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Autor Thema: GEZ rückwirkend zahlen, wenn A auf dem Postwege nicht erreicht werden konnte?  (Gelesen 1222 mal)

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Nehmen wir mal hypothetisch an, Person A sei vor einiger Zeit aus seinem Elternhaus ausgezogen und bekam in seiner eigenen Wohnung Post von der GEZ.
Der Aufforderung zur Anmeldung wäre Person A gefolgt. Person A erhielte allerdings seit ca. 2 Jahren keine Zahlungsaufforderung.
Nehmen wir an, nach erneutem Umzug von Person A vor ein paar Monaten erhielt er nun wieder Post von der GEZ, in der ihn auf einen Kontostand von minus mehreren hundert Euros hingewiesen wird. Man habe Person A vor dem erneuten Umzug auf dem Postwege nicht erreichen können... (obwohl Person A die Anmeldungsaufforderung erhalten und auch abgesendet hätte).

Wäre Person A dazu verpflichtet, den ausstehenden Betrag der letzten 2 Jahre zu zahlen?
Hätte Person A Möglichkeiten, dies zu vermeiden?


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