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Autor Thema: FAZ> Verfassungsrichter Huber: Akzeptanz d. verfassungsmäßigen Ordnung gefährdet  (Gelesen 2473 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...durchaus mit Parallelen zur Problematik des sog.
"Rundfunkbeitrags"/ "Rundfunkbeitragsstatsvertrags" (RBStV)


FAZ.net, 30.09.2015
Verfassungsrichter Huber warnt
„Deutschland ist in der Sinnkrise“
Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber schlägt Alarm: Die Demokratie schwächele, der Rechtstaat zeige Erosionstendenzen. In einem Beitrag für die F.A.Z. sieht er die „Akzeptanz der verfassungsmäßigen Ordnung gefährdet“.


Quelle: dpa / FAZ

Zitat
Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber übt heftige Kritik am Zustand des deutschen Staates. „Ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung steckt der durch das Grundgesetz verfasste Nationalstaat in einer Sinnkrise, der Rechtsstaat zeigt Erosionstendenzen, die Demokratie schwächelt, das Gewaltenteilungsgefüge hat sich weiter zugunsten der Exekutive verschoben und die Entwicklung des Bundesstaats lässt eine Orientierung vermissen“, schreibt der Münchner Staatsrechtslehrer und http://www.faz.net/aktuell/politik/25-jahre-deutsche-einheit/verfassungsrichter-huber-warnt-deutschland-ist-in-der-sinnkrise-13832186.html in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

[...]

Hinzu komme, „dass das Wahlrecht, die Ausgestaltung der Politikfinanzierung, das Fehlen direkter Demokratie auf Bundesebene sowie die Organisationsstrukturen der politischen Parteien die Selbstreferentialität des politischen Systems begünstigen und die Sprachlosigkeit zwischen Bürgern und Politik verstärken. Auf Dauer gefährdet dies die Akzeptanz der verfassungsmäßigen Ordnung.

Huber rügt auch die Stärke der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag in europäischen und internationalen Angelegenheiten. „Sie erhält die Informationen aus erster Hand, während das Parlament diese nur gefiltert bekommt, sie nur begrenzt überprüfen kann und insoweit von vornherein im Hintertreffen ist." Huber fügt hinzu: „Mechanismen und Rationalitäten des Parteienstaates verschärfen diesen Befund, weil sie faktisch die Rolle der Regierung stärken - zu Lasten des einzelnen Abgeordneten.


weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/politik/25-jahre-deutsche-einheit/verfassungsrichter-huber-warnt-deutschland-ist-in-der-sinnkrise-13832186.html


Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber ist nach Aussage der FAZ
"im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für Europa- und Völkerrecht zuständig".


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Insbesondere diese Aussage
Zitat
den illoyalen Vollzug von Bundesrecht durch die Verwaltung der Länder
aus dem verlinkten FAZ-Artikel läßt die sehr eindeutige Aussage zu, daß die Länder selbst Bundesrecht ignorieren. Man darf hier dann aber fragen, warum die höchsten Bundesgerichte hier zuschauen? Wo bleibt deren eigene Glaubwürdigkeit, wenn sie ihren Urteilen nicht den nötigen Nachdruck verschaffen?

In Relation von Bundesrecht zu Europarecht läßt sich immer ein Weg finden, der beide Interessen wahrt, gerade auch beim Rundfunk, wo das Grundgesetz Staatsferne vorschreibt. Das Europarecht sagt hier nicht, daß Staatsnähe nötig ist; es bestimmt nur, daß der Staat die Finanzen des von ihm mit öffentlichen Mitteln unterstützten Rundfunkunternehmens durch Entsendung staatlicher Mitarbeiter in diese unterstützten Rundfunkunternehmen kontrolliert.

Die vom Grundgesetz auferlegte Staatsferne bekommt dann dadurch zustande, daß jeglicher Bürgerzwang unterbleibt und vom Staat zudem keine Mittel mehr an den Rundfunk fließen.


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