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Autor Thema: Beweislastumkehr geplant!!!  (Gelesen 13947 mal)

F
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Beweislastumkehr geplant!!!
Autor: 07. Dezember 2009, 18:25
Hallo,

dass die Gebühr für neuartige Rundfunkgeräte verdreifacht werden soll, ist schon schlimm genug. Dem ganzen wird aber noch die Krone aufgesetzt, dass der Gebührenzahler demnächst beweisen soll, dass er keine Rundfunkgeräte hat! Dieses ist eine Beweislastumkehr!!!  Siehe hierzu den folgenden Artikel:

http://carta.info/19672/internet-gez-gebuehr-vollzahler-gebuehrenmodell/

Viele Grüße
Flappi


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#1: 07. Dezember 2009, 18:39
Hall Flappi,

erst Spock und jetzt du. Der Abend ist gerettet! Zwei tolle Beiträge mit den neuen Plänen der Fernsehpatronen.

Was für eine Unverschämtheit: "Die Gebührenhöhe soll gleich bleiben..." Es ist klar, um hinterher dem blöden Volk zu sagen: "Seht ihr? Es ist alles gar nicht so schlimm. Es bleibt sozusagen alles beim alten. Wir haben die Gebühren nicht erhöht..."

Warum die Mühe überhaupt? Wäre es nicht besser, direkt vom Konto jeden Monat 18 EUR abzubuchen? Dann bräuchten die ÖR die GEZ nicht mehr und diese könnten sich gleich ein paar Kanäle mehr gönnen, denn es lässt sich sicher in Deutschland noch einen Grundunversorgten finden, für den man ein Vollprogramm kreiert.

Und die Beweisumkehr... Toll!

Leute, das macht mich wirklich wütend.

Grüße

René


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#2: 07. Dezember 2009, 20:23
wobei ich mir nicht vorstellen kann, daß eine Beweislastumkehr letztlich Bestand haben können wird. Denn man kann den Nichtbesitz einer Sache nicht beweisen. Man kann u. U. nur den Besitz beweisen.
Sollte es also tatsächlich zu einer solch idiotischen Regleung kommen, wird die Sache spätestens vor Gerichten scheitern müssen.


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#3: 07. Dezember 2009, 20:37
@GEZ noch?,

ich gebe Dir natürlich recht: Der Nichtbesitz oder das Nichtvorhandensein eines Rundfunkgerätes ist imho unmöglich. Eine mögliche Lösung wäre aber, dass ein Nichtrundfunkteilnehmer das Nichtvorhandensein von Rundfunkgeräten erklärt und im Gegenzug den Gebührenbeauftragten jederzeit in seine Wohnung lassen muss, damit dieser sich vom Nichtvorhandensein persönlich überzeugen kann.

Bitte nicht falsch verstehen, aber obige Lösung wäre bei unseren CDU und SPD Landespolitikern eine durchaus nicht unwahrscheinliche Lösung.

Natürlich kann man dagegen klagen, aber das wird jeder einzelne machen müssen. Ich werde jedenfalls jetzt schon mal anfangen zu sparen, damit ich mir den Prozess leisten kann. Ich werde jedenfalls keine Fernsehgebühr für meinen Computer bezahlen, wenn ich nicht das volle Fernsehprogramm von NDR, WDR, ZDF und Co über meinen DSL 2000 Anschluss auf meinen Mac empfangen kann. 

Viele Grüße
Flappi


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#4: 08. Dezember 2009, 00:36
ich bezahle für meinen Mac ebenfalls nicht, denn er ist ein Arbeitsgerät und kein Rundfunkgerät. Er wurde für die Arbeit angeschafft und ohne einen Computer kann ich meiner Tätigkeit gar nicht mehr nachgehen. Ich bin also zwingend darauf angewiesen. Die legale Umgehung der Rundfunkgebühr würde also einem Brufsverbot gleichkommen. Da die Rechtslage hier außerdem nicht einheitlich ist, melde ich erst gar nicht an. Und dabei wird es bleiben.

Ich kann mir auch durchaus denken, daß die Ministerpräsidenten entweder aus Dämlichkeit oder aus Kalkül ihre Zustimmung zur Beweislastumkehr geben werden. Aber ich denke, hier ist die rechtliche Situation noch deutlicher als bei sogenannten neuartigen Rundfunkgeräten. Ich gehe mal davon aus, daß die Entscheidungen der Gerichte hier also noch deutlicher zugunsten der Betroffenen ausfallen werden. Da das deutsche Recht verlangt, daß derjenige, der eine Forderung erhebt, diese auch nachweisen können muß und nach menschlichem Ermessen und aller Vernunft nach der Nichtbesitz einer Sache nicht beweisbar ist, wird sich diese verschrobene Idee nicht durchsetzen können.

Gleichwohl würde mich aber interessieren, welches kranke Gehirn solche Ideen gebiert und welche ebenfalls kranken Gehirne solche Ideen auch noch unterstützen. Ich hätte Lust, mal wieder Post zu verschicken.


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#5: 08. Dezember 2009, 09:47
Eine mögliche Lösung wäre aber, dass ein Nichtrundfunkteilnehmer das Nichtvorhandensein von Rundfunkgeräten erklärt und im Gegenzug den Gebührenbeauftragten jederzeit in seine Wohnung lassen muss, damit dieser sich vom Nichtvorhandensein persönlich überzeugen kann.

Wie soll das mit dem Artikel 13 GG vereinbar sein?

Bisher ist die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Einschränkungen gibt es nur  zur Abwehr und Verfolgung besonders schwerer Straftaten und diese Eingriffe können nur durch richterliche Anordnung (Hausdurchsuchung) oder bei Gefahr im Verzug vorgenommen werden. Darüber hinaus gibt es noch eine Einschränkung zur Abwehr allgemeiner Gefahren, d.h. man muss z.B. den Schornsteinfeger ins Haus lassen um den Kamin zu reinigen (Brandschutz!).

Bei einer Umkehr der Beweislast und deinem beschriebenen Szenario würden einem dahergelaufenen GEZ-Schergen mehr Rechte eingeräumt als den Strafverfolgungsorganen. Nicht zu vergessen: Es handelt sich beim "Schwarzsehen" immer noch um eine Ordnungswidrigkeit und der GEZ-Scherge hat den rechtlichen Status eines Hausierers!

Wie soll man also unter der Prämisse von Artikel 13GG nachweisen, dass man keine Geräte besitzt?

Sicherlich nicht indem man genötigt wird auf einen Teil der staatlich garantierten Grundrechte zu verzichten!



Ich hätte Lust, mal wieder Post zu verschicken.

Das wird nur nix bringen. Die Leute sollten endlich mal wie anständige Demokraten auf die Strasse gehen und protestieren. Aber als zwangsdemokratisierte Kriegsverlierer und dementsprechend manipulierte Bürger bekommen wir das nicht hin.

Der deutsche Michel ist obrigkeitshörig und zufrieden solange er jeden Tag ein warmes Schnitzel in der Tasche hat. Nicht ohne Kalkül haben wir die niedrigsten Preise für Lebensmittel in Europa. Die soziale Schere öffnet sich immer mehr, aber wenn der Magen nicht knurrt sind die "Unten" ruhig gestellt  und die "Oben" können relativ ruhig leben. Eine weitere Zutat ist die angepasste niveaulose Dauer-TV-Unterhaltung, welche die "Unten" mit vollem Magen lieber auf dem Sofa verweilen lässt, als gegen den Reichstag zu marschieren.

Niedrige Lebensmittelpreise und mediale Dauerberieselung als Instrument der inneren Sicherheit! An was erinnert uns das? Natürlich an die alten Römer: panem et circensis

Zum Wohle des Volkes und zur Füllung der Kassen


Einfach mal drüber nachdenken.


Gruss
Spock


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2009, 10:05 von Spock«
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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#6: 08. Dezember 2009, 11:53
wenn die Leute nicht auf die Straße gehen wollen, tut es halt nicht weh genug. Offensichtlich besteht nur mäßiges Interesse. Gestern diskutierten wir im Studio die Frage welche Wahl wohl mehr Wahlbeteiligung zu verzeichnen hätte: die Bundestagswahl, oder die Wahl zum Fußball-Bundestrainer. Wir waren uns eigentlich einig, daß die Wahl zum Bundestrainer mehr Leute hinterm Ofen vorlocken würde.

Im Übrigen denke ich, daß die Verantwortlichen dieser neuartigen und abartigen Ideen zur Neuregelung der Rundfunkgebühren schon einen geschickten Dreh finden werden, damit GG 13 nicht tangiert wird. Es ist ja auch heute so, daß HartzIV-Empfänger Vertreter des Bundesagentur in die Wohnung lassen müssen, damit diese sich einen Überblick über die tatsächliche Lebenssituation der Antragsteller machen können. Da fragt auch niemand ob GG 13 tangiert wird. Wer den Kontrolleur nicht einläßt, bekommt halt kein Geld mehr. So einfach ist das. Im Falle GEZ würde das halt bedeuten, daß einfach ein Gebührenbescheid im Briefkasten landet. Und dann geht die Kacke los.


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#7: 08. Dezember 2009, 12:35
@GEZ noch?,

die "kranken Hirne", die sich so etwas ausdenken und unterstützen, heißen Kurt Beck, Roland Koch usw. und sind von Beruf Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes.

Viele Grüße
Flappi 


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#8: 08. Dezember 2009, 12:58
(...) Es ist ja auch heute so, daß HartzIV-Empfänger Vertreter des Bundesagentur in die Wohnung lassen müssen, damit diese sich einen Überblick über die tatsächliche Lebenssituation der Antragsteller machen können. Da fragt auch niemand ob GG 13 tangiert wird. Wer den Kontrolleur nicht einläßt, bekommt halt kein Geld mehr. So einfach ist das. Im Falle GEZ würde das halt bedeuten, daß einfach ein Gebührenbescheid im Briefkasten landet. Und dann geht die Kacke los.

Bei HartzIV-Empfängern möchten diese eine Leistung vom Staat erhalten. Die müssen aber nicht. Das ist auch O.K. so.

Beim TV-Glotzen ist genau das Gegenteil: Wir wollen die Leistungen des Staates nicht aufs Auge gedrückt bekommen. Gegen Cash sowieso nicht! Und da möchte ich denken, dass eine Beweisumkehr nicht durchzusetzen ist. Der Staat kann von mir nicht verlangen, dass ich "grundversorgt" werde und dafür noch bezahlen muss. Ein Vertrag zwischen den Ländern kann nicht das Grundgesetz aushebeln. Wir müssen nicht zu jeder Zeit Kontrolleure in unsere Wohnungen lassen, damit wir denen jederzeit, Tag und Nacht, beweisen können, dass man keine Empfangsgeräte bereithält. Wie soll das laufen? Durchsuchungsbefehl?

Wir können uns auf eine "tolle" Auseinandersetzung freuen!

Die Politik hat jedes Augenmaß und jegliche Bodenhaftung verloren. Grundversorgung ist das Zauberwort. Und dafür braucht man keine 7 ~ 8 Milliarden EUR im Jahr.

Grüße

René


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#9: 08. Dezember 2009, 20:48
das Grundgesetz gilt aber unabhängig davon ob einer eine Leistung vom Staat will oder der Staat eine Leistung vom Bürger. Dieses Beispiel sollte nur aufzeigen, daß ein Grundgesetzartikel nicht unbedingt zur Anwendung gebracht werden kann, wenn sich unsere Politclowns wieder was Nettes ausgedacht haben. Sie werden schon einen Dreh finden. Aber man wird sehen, wie weit sie mit solchen Ideen kommen.

Ich stelle mir gerade vor, wie das wohl ist, wenn die Beweislastumkehr gelten soll.
Die GEZ könnte demnach die bisherige Dreierreihe oder einfach eine Zahlungsaufforderung schicken, denn sie kann ja dann von rechtlich sicherem Terrain aus unterstellen, daß der Betroffene Empfangsgeräte bereit hält.

Dann legt der Betroffene Widerspruch ein und behauptet, keine Geräte zu haben. Darauf läßt die GEZ sich natürlich nicht ein und unterstellt einfach weiterhin den Besitz der Geräte.

Der Betroffene klagt aber nicht selbst sondern wartet auf die Klage der Rundfunkanstalt.
Er macht vor Gericht geltend, daß er keine Geräte bereit hält. Die RA erkennt das Urteil aber, wie die Erfahrung zeigt, nicht an und geht in die nächsten Instanzen. So zieht sich das hin. Denn der Betroffene kann keine Beweise für den Nichtbesitz beibringen daher sieht die RA keine Veranlssung, den Prozess nicht fortzuführen. Sie macht einfach immer weiter.

Angenommen, der Betroffene kann nun letztinstanzlich den Nichtbesitz glaubhaft machen und das Gericht spricht das abschließende Urteil zu seinen Gunsten, dann darf er sich erst mal um die Beitreibung seiner anwaltlichen Auslagen bei der RA kümmern und weiter prozessieren. Vielleicht kommt er auch damit vor Gericht durch. Dann vergeht ein Jahr, oder er zieht um.

Und die ganze Scheiße geht von vorne los. Die GEZ meldet sich mit der bekannten Dreiereihe oder gleich einer neuen Forderung. Eine never ending story.


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#10: 09. Dezember 2009, 10:02
Es ist ja auch heute so, daß HartzIV-Empfänger Vertreter des Bundesagentur in die Wohnung lassen müssen, damit diese sich einen Überblick über die tatsächliche Lebenssituation der Antragsteller machen können.

Das ist falsch! Sie müssen eben nicht. Ein HartzIV-Empfänger kann einem Vertreter der BA den Zugang zu seiner Wohung auf freiwilliger Basis gestatten. Wenn er es nicht macht werden die Leistungen der BA gekürzt oder gestrichen.

Umgekehrt kann es aber nicht sein, dass man zwangsangemeldet wird, wenn man einen dahergelaufenen GEZ-Strolch nicht in seiner Wohung herumschnüffeln lässt.

Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass man so einen Konstrukt wie eine "gesezliche Vermutung" schaffen könnte. Die "gesezliche Vermutung" wird dann etwa so formuliert, dass es im 21 Jahrhundert keine Haushalte ohne mindestens einen (neuartigen) Rundfunkempfänger gibt. Es liegt dann an demjenigen gegen den sich diese Vermutung richtet, diese durch Beweise zu widerlegen. Allerdings wird es dann zu Musterprozessen kommen in denen die Frage geklärt werden muss, ob unter der Prämisse einer Ordnungswidrigkeit und Artikel 13GG es billig ist den Zugang zum privaten Wohnraum gewähren zu müssen.

Zusätzlich muss der Status und die Rekrutierungsmethoden der GEZ-Schergen geändert werden, da es sich ja immer noch um Privatpersonen mit meistens zwielichter Vergangenheit handelt und keine "geprüften" Amtsträger sind. Es könnte sich so ja jeder Einbrecher als GEZ-Scherge ausgeben, um sich Zutritt zu einer Wohung zu verschaffen und diese auzukundschaften.


Noch was schönes zum elektronischen Überwachungsstaat:
https://secure.cryptohippie.com/pubs/EPS-2008.pdf



Gruss
Spock


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#11: 09. Dezember 2009, 13:50
Ich bin der Meinung das es diese Form eh nicht mehr lange geben wird. Es wird in einer Kopfpauschale enden. Und dagegen kann keiner etwas machen.
Das Schlimme ist das die Zwangsabgaben weiterhin verschleudert werden in Belustigung der Unbeteiligten (Gebburtstagsparties), Spielsucht der Intendanten (Zocken auf Kosten der Bürger), und weiterhin keine Tranzparens der Ausgaben.

Dies alles macht mich krank!

Deali  :'(


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mein Nick ist Deali - und ich zahl eh nie

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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#12: 09. Dezember 2009, 14:11
Es ist ja auch heute so, daß HartzIV-Empfänger Vertreter des Bundesagentur in die Wohnung lassen müssen, damit diese sich einen Überblick über die tatsächliche Lebenssituation der Antragsteller machen können.

Das ist falsch! Sie müssen eben nicht. Ein HartzIV-Empfänger kann einem Vertreter der BA den Zugang zu seiner Wohung auf freiwilliger Basis gestatten. Wenn er es nicht macht werden die Leistungen der BA gekürzt oder gestrichen.

na, eben das schrieb ich doch. Insofern muß er die Kontrolle zulassen, wenn er Geld will.



Umgekehrt kann es aber nicht sein, dass man zwangsangemeldet wird, wenn man einen dahergelaufenen GEZ-Strolch nicht in seiner Wohung herumschnüffeln lässt.

bisher nicht. Aber warten wir es ab. Denen fällt schon noch was ein.

Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass man so einen Konstrukt wie eine "gesezliche Vermutung" schaffen könnte. Die "gesezliche Vermutung" wird dann etwa so formuliert, dass es im 21 Jahrhundert keine Haushalte ohne mindestens einen (neuartigen) Rundfunkempfänger gibt. Es liegt dann an demjenigen gegen den sich diese Vermutung richtet, diese durch Beweise zu widerlegen. Allerdings wird es dann zu Musterprozessen kommen in denen die Frage geklärt werden muss, ob unter der Prämisse einer Ordnungswidrigkeit und Artikel 13GG es billig ist den Zugang zum privaten Wohnraum gewähren zu müssen.
und nach dem nächsten Umzug geht alles von vorn los. Wenn man's recht bedenkt, ist eine solche Regleung unpraktikabel.
Theoretisch könnte die GEZ dann alle paar Wochen unterstellen, daß jetzt aber Geräte vorhanden sind, da sie eine solche Behauptung ja ohne jede Beweispflicht vortragen könnte und ihr dadurch automatisch Forderungen zustünden. Im Grunde also würde die Beweislastumkehr zu noch mehr Willkürmöglichkeiten führen als dies jetzt schon der Fall ist. Und ich hoffe, daß eine solche Regelung erst gar nicht kommt oder anschließend von Gerichten auseinandergenommen wird. Alleine die Tatsache, daß Politiker, die in aller Regel ja auch Juristen sind oder Juristen in ihrem Team haben, eine solche Idee gebähren, zeigt doch, daß man es hier mit Dummköpfen zu tun hat, die nicht genug nachdenken.


Zusätzlich muss der Status und die Rekrutierungsmethoden der GEZ-Schergen geändert werden,

müßte es schon lange. Aber bisher tat sich nichts. Also erwarte ich da auch keine Änderung.



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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#13: 09. Dezember 2009, 16:01
In Österreich ist es so, dass der Bürger das Nichtvorhandensein von Rundfunkgeräten beweisen muss.

Das läuft dann so ab:

Man verweigert dem GIS-Schergen den Zutritt zur Wohnung, was legitim ist. In diesem Fall veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksbehörde . Den Organen der Bezirksverwaltungsbehörde ist das Betreten der Grundstücke und Räumlichkeiten zur Überprüfung zu gestatten.

RGG Rundfunkgebührengesetz §6 Abs.5:
(5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 83 Abs. 6 und 7 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 27/1999, sinngemäß anzuwenden hat.


Im RGG wurde vesäumt die Änderungen im TKG aufzunehmen, so dass im RGG noch die alten Abschnitte 6 und 7 stehen und auf dieser Rechtsgrundlage momentan kein Betretungsrecht hergeleitet werden kann.



§ 83 Abs. 4 und 5 des Telekommunikationsgesetzes
(4) Die Fernmeldebehörden sind berechtigt, Telekommunikationsanlagen, insbesondere Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, oder deren Teile hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide zu überprüfen. Den Organen der Fernmeldebüros, die sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten. Ihnen sind alle erforderlichen Auskünfte über die Anlagen und deren Betrieb zu geben. Bewilligungsurkunden sowie die gemäß § 15 ausgestellten Bestätigungen sind auf Verlangen vorzuweisen.

(5) Wenn es die Prüfung von Funkanlagen erfordert, sind diese auf Verlangen des Fernmeldebüros vom Bewilligungsinhaber auf seine Kosten an dem dafür bestimmten Ort und zu dem dafür bestimmten Zeitpunkt zur Prüfung bereitzustellen. Funkanlagen können auf Kosten des Bewilligungsinhabers auch an Ort und Stelle geprüft werden, wenn dies wegen der Größe oder technischen Gestaltung der Anlage oder des finanziellen Aufwandes zweckmäßig ist.



Nach meinen bisherigen Recherchen hat die GIS noch nie die Bezirksverwaltungsbehörde eingeschaltet, sondern lediglich in Person des GIS-Schergen an der Haustür damit gedroht.


Weiterführende Linksr:
http://www.orf-gis.at/index.php?kategorie=faq&thema=anmeldung&artikel=37

oder auch ganz interessant (schon älter):
http://derstandard.at/2657454


Ich denke wenn, dann wird es in etwa auch bei uns so kommen. Der Fall wir dann z.B. an das Fernmelde- oder Ordnungsamt weitergeleitet und ein behördlicher Mitarbeiter "ermittelt" dann.

Zwei kleine Änderungungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag und im Telekommunikationsgesetz die ineinander greifen reichen da aus.


Gruss
Spock


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Re: Beweislastumkehr geplant!!!
#14: 14. Dezember 2009, 15:25
Hallo,

dass die Gebühr für neuartige Rundfunkgeräte verdreifacht werden soll, ist schon schlimm genug. Dem ganzen wird aber noch die Krone aufgesetzt, dass der Gebührenzahler demnächst beweisen soll, dass er keine Rundfunkgeräte hat! Dieses ist eine Beweislastumkehr!!!  Siehe hierzu den folgenden Artikel:

http://carta.info/19672/internet-gez-gebuehr-vollzahler-gebuehrenmodell/

Viele Grüße
Flappi

Fazit: noch mehr abGEZockt!

Ich habe mal meinem Ärger Luft gemacht: (mal sehen, wie lange der Eintrag da steht)
http://carta.info/19672/internet-gez-gebuehr-vollzahler-gebuehrenmodell/comment-page-3/#comment-8018      ???

In diesem Sinne: Happy 2010!

Condor



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* Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!
* Auch deine goldene Regel sei: Nicht verzagen - immer erst im Forum fragen!
* Ach so: Schleicht der Scherge von der abGEZockt um's Haus, schick' einfach mal den
   Hund zum Spielen raus!

 
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