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Post vom Gerichtsvollzieher - Ladung zur Abgabe der Vermögenauskunft - Hilfe

Begonnen von sge4ever89, 07. September 2015, 12:38

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sge4ever89

Hallo zusammen,

Person A hat beigfügten Brief erhalten. Was ist jetzt zutun?
Gibt es hier die Möglichkeit einen Widerspruch einzuglegen??
Person A kennt sich im deutschen Recht leider nicht allzu gut aus. Muss jetzt gezahlt werden um eine Türöffnung zu verhindern?
Person A hofft dringend auf Hilfe.
Danke vorab.

boykott2015

Wenn Person A die Widerspruche gegen Festsetzungsbescheide gestellt hat und darüber noch nichts entschieden wurde, dann kann das dem Gerichtsvollzieher mitteilen.

Außerdem ist möglich, dass Person A anhand einer "falschen" Wohnung angemeldet wurde.