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Autor Thema: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt  (Gelesen 7127 mal)

A
  • Beiträge: 3
Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
Autor: 26. August 2015, 14:45
Guten Tag,

die Suchfunktion sowie manuelles Suchen haben mich zwar schlauer gemacht, aber ich habe nichts derartiges gefunden:

Person X wurde von Person A beauftragt, sich mit dem Thema Beitragsservice auseinanderzusetzen, da bei Person A schon der Baum brennt.

Person A hat "nie" einen Beitragsbescheid erhalten, konnte demnach auch keinen Widerspruch einlegen.
Person A bekam ein Schreiben vom Inkassobüro, selbiges konnte durch Person X schon abgewimmelt werden.
Person A bekam mehrere böse Briefe vom Gerichtsvollzieher, auf die er ohne X nicht reagierte.
Der Gerichtsvollzieher lies A in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO eintragen, die Widerspruchsfrist wahre A ebenfalls nicht.

Der aktuelle Stand ist, dass eine Kontopfändung bei A läuft und seine Konto gesperrt ist. Ein P-Konto wurde ebenso zu spät eröffnet.
Erinnerung nach § 766 ZPO wurde beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Kurz zu A: Er war im Zeitraum der Berechnung des Beitrags bei seinen Eltern gemeldet, hat sich nie selber beim Beitragsservice angemeldet und soll außerdem noch für die Zeit, in der er beim Bund in der Kaserne untergebracht war, doppelt zahlen.

Rein materiell sieht X durchaus Chancen vor Gericht, ist sich aber nicht sicher, ob es überhaupt soweit kommen kann oder ob die Sache allein wegen Formmangels in den Boden gestampft wird.

X bittet um Hilfe, denn er ist neu hier ;)

Vielen Dank!

P.S.: Könnte man den GV in irgendeiner (sinnvollen) Weise belangen, da er schlampig gearbeitet hat und seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen ist? Klage?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2015, 22:10 von Ande8«

  • Beiträge: 3.238
Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#1: 28. August 2015, 11:09
Der GV braucht nicht prüfen, ob jemand "nicht Zahlungspflichtig" ist, er muss möglicherweise nur prüfen, ob der Bescheid rechtskräftig geworden ist. Aber auch da arbeiten die GV sehr schlampig.
Das bedeutet, wenn versäumt wurde, rechtzeitig Widerspruch einzulegen, kann gepfändet werden. Der Bescheid wurde rechtskräftig, weil dem nicht rechtzeitig binnen 4 Wochen widersprochen wurde.
Wer bei den Eltern wohnt und/oder in der Kaserne, ist nicht beitragspflichtig. Dennoch kann BS das nicht wissen, es muss also dem BS mitgeteilt werden. Wenn das nicht gemacht wurde, wird der GV losgehetzt, meistens hat er Bluthunde im Schlepptau, gesponsert vom Intendanten der Rundfunkanstalt seiner Umgebung. Intendanten als Chef von allem sind verantwortlich für den miesen Zwang gegen unbescholtene Bürger.
Es wird natürlich nichts ohne zutun in den Boden gestampft. Das weiss auch BS. Wer schon nicht in der Lage ist, gegen eine unberechtigte Forderung einen Widerspruch zu verfassen, ist leichtes Opfer, gut für die Statistik und das gewünschte SS-Image vom BS.
Gegen die Zwangsvollstreckung muss sich mittels Erinnerung beim Amtsgericht gewehrt werden. Dazu hier im Forum passende Informationen suchen.


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  • Beiträge: 7.385
Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#2: 28. August 2015, 13:20
Der Bescheid wurde rechtskräftig,
Was grundsätzlich aber voraussetzt, daß er hat überhaupt erstellt werden dürfen.

Du weißt ja, daß ein rechtswidriger Verwaltungsakt von Beginn an in allen Teilen nichtig ist?

Alle Gegner des derzeitigen Rundfunkbeitragssystems sollten sich darin schon einig sein.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 3.238
Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#3: 28. August 2015, 14:15
Weil BS keine Information hatte, ob jemand zu Recht oder Unrecht einen Bescheid bekommt, stellen die einfach mal einen aus. Wenn kein Widerspruch kommt, wird der Bescheid rechtskräftig. Sollte es sich im Nachhinein herausstellen, dass der Bescheid nicht ausgestellt hätte werden dürfen, muss das gerichtlich geklärt werden. Was bei jeder anderen Firma zum selbstverständlichen Kundenservice gehört, ist bei diesem Verein, der uns alle versklavt hat, anders. Die schalten auf stur, sind geldgierig bis zum geht nicht mehr, auf unsere Knochen. Von den fälschlich zuviel abgepressten Geldern feiern die ihre Weihnachtsfeiern von September bis Januar.
Ein GV muss nicht prüfen, ob die Forderung rechtens ist, er bekommt das Ersuchen auf den Tisch und fängt seine grausamme Arbeit an. Weil der Gang zum Amtsgericht mit Mühe verbunden ist, knicken viele ein, zumal sie ihre Rechte nicht kennen. Erst das Gericht kann aber feststellen, ob die Forderung zu Unrecht besteht oder nicht. Selbst hier im Forum gibt es keine einfache Musterlösung. Damit wird dem BS in die Hände gespielt, die können weiter machen wie bisher, die dummen Zahlschafe sind meistens nicht in der Lage, sich zu wehren.


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Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#4: 07. September 2015, 14:09
Antwort auf Erinnerung steht noch aus.
Gibt es eine Möglichkeit den GV zu belangen? Klage?


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Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#5: 07. September 2015, 14:42
Deutschland sollte ein ist Rechtsstaat sein, deshalb haben sich doch alle Parteien an die jeweiligen Gesetze zu halten.
Wie das gemeint sein könnte kann hier gelesen werden

http://rechtsstaatsreport.de/#besondere-situation-in-der-bundesrepublik-deutschland
oder allgemein hier
http://rechtsstaatsreport.de/

Handlungsempfehlung

Bei der Bank vorsprechen und den Sachverhalt der Kontosperre klären.
 
Die Bank fragen auf welchen rechtsgültigem Verwaltungsakt die aktuelle Handlung der Bank basieren soll.
Dazu diese Unterlagen einsehen und kopieren. Erklären dass dieser Verwaltungsakt in der Form, wie die Bank ihn erhalten hat nichtig ist, weil die Voraussetzung Zustellung und Bekanntgabe eines Bescheids, welcher Grundlage der Vollstreckung sein muss fehlt.
Die Bank somit einen rechtswidrigen nicht gültigen Verwaltungsakt ausführt.
Die Bank sich damit Schadenersatzpflichtig macht.

Zusätzlich hier lesen und verstehen
http://rundfunkbeitragsklage.de
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/expertise/

Grundsätzlich den Ablauf verstehen lernen.

Ablauf Normalfall, der Täter

BS/LRA senden Bescheid, ohne zu erfahren ob dieser tatsächlich beim Empfänger angekommen sei.
Ohne Reaktion gehen diese davon aus, das der Bescheid angekommen ist, und leiten daraus ab -> keine Reaktion also aus Sicht der BS/LRA ist der Bescheid rechtskräftig geworden.
Deshalb erfolgt vollstreckung.

Das diese Kette jedoch erst mit Bekanntgabe losgehen kann, wird dabei bisher nicht betrachtet.
Täter sitzen bei BS/LRA und in den Amtsgerichten und überall, wo rechtswidrige Verwaltungsakte ausgeführt werden.


Deshalb gilt es alle Bürger und Beteiligte , also Bank und Mitbürger aufzuklären, dass Unrecht und Willkür praktiziert wird.

Geht los und klagt die Personen, welche diese Willkür praktizieren an, zeigt sie entsprechend an. Macht deutlich, dass es so nicht geht. Erklärt dieser Praxis eine deutliche Absage.

Sucht gleichgesinnte vereint Euch, macht dem Ärger Luft. Bringt Euch städteweit zusammen, immer jede Woche zur gleichen Zeit am gleichen Ort, werdet mehr Bürger die sich auflehnen gegen diese Art und Weise. Macht es öffentlich.

Es ändert sich erst, wenn die Täter, welche gegen das Grundgesetz handeln, benannt und entsprechend verfolgt werden.


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Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#6: 10. September 2015, 17:22
Die Bank behandelt den BS genau so wie das Finanzamt zB.
Für die sind die "Bescheide" der Verwaltungsakt!
Da wird einfach das Konto gesperrt und da hat sich das für die erledigt.
Die wissen ganz genau, dass dafür normalerweise wenigstens was vom Richter unterschriebenes Vorliegen muss, machen aber beim BS ne Ausnahme wie mir scheint!

P-Konto wurde eröffnet, gesperrtes Konto bleibt gesperrt.

Was für Klagen habe ich denn zur Auswahl gegen den GV? Macht irgendwas Sinn? Am besten mit entsprechenden §§, wäre nett.


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Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#7: 10. September 2015, 17:55
Warum wird ein Konto eigentlich gesperrt? Dachte die buchen dann den Betrag einfach ab. Wenn es gesperrt ist kann man ja nicht mal mehr den Betrag zahlen den die haben wollen


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Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#8: 10. September 2015, 18:26
Weil das Kind hier bereits sehr weit gefallen zu sein scheint,
könnte als erster Schritt eine Aufhebung
Zitat
"Was muss ich tun, wenn ich die Aufhebung der Kontenpfändung beantragen möchte?"
in Betracht kommen. Setzt jedoch voraus, dass wenig Einkommen vorhanden ist und war. --> hier http://www.akademie.de/wissen/p-konto-kontenpfaendungsschutz

falls mehr Einkommen vorhanden ist, sollte an sich das gelten

https://www.finanz-lexikon.de/kontosperre_3252.html
Zitat
Weist das Konto ein höheres Guthaben auf, ist also mehr Geld vorhanden also für die Überweisung des gepfändeten Betrags erforderlich, wird das Konto separiert. Das Guthaben wird dann nur bis zur Höhe der Pfändung gesperrt, über das restliche Geld kann der Kontoinhaber weiter selbst verfügen.

zukünftig

Es wird wohl so sein, dass das Bestreiten des Rechtswegs erforderlich sein wird.

Gegen die unberechtigte Forderung muss "wahrscheinlich" gegen die Bank später ein Schadenersatzprozess geführt werden, weil diese so gesehen Nichtige Verwaltungsakte befolgen. Jedoch muss dazu angezeigt werden dass dem so ist.


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anne-mariechen

Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#9: 10. September 2015, 19:15
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Deutschland)

Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz regelt für die Behörden des Bundes deren Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung ihrer eigenen Verwaltungsakte. Behörden bedürfen bei der Durchsetzung ihrer Verwaltungsakte nicht der vorherigen Sanktionierung durch ein unabhängiges Gericht, sondern sie können kraft ihres Amtes ihre Forderungen selbständig durchsetzen.

Die Vollstreckungsakte werden erst durch das Einlegen von Rechtsmitteln der richterlichen Prüfung unterworfen. Sind Verwaltungsakte einer Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe von einer Landes- oder Kommunalbehörde durchzusetzen, so finden die Verwaltungs-Vollstreckungsgesetze der Länder Anwendung.

Nach diesen Grundlagen arbeitet der Beitragservice in Köln. Alles andere was hier im Forum erzählt wird was der Beitragservice rechtlich ist und was nicht interessiert die Firma nicht. Diese Firma tut was möglich ist. Nur wir müssen hier im Forum gezielter darauf hinweisen, dass man fristgerecht rechtzeitig die geeigenten Rechtmittel einlegen muss, wenn man so ein Widerspruchsverfahren durchstehen will.


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Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#10: 11. September 2015, 06:51
@ anne-mariechen
Es mag ja alles so sein, wie du geschrieben (zitiert) hast. Aber genau den Knackpunkt hast du ja hervorgehoben: Behörden. Wie hier schon mehrfach herausgearbeitet wurde, der BS ist keine Behörde. Hier liegt der Hund begraben.
(Dennoch, die verhalten sich trotzdem so, als ob sie eine wären.)


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  • Beiträge: 4.011
Re: Frist(en) versäumt, Konto gesperrt
#11: 11. September 2015, 08:55
Zitat
(Dennoch, die verhalten sich trotzdem so, als ob sie eine wären.)

Anzeigen und klar machen, dass dem nicht so ist. Fordert Belege dafür, dass Sie so handeln dürfen.
Hilfreich dafür http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

vgl.
Zitat
[...] Problem II.

3. Die Rundfunkanstalten bewegen sich in einer nach den Grundsätzen des Grundgesetzes nicht zulässigen rechtlichen Zone. Zum Einen suggerieren sie durch die Bezeichnung »öffentlich-rechtlich«, dass sie staatliche Einrichtungen wären. Diesen »Status« benutzen sie zur Ausstellung von »Bescheiden« im eigenen Namen. Weiterhin beantragen sie Amtshilfe, z.B. bei den Finanzämtern, zur Beitreibung ihrer Forderungen. Derartige hoheitliche Handlungen jedoch stehen nach dem Grundgesetz ausschließlich der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt oder Rechtsprechung zu.Die Rundfunkanstalten tragen zwar die Bezeichnung »öffentlich-rechtlich«, sind aber keiner der drei öffentlichen Gewalten zugehörig. Würden sie der Logik nach der Verwaltung zuzurechnen sein, dann würde es sich um einen staatlichen Rundfunk handeln. Einen solchen gibt es jedoch nach dem Grundgesetz nicht, denn nach Art. 73 Nr. 7 GG steht dem Bund ausschließlich die Befugnis zu, die Errichtung und Betrieb von Rundfunksendeanlagen zu regeln, aber nicht das Programm zu bestimmen.[...]

Dann auch den Rest der Seite lesen, und die Information mit Mitbürgern teilen.


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