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Autor Thema: Neues Kartell-Gutachten - Wie ARD und ZDF den Markt verzerren  (Gelesen 3933 mal)

Uwe

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Neues Kartell-Gutachten
Wie ARD und ZDF den Markt verzerren


08.09.2015, von MICHAEL HANFELD
Das Kartellamt ermittelt gegen die Produktionsfirma Bavaria, die öffentlich-rechtlichen Sendern gehört. Der Verdacht: abgesprochene Preise. Nun wartet ein Gutachten mit neuen Vorwürfen auf.

Seit das Bundeskartellamt Anfang Juli die Bavaria-Studios in München und in Berlin-Adlershof wegen des Verdachts unlauterer Preisabsprachen von der Polizei durchsuchen ließ, ist eine ganze Branche in gespannter Erwartung. Auf der einen Seite stehen die öffentlich-rechtlichen Sender, deren private Tochterfirmen den Produktionsmarkt zunehmend beherrschen, auf der anderen Seite unabhängige Produzenten und Dienstleister, die teils verzweifelt um ihre Existenz kämpfen. Bislang litten sie im Verborgenen – weil sie von den Öffentlich-Rechtlichen abhängig sind, wagte sich kaum jemand aus der Deckung.

weiterlesen auf:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/gutachten-wirft-tochterfirmen-von-ard-und-zdf-marktverzerrung-vor-13789986.html



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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Irgendwie bin ich gerade vollkommen unüberrascht...

Ein weiterer Artikel zu dem Thema findet sich auch in "Die Welt":

Schwerer Vorwurf: ARD- und ZDF-Töchter sollen gegen Kartellrecht verstoßen
08.09.2015 von Christian Meier
Tochterfirmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF sollen den Wettbewerb auf dem Markt der Filmdienstleister behindern. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten im Auftrag der Allianz Unabhängiger Filmdienstleister (AUF), das der „Welt“ vorliegt.

Die Tochtergesellschaften drängten mit Niedrigpreisangeboten auf den Markt, da sie wirtschaftlich abgesichert seien, urteilt Rupprecht Podszun, der Professor an der Universität Bayreuth ist. Der Kartellrechtler befindet: „Die Marktstruktur wird nachhaltig geschädigt und eine Monopolisierung betrieben. Marktzutritte werden unmöglich, Innovationen gehemmt.“ Die festgestellten Praktiken verstießen gegen geltendes Kartellrecht, urteilt Podszun.

weiterlesen auf:
http://medien.welt.de/2015/09/08/neues-gutachten-verstossen-oeffentlich-rechtliche-produktionsfirmen-gegen-kartellrecht/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2015, 21:55 von Philosoph«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

P
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Und hier noch die Pressemitteilung der AUF:
http://aufdl.org/wordpress/wp-content/uploads/2015/09/PM-Gutachten-zu-einer-kartellrechtlichen-Frage.pdf
(Interessierte aufgepaßt: Man kann das Gutachten per Mail anfordern!)  >:D


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