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Autor Thema: Zwangsvollstreckung und jetzt in die SCHUFA  (Gelesen 3866 mal)

a
  • Beiträge: 1
Zwangsvollstreckung und jetzt in die SCHUFA
Autor: 09. September 2015, 23:59
Hallo,

Person A hat eine Zwangsvollstreckung bekommen, und hat darauf nicht reagiert! nach 3 Wochen hat er einen Eintrag in die Schufa bekommen.

Hat jemand damit Erfahrung? Was kann er tun?

Person A muss 635 euro bezahlen.

Vielen Dank


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d
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Mir ist das auch passiert.
habe seit dem Sommer einen Schufa Eintrag durch die GV bekommen.
Weiß auch nicht weiter...


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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Person A könnte den Zwangsbeitrag und die Vollstreckung einschließlich Vermögensauskunft boykottiert haben.

Der Gerichtsvollzieher XY könnte darauf die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis angeordnet haben.
Nach einigen Monaten erhält Person A überraschend folgendes Schreiben der SCHUFA Holding AG:

Zitat von: SCHUFA-Information nach Art. 14 DS-GVO (2023) - Anschreiben
SCHUFA-Information gemäß Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung
Guten Tag Person A,
mit diesem Schreiben erhalten Sie gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Informationen über das SCHUFA-Verfahren.
Die DS-GVO ist eine mit dem 25. Mai 2018 wirksame Verordnung der Europäischen Union, die die Verarbeitung von personenbezogenen
Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen regelt. Unter anderem sind in der DS-GVO Pflichten zur Information von Verbrauchern geregelt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Rückseite dieses Schreibens sowie unter dem Stichwort "Informationspflichten" in unseren Fragen & Antworten (FAQ) unter
www.schufa.de/fag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr SCHUFA-Serviceteam

Die Rückseite des Schreibens:
Zitat von: SCHUFA-Information nach Art. 14 DS-GVO (2023)
SCHUFA-Information nach Art. 14 DS-GVO

1.
Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Tel.: +49 (0) 6 11-92 780
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der 0.9. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter datenschutz@schufa.de erreichbar.

2.
Datenverarbeitung durch die SCHUFA

21.
Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden
Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten EmpfängernInformationenzur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zu geben.
Hierzu werden auch Scorewerte ermittelt und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt
wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen
Verschuldung zu bewahren, Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, Identitäts- und Altersprüfung,
Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oderRisikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Neben den vorgenannten Zwecken verarbeitet die SCHUFA personenbezogene
Daten auch zu internen Zwecken (z.B. Geltendmachungrechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten,
Forschung und Entwicklung insbesondere zur Durchführung interner Forschungsprojekte (z.B. SCHUFA-Kreditkompass) oder zur Teilnahme an nationalen und internationalen externen
Forschungsprojekten im Bereich der genannten Verarbeitungszwecke sowie Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs). Das berechtigte Interesse hieran ergibt sich aus den
jeweiligen Zwecken und ist im Übrigen wirtschaftlicher Natur (effiziente Aufgabenerfüllung, Vermeidung von Rechtsrisiken). Es können auch anonymisierte Daten verarbeitet werden,
Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die SCHUFA gemäß Art. 14 Abs. 4 DS-GVO informieren.

2.2
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Die SCHUFAverarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Verarbeitung erfolgt auf
Basis von Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO) sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe fDS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen
des Verantwortlichen odereines Dritten erforderlich ist und nichtdie Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten
erfordern, überwiegen. Einwilligungen könnenjederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten
der DS-GVO erteilt wurden, Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.3
Herkunft der Daten
Die SCHUFA erhält ihre Daten einerseits von Ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen
ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter wiw.schufa.de eingesehen werden
können) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-,
Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-}Handels-,
eCommerce-, Dienstleistungs, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen
aus allgemein zugänglichen Quellen wie etwa öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen) oder
von Compliance-Listen(z.B. Listen über politisch exponierte Personen und Sanktionslisten) sowie von Datenlieferanten. Die SCHUFA speichert ggf. auch Eigenangaben der betroffenen
Personen nach entsprechender Mitteilung und Prüfung.

2.4
Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften | Informationen
über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) | Informationen über
nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen wie z.B. unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte odertitulierte Forderungen sowie deren Erledigung | Informationen zu missbräuchlichem
oder sonstigen betrügerischem Verhalten wie z.B. Identitäts- oder Bonitätstäuschungen| Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen)
| Daten aus Compliance-Listen | Informationen ob und in welcher Funktion in allgemein zugänglichen Quellen ein Eintrag zu einer Person des öffentlichen Lebens mit
übereinstimmendenPersonendaten existiert | Anschriftendaten | Scorewerte

2.5
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen
Kommission existiert oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter www.schufa.de eingesehen werden können) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger
können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen
staatlicher Stellen.

2.6
Dauer der Datenspeicherung
Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Dauer. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Dauer ist die Erforderlichkeit der Verarbeitung zu den
0.9. Zwecken. Im Einzelnen sind die Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes„Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.” festgelegt (einsehbar unter www. schufa.de/loeschfristen).
Angaben über Anfragen werden nach 12 Monaten taggenau gelöscht.

3.
Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nachArt. 17
DS-GVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO. Die SCHUFA hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden ServiceCenter eingerichtet,
das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch unter +49 (0} 6 11-92 780 und über ein Rückfrageformular unter
www. schufa.de/rueckfrageformular erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.

Nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation
der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und z. B. an
SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln gerichtet werden.


4.
Profilbildung (Scoring)
Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen,
insbesondere mittels sogenannter Scorewerte, Dieshilft z. B. dabei,alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können.
Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt
dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer derin Ziffer 2.1 dieser SCHUFAInformation
genannten Zweckedienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder
Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit
eine ähnliche Datenbasis auftziesen.
Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den
Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die
eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren.
Darüberhinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist esselbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten
Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen.
Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine
ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter www.schufa.de/s
coring-faq eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder
besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO (z.B. ethnische Herkunft oder Angabenzu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen
daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DS-GVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person
bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des
§ 31 BDSG.
Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim
Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte
verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen
gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen
auftreten können.
Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen bei der
Entscheidungsfindung. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn ersich einzig auf die von der
SCHUFA gelieferten Informationen verlässt. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z.B. überdie derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter
www. schufa.de/scoring-fag eingesehen werden.

Art. 21 DSGVO
https://dsgvo-gesetz.de/art-21-dsgvo/
Zitat von: Art. 21 DSGVO
(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

(2) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

(3) Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

(4) Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.

(5) Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

(6) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

DSGVO - Erwägungsgrund 69 - Widerspruchsrecht
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-69/
Zitat von: DSGVO - Erwägungsgrund 69 - Widerspruchsrecht
Dürfen die personenbezogenen Daten möglicherweise rechtmäßig verarbeitet werden, weil die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt – die dem Verantwortlichen übertragen wurde, – oder aufgrund des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sollte jede betroffene Person trotzdem das Recht haben, Widerspruch gegen die Verarbeitung der sich aus ihrer besonderen Situation ergebenden personenbezogenen Daten einzulegen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche sollte darlegen müssen, dass seine zwingenden berechtigten Interessen Vorrang vor den Interessen oder Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person haben.

Person A könnte sich die Frage stellen, wie ein formfreier Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO wohl aussehen könnte?   ???

Hierzu auch:

Schufa vor dem Aus: Geht es der Auskunftei jetzt an den Kragen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36955.0

EuGH C-634/21 - DSGVO - Automat. Daten-Verarbeitung ist verboten, wenn bindend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37605.0

Vollstreckung im Auftrag des SWR und Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37466.0.html


Edit "Bürger": Thread vorerst geschlossen. Ausgliederung in eigenständigen Thread in Prüfung. Bitte etwas Geduld.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2024, 01:22 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Aus aktuellem Anlass der Hinweis:
Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg225143.html#msg225143
Zitat
Widerspruch gegen Datenverarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO


Werte „Riverty Back In Flow“.

Vielen Dank für Ihr Schreiben und dem Angebot Chance auf Lösung!

Wie Sie sicherlich wissen ist der EuGH was den Datenschutz anbelangt ständig "in flow".
Ich darf Sie auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 07. Dezember 2023 in den Rechtssachen C-634/21 sowie C-26/22 und C 64/22 hinweisen.
Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf "Festsetzungsbescheide". Diese werden, wie Sie sicherlich wissen, gem. § 10 a RBStV vollautomatisch abgewickelt. Ich empfehle Ihrem Unternehmen daher sich mal dringendst mit § 10 a RBStV zu befassen.
Ohne der zukünftigen Rechtsprechung des EuGH in Sachen § 10 a RBStV vorgreifen zu wollen, werden Sie mir sicher zustimmen, dass Ihr "Auftraggeber" ipso iure gegen das in Art. 22 Abs. 1 DSGVO aufgestellte Verbot (EuGH Rechtssache C-634/21 RdNr. 71) verstößt, da § 10 a RBStV als Rechtsgrundlage völlig untauglich ist. Damit fehlt Ihrer "Dienstleistung Inkasso LandesunfuXanstalt" die gesetzliche Grundlage.
Ich empfehle Ihnen daher sich bereits jetzt nach einem neuen Geschäftsmodell umzusehen (Chance auf Lösung).
Sie wissen ja, the early bird catches the Wurm!
Wobei sich manchmal die Frage stellt, wer ist bird und wer ist Wurm.
Es gibt immer wieder Fälle, da stehen Unternehmen am Morgen auf, um den Wurm zu fangen, um am Abend festzustellen, dass sie der Wurm sind und in einen Schwarm gallischer GEZ-Boykott-Greifvögel geraten sind.

Wie dem auch sei, mache ich nunmehr von meinen mir nach der DSGVO zustehenden Rechten gebrauch:

Widerspruch Datenverarbeitung

Ich widerspreche der Verarbeitung meiner von Ihnen verwendeten personenbezogenen Daten.
Damit entfällt als Grund der "rechtmäßgen Verarbeitung" Art. 6 Abs. 1 lit. a).
Ich darf Sie daher fragen, woraus Sie jetzt die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ableiten wollen (s. unten 3.)?

Antrag auf Auskunft Art. 15 DSGVO

1. Auskunft über Kontaktdaten der Verantwortlichen

Ich beantrage die schriftliche Auskunft über den Namen und die Kontaktdaten der/des datenverarbeitenden Verantwortlichen sowie gegebenenfalls ihres/seines Vertreters („Behördenleitung“ Landesrundfunkanstalt; Leiter der Landesrundfunkanstalt-Beitragsservice, nebst Sitz der „Dienststelle“).

2. Auskunft über Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter

Ich beantrage die schriftliche Auskunft zu den Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten für die Auftragsverarbeitung.

3. Auskunft über Zeck und Rechtsgrundlage

Ich beantrage die schriftliche Auskunft über die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

4. Auskunft über Kategorien

Ich beantrage die schriftliche über die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (z.B. Bankkontodaten / Arbeitgeberdaten / übersandte erledigte Vollstreckungsvorgänge / Sozialdaten zu Beitragsbefreiungen, ...).

5. Auskunft über Empfänger

Ich beantrage die schriftliche Auskunft über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten.

6. Auskunft über Absicht des Verantwortlichen

Ich beantrage die schriftliche Auskunft über die ev. Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Art. 46 oder Art. 47 oder Art. 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 DSGVO einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie vom Verantwortlichen zu erhalten, oder wo sie verfügbar sind (z.B.Cloud-Dienste zum Speichern oder Verarbeiten meiner Daten, Angabe der Länder in denen sich die Server befinden, z.B. Speicherort der Sicherungskopie „Beitragsdatenbank“ ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Angabe zu den Örtlichkeiten an denen meine Daten gespeichert sind oder in den letzten 12 Monaten gespeichert waren).

7. Auskunft über Dauer der Speicherung

Ich beantrage die schriftliche Auskunft über die Dauer, für die die personenbezogenen Daten bei „Riverty Back In Flow“ gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.

8. Auskunft über Interesse des Verantwortlichen

Ich beantrage die schriftliche Auskunft über die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden, wenn die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO beruht.

9. Auskunft über Bestehen eines Rechts auf Auskunft

Ich beantrage die schriftliche Auskunft über das Bestehen eines Rechts auf Auskunft, über die mich betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit.

10. Auskunft über Bestehen eines Rechts auf Beschwerde

Ich beantrage die schriftliche Auskunft über das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde und Bezeichnung der Aufsichtsbehörde nebst Anschrift.

11. Auskunft über die Quellen der Daten

Ich beantrage die schriftliche Auskunft darüber, aus welcher Quelle meine personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls, ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen.

12. Auskunft über das Bestehen automatisierter Entscheidungsfindungen

Ich beantrage die schriftliche Auskunft über das Bestehen einer automatisierten  Entscheidungsfindung (Direktanmeldung; Festsetzungsbescheide; Datenwietergabe an Inkassodienstleister und Vollstreckungsersuchen) einschließlich eines Profiling gemäß Artikel 22 (z.B. Beitragsbefreiungen, Wohnungswechsel, Vollstreckungen, Inkasso „Riverty Back In Flow“) und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

13. Auskunft über Bestehen eines Rechts auf Widerruf

Ich beantrage schriftliche Auskunft über das Bestehen eines Rechts, wenn die Verarbeitung auf Art. 9 Absatz 2 lit. a DSGVO beruht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

15. Datenkopie

Ich beantrage schriftliche Auskunft über das Recht auf Datenkopie beim Verantwortlichen Art. 15 Abs. 3 DSGVO.

16. Auskunft über die Öffentliche Stelle

Teilen Sie mir ferner schriftlich mit, welche öffentliche Stelle Ihre Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) genehmigte und woraus sich Ihre besondere Sachkunde ergibt. Wie Sie ja wissen, werden "Festsetzungsbescheide" gem. § 10 Abs. 6 RBStV im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Die Aufmachung und der Inhalt Ihres Schreibens machen nicht unbedingt den Eindruck, dass Ihr Unternehmen „Riverty Back In Flow“ fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder aufweist, zumal es ja, wie Sie sicher wissen, 16 Bundesländer gibt.
Sollte sich nun Ihre Inkassodienstleistung auf § 16 Abs. 2 der Satzung der "jeweiligen Landesrundfunkanstalt" über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge stützen, so darf ich darauf hinweisen, dass wir 2024 haben und der EuGH "in flow" ist. Ich rege daher an, dass „Riverty Back In Flow“ einen "backward flow" vollzieht und sich unverzüglich aus dem "Inkasso-UnfuXbeiträXe" zurückzieht.


Chance auf Lösung

Während Sie jetzt für die Auskunft Art. 15 DSGVO die notwendigen Informationen zusammentragen, komme ich derweil auf Ihr Angebot "Chance auf Lösung" zurück.

Wie Sie wissen, ist der öffentlich-rechtliche UnfuX in den letzten Jahren Mittelpunkt diverser Skandale gewesen.
Ferner steigen die Kosten für den öffentlich-rechtlichen UnfuX immer weiter und weiter.
Ich schlage daher vor, dass wir uns - in einem ersten Schritt "Chance auf Lösung" - auf die sofortige Privatisierung des ZDF, Deutschlandradios, Arte sowie 50 % der öffentlich-rechtlichen Radiosender und eine Deckelung der Intendantengehälter auf 30 000 Euro im Jahr + dem Verbot von "Zusatzleistungen" einigen.

Ich schlage ebenfalls vor, dass ein "Runder Tisch Privatwirtschaft" gebildet wird.
Dort sollte die Anrüchigkeit der Zusammenarbeit mit öffentlichen-rechtlichen UnfuXanstalten diskutiert werden.

Als Beispiel: Ihr Unternehmen „Riverty Back In Flow“ erleidet durch die Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlich UnfuX einen Imageschaden, der als absoluter "fast-river-rapids-down-flow" zu bezeichnen ist.
Tag täglich rast der Ruf Ihres Unternehmens einen wilden Fluß mit Stromschnellen herunter. Mit jedem Schreiben "UnfuX-Inkasso" zerschellt der Ruf Ihres Unternehmen an einem Felsen aus gallischem Granit!
Da hilft auch Ihr "Konzept der regelmäßigen Namensänderung" nicht weiter.
Sie werden immer wieder am "fast-river-rapids-down-flow" zerschellen.
Ihr Unternehmen wird nur überleben, wenn Sie die anrüchige Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen UnfuX sofort einstellen. Ferner birgt die Zusamenarbeit mit den öffentlich.rechtlichen UnfuX wegen der offensichtlich unrechtmäßigen Datenverarbeitung nicht absehbare Risiken. Wie eingangs erwähnt, ist der EuGH ständig "in flow".

Mit vorzüglicher Hochachtung
GalliX niX GEZahliX
Steinmetz

Dieser fiktive Hinkelstein dient der freien Verwendung. Die Verwendung erfolgt auf eigene und fremde Gefahr1!

 :)

1 und reinjehaun Riverty-Back-In-Flow-fast-river-rapids-down-flow!

Edit "Markus KA": Thread vorerst geschlossen. Ausgliederung in eigenständigen Thread in Prüfung. Bitte etwas Geduld.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2024, 14:10 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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