Nachdem das VG der Person A mitgeteilt hat, dass es ihr Verfahren gerne ohne mündliche Verhandlung abbügeln möchte mit dem Hinweis, dass die Revision zugelassen wird, hat Person A folgendermassen geantwortet.
Grüsse
Edit "Bürger":
Dieser Beitrag und einige Folgebeiträge mussten leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.