Wie sieht es aus, mit Fristen, in welcher eine Klage betrieben werden soll.
Soweit bekannt kann ein Richter im Verwaltungsrecht Fristen setzen, bis wann etwas bei Gericht vorliegen soll, respektive muss.
Wie kann das umgangen oder gestreckt werden, wenn die Zeit zu knapp wird, wer hat Erfahrungen dazu?
Was wenn die Zeit nicht ausreicht, sich in komplexe Themen einzuarbeiten, nicht weil diese nicht verstanden werden, sondern weil es bei Vollarbeitszeit und so weiter, in der Woche zu wenig Zeit dafür übrig bleibt. Sagen wir mal 2h bis 4h pro Woche sind eine Menge Zeit, bei der Zeit von 1 Monat sind das zum Schreiben einer Klageschrift oder Begründung in Summe 4,5 x 2-4 ca. 9 bis 18 Stunden.
Das wäre natürlich viel zu wenig Zeit. Aber was, wenn eine normale Person einfach nicht mehr Zeit hat?
Wenn in der ersten Instanz auch noch kein Anwalt nötig ist, wozu auch, warum sollte es also nur 1 Monat Zeit sein, das entsprich ja nicht der Zeit, welche tatsächlich dafür bereit steht?
Aus Sicht von PersonX viel zu wenig, selbst, wenn es 2h täglich wären, 2h x 30 Tage, macht 60h Zeit.
In dieser kann doch wahrscheinlich keiner eine vernünftige und ausreichende Klagebegründung schreiben. Selbst, wenn es bereits einen entsprechenden Widerspruch gibt, Klage und Widerspruch sind nicht zwingend das Gleiche. Ein Widerspruchsbescheid will auch erst gelesen und verstanden sein, auch die gesamten Verweise in so einem Schreiben, diese sollten natürlich gelesen werden, um zu prüfen, ob dagegen gleich bei Klageeinreichung entgegen gesetzt wird.
Selbst ein Anwalt würde wahrscheinlich deutlich länger Zeit benötigen sich in das Thema ein zu lesen und dann zu formulieren.
Wie kann also, sofern ein Richter eine Frist, was ebenso als Zwang zu betrachten wäre, setzen sollte, darauf reagiert werden. Oder wie wird das im Vorfeld optimal verhindert.