das Grundgesetz gilt aber unabhängig davon ob einer eine Leistung vom Staat will oder der Staat eine Leistung vom Bürger. Dieses Beispiel sollte nur aufzeigen, daß ein Grundgesetzartikel nicht unbedingt zur Anwendung gebracht werden kann, wenn sich unsere Politclowns wieder was Nettes ausgedacht haben. Sie werden schon einen Dreh finden. Aber man wird sehen, wie weit sie mit solchen Ideen kommen.
Ich stelle mir gerade vor, wie das wohl ist, wenn die Beweislastumkehr gelten soll.
Die GEZ könnte demnach die bisherige Dreierreihe oder einfach eine Zahlungsaufforderung schicken, denn sie kann ja dann von rechtlich sicherem Terrain aus unterstellen, daß der Betroffene Empfangsgeräte bereit hält.
Dann legt der Betroffene Widerspruch ein und behauptet, keine Geräte zu haben. Darauf läßt die GEZ sich natürlich nicht ein und unterstellt einfach weiterhin den Besitz der Geräte.
Der Betroffene klagt aber nicht selbst sondern wartet auf die Klage der Rundfunkanstalt.
Er macht vor Gericht geltend, daß er keine Geräte bereit hält. Die RA erkennt das Urteil aber, wie die Erfahrung zeigt, nicht an und geht in die nächsten Instanzen. So zieht sich das hin. Denn der Betroffene kann keine Beweise für den Nichtbesitz beibringen daher sieht die RA keine Veranlssung, den Prozess nicht fortzuführen. Sie macht einfach immer weiter.
Angenommen, der Betroffene kann nun letztinstanzlich den Nichtbesitz glaubhaft machen und das Gericht spricht das abschließende Urteil zu seinen Gunsten, dann darf er sich erst mal um die Beitreibung seiner anwaltlichen Auslagen bei der RA kümmern und weiter prozessieren. Vielleicht kommt er auch damit vor Gericht durch. Dann vergeht ein Jahr, oder er zieht um.
Und die ganze Scheiße geht von vorne los. Die GEZ meldet sich mit der bekannten Dreiereihe oder gleich einer neuen Forderung. Eine never ending story.
"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."
(Ludwig Wittgenstein)