Hallo zusammen.
Ich habe ein Frage zu folgendem hypothetischen Fall:
Angenommen Person A hätte bisher keinen Cent an den Beitragsservice gezahlt.
Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass Person A bisher mehrmals Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid eingelegt und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat.
Angenommen der/die PartnerIn von Person A (nachfolgend Person B genannt) zahlte bisher fleißig den Beitrag und ist mittlerweile bei Person A mit eingezogen.
Jetzt wird davon ausgegangen, dass Person A z.B. diese Woche aus dem Urlaub zurück gekehrt sei und 2 Schreiben des Beitragsservice bei sich vorfände:
1) "Ihr Runfunkbeitrag" - inkl. Widerlegung der im Widerspruch von Januar 2015 genannten Argumente sowie Verweigerung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
1.1) Darin könnte der Beitragsservice erstmals auf die Argumentation von Person A eingegangen sein und zudem geschrieben haben, dass Schreiben dieser Art nicht mehr beantwortet werden würden
2) "Mahnung", und zwar die bisher zweite
-> Wäre es für Person A möglich, auf die "Mitgliedschaft" von Person B zu verweisen, um endlich mal Ruhe zu haben?
--> Müsste Person A mit der Aufforderung zur Nachzahlung rechnen?
-> Oder sollte Person A womöglich zunächst ein Schreiben gen Beitragsservice aufsetzen, weil er/sie "entsetzt" über die Mahnung ist und noch immer auf die Antwort des Widerspruchs vom Januar wartet (bzw. weil man sich 6 Monate für die Antwort gelassen hat)?
--> Letzteres evtl. auch zur Zeitgewinnung?
Diese "pessimistische" Ansicht von Person A rührt daher, dass er/sie aufgrund beruflicher/privater Umstände keine Zeit mehr hat, sich mit dem Beitragsservice auseinander zu setzen.
Vielen Dank im Voraus