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Autor Thema: Strafanzeige sinnvoll  (Gelesen 6585 mal)

v
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Strafanzeige sinnvoll
Autor: 03. September 2015, 14:01
Hallo liebe Mitsteiter,
ich kämpfe aktuell auch gegen Gerichtsvollzieher (nicht zugestellter Bescheid/Mahnung) und habe eine Klage am Verwaltungsgericht am laufen. Die Erfolgsaussichten sind mir leider klar.
Aber ich habe gestern einen interessanten Artikel entdeckt, und hätte gerne die Meinung der Gemeinschaft.
Ich überlege den Bayrischen Rundfunk (in meinem Fall) und alle Unterzeichner des Rundfunkvertrages wegen Diskriminierung anzuzeigen.
Die Argumentation wäre folgende:
EU Richtline/Rechte zur Gleichbehandlung, und die Diskriminierung aller in Deutschland wohnenden, da nur wir zu finanzierung eines global nutzbaren Internetangebots und eines in ganz Europa empfangbaren Tv-Angebots (und es ist meiner Meinung nach immer noch ein ANGEBOT) herangezogen werden. Als Beweise kann man z.B. die Sendereichweite des Astra 19.2 Ost anführen, auf dem auch die Örr unverschlüsselt empfangbar sind heranzieht (siehe Grafik http://www.lyngsat-maps.com/maps/images/astra1l.gif)

http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Diskriminierungsverbot.pdf

Meinungen?


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I
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Re: Strafanzeige sinnvoll
#1: 03. September 2015, 15:52
Wäre eine Möglichkeit.

Es gibt genügend Bürger (z.B. Auswanderer) in Europa, die den örR konsumieren, allerdings nicht finanzieren. Diese Gruppe wird nicht klein sein. Da wären wir wieder bei der Verschlüsselung des örR und das wollen die Anstalten auf keinen Fall, weil dann nur noch die Bürger zur Zahlung herangezogen würden, die den örR auch tatsächlich konsumieren.

Versuch dein Glück, wäre gespannt mit welcher Begründung die Richter den Grund abbügeln wollen, weil sie hier mit ihrer 10% Hürde (Pauschalisierung / Typisierung) nicht weiterkommen.


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Re: Strafanzeige sinnvoll
#2: 03. September 2015, 17:02
[...]http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Diskriminierungsverbot.pdf

Meinungen?
Insbesondere dieses hier "Dienstleistungsfreiheit" ist von Interesse, wenn man herausfindet, welche

"Die vier Grundfreiheiten ... beinhalten jeweils besondere Diskriminierungsverbote"

besonderen Diskriminierungsverbote im Bereich Dienstleistungsfreiheit enthalten sind.

Interessant auch

Zitat
[...]Eine verdeckte (verschleierte, mittelbare, indirekte) Diskriminierung [...] ist etwa häufig der Fall, wenn [...] an den Wohnsitz [...] im Inland angeknüpft wird.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

v
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Re: Strafanzeige sinnvoll
#3: 03. September 2015, 22:24
@pinguin
Genau diese Textpassage (für alle die nicht den ganzen Text lesen wollen, Seite 2 letzen 3 Sätze) hat es mir angetan, da es ja mehr oder minder wörtlich den Bezug aufgrund der Wohnung verbietet.


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Re: Strafanzeige sinnvoll
#4: 05. September 2015, 01:15
[...]http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Diskriminierungsverbot.pdf

Meinungen?
Insbesondere dieses hier "Dienstleistungsfreiheit" ist von Interesse, wenn man herausfindet, welche

"Die vier Grundfreiheiten ... beinhalten jeweils besondere Diskriminierungsverbote"

besonderen Diskriminierungsverbote im Bereich Dienstleistungsfreiheit enthalten sind.

Interessant auch

Zitat
[...]Eine verdeckte (verschleierte, mittelbare, indirekte) Diskriminierung [...] ist etwa häufig der Fall, wenn [...] an den Wohnsitz [...] im Inland angeknüpft wird.

Hallo zusammen,
die Dienstleistungsfreiheit wird hier konkretisiert: http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Dienstleistungsfreiheit.pdf

Da ich bisher vor dem Verwaltungsgericht (erwartungsgemäß) erfolglos geblieben bin, beabsichtige ich beim EGMR eine Individualbeschwerde zu erheben. Als Begründung ist u.a. Diskriminierung vorgesehen.

@verärgerter Bürger
Bin auch aus Bayern.


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Re: Strafanzeige sinnvoll
#5: 05. September 2015, 07:37
@letus

Bitte nicht verwechseln;

der EMGR ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßbourg(?), dessen Urteil noch nicht verbindlich sind;

der EuGH ist der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxembourg, dessen Urteile als Grundsatzurteile bindend sind; nur dieser EuGH verfügt über ein angegliedertes Gericht erster Instanz.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Strafanzeige sinnvoll
#6: 05. September 2015, 20:10
@pinguin

Der Unterschied ist bekannt. Danke für den Hinweis.
Meine Zielsetzung beim EGMR ist jedoch primär dem Umstand geschuldet, daß nach meiner Auffassung die bundesdeutsche Rechtssprechung den ÖRR betreffend politisch begründet ist und deshalb die EMRK in maßgeblichen Punkten verletzt wird.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Europaeische_Konvention.pdf?__blob=publicationFile
und/oder:
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
Zudem hat der EGMR zwischenzeitlich doch erheblich an Einfluss gewonnen, weshalb ich mir auf diesem Weg gute Chancen ausrechne, das Finanzierungsmodell ÖRR einer eingehenden Überprüfung zuzuführen.
Vor dem EuGH, geschweige denn nationalen Gerichten, schätze ich die Erfolgsaussichten geringer ein.

Leitfaden zur Individualbeschwerde:
http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/assets/Uploads/Aktuelle_Hinweise/NEU-Leitfaden-EGMR.pdf

Beschwerdeformular:
http://www.echr.coe.int/Documents/Application_Form_2014_1_DEU.pdf


Zur allg. Info:
Diverse Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wurden (bisher) "verloren", zuletzt i.S. Zwangsvollstreckung. Allerdings ist noch  Beschwerde zu zwei Beschlüssen möglich und wird auch zum Ende des zeitlichen Rahmens wahrgenommen.


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Re: Strafanzeige sinnvoll
#7: 05. September 2015, 21:52
Ich bitte um Kritik/Verbesserungsvorschläge  ;D


Strafanzeige


von:   


gegen: Stefan Mappus, Horst Seehofer, Klaus Wowereit, Matthias Platzeck
   Jens Böhrnsen, Christoph Ahlhaus, V. Bouffier, Erwin Sellering, David McAllister,    Hannelore Kraft, Kurt Beck, Peter Müller, St. Tillich, Böhmer, Heiner Garg, Ch.    Lieberknecht

wegen:   Diskriminierung aller in Deutschland lebenden Wohnungsinhaber nach Art. 18 AEUV
   


Beweise:  §2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
   Sendegebiet Astra 19.2° Ost (Quelle http://www.lyngsat-maps.com/maps/images/astra1l.gif)


Grund: Aufgrund dessen, dass zur Finanzierung der Öffentlich-rechtlichen Programme (im    folgenden Örr genannt) einzig die innerhalb der deutschen Grenzen ansässigen   Wohnungsinhaber herangezogen werden, und dies in benanntem       Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (im folgenden RBStV genannt) von den oben genannten    Personen unterzeichnet und beschlossen wurde, begehen diese Personen eine verdeckte    Diskriminierung gemäß Art 18 AEUV.
   Die Programme des Örr werden unverschlüsselt über Astra 19.2° Ost Europaweit, und deren    Internetangebot global abrufbar verbreitet.
   Somit werden die in Deutschland ansässigen EU-Bürger gegenüber allen nicht in    Deutschland ansässigen benachteiligt, und somit diskriminiert.
   
   Des weiteren werden technische Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Diskriminierung aus    nicht erläuterten Gründen ignoriert, wie z.B. die Möglichkeit der Verschlüsselung.
   
   Teilzitat: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013
2.4.2.1. Wann werden Sendungen „der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt“?
 Die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunk- oder Fernsehsendungen gilt nur dann als Rundfunkdienstleistung, wenn die Sendungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Sendungen nicht an eine breitere Öffentlichkeit gerichtet ist, kann sie nicht als Rundfunkdienstleistung betrachtet werden.
 Diese Bedingung bedeutet nicht, dass die Sendungen allen Menschen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verbreitung oder Weiterverbreitung kann auf die Öffentlichkeit in einem Land oder sogar in einer bestimmten Region eines Landes beschränkt sein. In Situationen, in denen der Zugang zu Sendungen auf Dienstleistungsempfänger beschränkt ist, die die Dienstleistungen bezahlen, gilt die Verbreitung oder Weiterverbreitung trotzdem als der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
 Zitat Ende

   Somit wäre es ein leichtes, eine „Geld-gegen-Leistung“ Lösung umzusetzen.

                      




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anne-mariechen

Re: Strafanzeige sinnvoll
#8: 05. September 2015, 22:37
Ich bitte um Kritik/Verbesserungsvorschläge  ;D


Strafanzeige


von:   


gegen: Stefan Mappus, Horst Seehofer, Klaus Wowereit, Matthias Platzeck
   Jens Böhrnsen, Christoph Ahlhaus, V. Bouffier, Erwin Sellering, David McAllister,    Hannelore Kraft, Kurt Beck, Peter Müller, St. Tillich, Böhmer, Heiner Garg, Ch.    Lieberknecht

wegen:   Diskriminierung aller in Deutschland lebenden Wohnungsinhaber nach Art. 18 AEUV
   
Wenn dann bitte die Namen der Ministerpräsidenten bezüglich der Akuallität überarbeiten ... und ich bin behilflich

Stand heute 05.09.2015 ... (wenn nicht jemand zurückgetreten ist)

Baden-Württemberg ---> Winfried Kretschmann, Bayern ---> Horst Seehofer, Berlin ---> Michael Müller, Brandenburg ---> Dietmar Woidke, Bremen ---> Carsten Sieling, Hamburg ---> Olaf Scholz, Hessen ---> Volker Bouffier, Mecklenburg-Vorpommern ---> Erwin Sellering, Niedersachsen ---> Stephan Weil, Nordrhein-Westfalen ---> Hannelore Kraft, Rheinland-Pfalz ---> Malu Dreyer, Saarland ---> Annegret Kramp-Karrenbauer, Sachsen ---> Stanislaw Tillich, Sachsen-Anhalt ---> Reiner Haseloff, Schleswig-Holstein ---> Torsten Albig, Thüringen ---> Bodo Ramelow.


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Re: Strafanzeige sinnvoll
#9: 05. September 2015, 23:12
Zitat
Wenn dann bitte die Namen der Ministerpräsidenten bezüglich der Akuallität überarbeiten ... und ich bin behilflich

Habe die Leute genommen, die auch den Staatsvertrag unterschrieben haben.
Quelle war ein Post hier im Forum
Zitat
Thema: Hintergründe: 16 Unterzeichner des 15. RÄndStV/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"


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Re: Strafanzeige sinnvoll
#10: 06. September 2015, 00:28
Es wurde lange an diesem vermurksten Gesetzentwurf rumgedoktert, herausgekommen ist ein verfassungswidriges Gesetz, denn es dürfte grob gesagt nicht möglich sein, eine Rundfunkfreiheit mit Zwang durchzusetzen. Hoffentlich wird nicht durch die selben Herren versucht, Frieden in unserem Land herzustellen, denn dann werden wir wohl alle erschossen (gleiche Logik).
Das Gesetz verstößt von vorn herein gegen etliche weitere Gesetze (EU, unbestellte Leistung usw.), auch das war bekannt. Diese 16 Ministerpräsidenten haben einfach ihre Macht ausgespielt, die sie von den örR bekommen haben, dafür, dass sie uns und ganz Deutschland verraten. Von armseligen 16 MPs verraten, und das in einer Demokratie. Damit ist klar, örR gehört komplett abgeschafft. Oder die Möglichkeit, diesen Propagandakonzern am Leben zu erhalten. Also machen wirs bald so, wie in Berlin heute geübt: Obdachlos werden. Das trocknet den Sumpf aus.
Dennoch kann man den 16 ehrenwerten Herren wohl nicht mit einer Strafanzeige kommen, wie soll die aussehen? Wer hat Beweise, dass die das vorsätzlich gemacht haben? Auch wenn diese MPs letztendlich unterschrieben haben, waren dennoch die Parlamente beteiligt, sie wurden getäuscht, durch örR. Es bleibt vorerst, sich gegen das Gesetz zu wehren. Wenn es gekippt wird, sinkt das Ansehen der 16 MPs niedriger als das der üblichen, dauerhaften Brückenbewohner (obwohl... ist es das nicht schon?)


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Re: Strafanzeige sinnvoll
#11: 07. September 2015, 16:14


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

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Re: Strafanzeige sinnvoll
#12: 07. September 2015, 23:11
Die Beispiele von Wikipedie haben alle keine brauchbaren Urteile, man kann den RBStV nicht auf diese Art packen.


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Re: Strafanzeige sinnvoll
#13: 25. September 2015, 19:29
Mir erscheint eine Strafanzeige wegen Diskriminierung wenig sinnvoll. Denn wenn die Diskriminierung durchkommt, erreicht man doch nur, dass noch mehr Menschen zahlen müssen. Da freuen sich die öR doch nur, endlich noch mehr Geld... was sie ja auch haben wollen. Unser Ziel ist ein anderes, wir wollen alle nicht belästigt werden und nicht zahlen. Man würde nur Gerichte usw. beschäftigen.


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