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Zwangsvollstreckungssache Ausländische Student

Begonnen von batuchan, 04. September 2015, 17:28

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batuchan

Hallo;

Person A ist ein ausländische Student aus der Türkei und seit 3 Jahren in Deutschland.Seit einem Jahr A wohnt in Studentenwohnheim (4er Wg). Früher wohnt A 1.5 Jahre in 6er Studentenwohnheim.

Und bis jetzt alle Briefe von ARD ZDF ignoriert bzw. nicht erhalten. Mitbewohnerinnen von A waren nicht in die Wohnung angemeldet.

Person A jetzt muss ungf. 500 € zahlen. A kann kein Bafög bekommen weil  Ausländer ist. Und hat A Geringes Einkommen. Deswegen nicht zahlen kann.

Was soll A tun?

Mit freundlichen Grüßen

Shran

Informationen vom BS sind nicht relevant, erst einen "BESCHEID" muss man schriftlich Widersprechen sonst wird dieser rechtsgültig und vollstreckbar. Das heißt dann müsste man zahlen, bzw. ist das erzwingen der Zahlung gerechtfertigt. Studenten bekommen doch Zusatzleistungen ?

Die Frage ist, wo stehst du?
Welche Post hast du bekommen und was steht da drin?
Zahlt jemand in der WG? Dann ist die Sache schon erledigt.

- http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html  <---Ablauf Übersicht lesen!!!
- http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html <--- Widerspruchvorlage 2014

Internet links:
http://www.n-tv.de/ratgeber/GEZ-darf-nicht-kassieren-article5061666.html
https://rechtstreff.de/viewtopic.php?t=449
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-fuer-auslaenderinnen.php <---Bafög für Ausländer

- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

batuchan

Ich habe Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen. Und habe ich Wiederspruch gegeben. Ist es zu spät?

Ich woh e in Studentenwohnheim (4erWg). Und mein Mitbewohner sind gleich anfangen zu zahlen. Früher waren Sie nicht angemeldet.

Sophia.Orthoi

Zitat von: batuchan am 04. Oktober 2015, 17:07
Ich habe Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen. Und habe ich Wiederspruch gegeben. Ist es zu spät?

Ich woh e in Studentenwohnheim (4erWg). Und mein Mitbewohner sind gleich anfangen zu zahlen. Früher waren Sie nicht angemeldet.

Shran

Zitat von: batuchan am 04. Oktober 2015, 17:07
Ich habe Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen. Und habe ich Wiederspruch gegeben. Ist es zu spät?

Ich woh e in Studentenwohnheim (4erWg). Und mein Mitbewohner sind gleich anfangen zu zahlen. Früher waren Sie nicht angemeldet.

Du hast 4 Wochen um nach einem Bescheid einen Widerspruch zu schreiben der ALLE kritischen Punkte des Beitragservice aufzeigt wenn du nicht zahlen willst und kannst und das SYSTEM nicht gut findest oder gar nicht verstehst.
Der Widerpruch sollte beinhalten dass jemand von der WG zahlt.
Dazu brauch man die NUMMER vom Beitragsservice.
Wenn jemand zahlt in der WG, rufe doch einfach mal den Beitragsservice an und sage die Beitragsnummer deines Mitbewohners an, der die Beiträge zahlt.
Du kannst dich auch in deiner Sprache mit den Menschen vom Beitragsservice unterhalten. Dass die Dolmetscher besorgen.
Ein Versuch ist es wert.

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Welche Leistungen beziehst du vom Saat? Arbeitslosengeld (ALG), Hartz?
Ist Widerspruch rechtzeitig geschrieben worden? Wann kam der Bescheid und wann ist der Widerspruch abgeschickt worden?
Kennst du jemanden der deutsch spricht und hier vielleicht etwas genaueres schreiben kann?
Kannst auch englisch schreiben wenn es notwendig ist oder Google-Übersetzer (Google Translator) nutzen...
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

Shran

Das könnte evtl. auch helfen....da ich nicht weiß wie der Zustand in eurer WG ist.

- http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

batuchan