genug. Doch das die auch noch der Meinung sind, dass sie eine Berechtigung zur Erhebung von Zwangsbeiträgen haben, weil sie Inhalte in ein Medium einstellen, bei dem ihre Hoheitsrechte nicht existent sind, setzt dem noch die Krone auf. Hoffentlich sieht das irgendwann auch mal eine juristisch relvante Instanz ein.
Genau dafür kämpft dieses Forum hier um dieser Geldgier und Ungerechtigkeit ein Ende zu setzen.
Und das ist auch gut so, denn gerade die jungen Leute (siehe Thema) werden hier etwas vorfinden, was sie darin bestärken sollte sich gegen absurde Willkür zu wehren.