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Autor Thema: Fristen Klagebegründungen Betreiben der Klage  (Gelesen 4869 mal)

P
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Fristen Klagebegründungen Betreiben der Klage
Autor: 20. August 2015, 17:40
Wie sieht es aus, mit Fristen, in welcher eine Klage betrieben werden soll.

Soweit bekannt kann ein Richter im Verwaltungsrecht Fristen setzen, bis wann etwas bei Gericht vorliegen soll, respektive muss.
Wie kann das umgangen oder gestreckt werden, wenn die Zeit zu knapp wird, wer hat Erfahrungen dazu?

Was wenn die Zeit nicht ausreicht, sich in komplexe Themen einzuarbeiten, nicht weil diese nicht verstanden werden, sondern weil es bei Vollarbeitszeit und so weiter, in der Woche zu wenig Zeit dafür übrig bleibt. Sagen wir mal 2h bis 4h pro Woche sind eine Menge Zeit, bei der Zeit von 1 Monat sind das zum Schreiben einer Klageschrift oder Begründung in Summe 4,5 x 2-4 ca. 9 bis 18 Stunden.
Das wäre natürlich viel zu wenig Zeit. Aber was, wenn eine normale Person einfach nicht mehr Zeit hat?

Wenn in der ersten Instanz auch noch kein Anwalt nötig ist, wozu auch, warum sollte es also nur 1 Monat Zeit sein, das entsprich ja nicht der Zeit, welche tatsächlich dafür bereit steht?

Aus Sicht von PersonX viel zu wenig, selbst, wenn es 2h täglich wären, 2h x 30 Tage, macht 60h Zeit.
In dieser kann doch wahrscheinlich keiner eine vernünftige und ausreichende Klagebegründung schreiben. Selbst, wenn es bereits einen entsprechenden Widerspruch gibt, Klage und Widerspruch sind nicht zwingend das Gleiche. Ein Widerspruchsbescheid will auch erst gelesen und verstanden sein, auch die gesamten Verweise in so einem Schreiben, diese sollten natürlich gelesen werden, um zu prüfen, ob dagegen gleich bei Klageeinreichung entgegen gesetzt wird.

Selbst ein Anwalt würde wahrscheinlich deutlich länger Zeit benötigen sich in das Thema ein zu lesen und dann zu formulieren.

Wie kann also, sofern ein Richter eine Frist, was ebenso als Zwang zu betrachten wäre, setzen sollte, darauf reagiert werden. Oder wie wird das im Vorfeld optimal verhindert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2015, 17:50 von PersonX«

D
  • Beiträge: 59
Zeit um Klage beim Gericht einzulegen ist 4 Wochen nach Erhalt des abgelehnten Widerspruchbescheid.
Um Ausführungen der Beklagten zu antworten sind 6 Wochen Zeit.

Wenn man das (also den Ablauf) weiss, dann muss man schon entsprechend früh anfangen sich einzuarbeiten. Zum Glück gibt es dieses Forum, so dass 3/4 der Arbeit *thanks* schon erledigt sind.


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P
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6 Wochen Zeit, sind doch aber nicht die Bearbeitungsdauer, welcher aber wahrscheinlich tatsächlich notwendig wäre, sondern der Zeitraum bis wann es dort sein sollte.

Aus Sicht einer Person X, sind 6 Wochen zu wenig.
6 Wochen Zeit in Stunden also 1.008 h, verteilt auf pro Woche vielleicht 4h würde einen Zeitraum von 1.764 Tagen oder 252 Wochen ca. 4 Jahre ergeben. Das wäre bei so einem komplizierten Fall wie das Rundfunk aktuell zu sein scheint angebracht.

Warum sollte eine Person X, wenn Sie durch die Verletzungen des Grundgesetzes gezwungen wird zu klagen, sich solchen kurzen Fristen unterwerfen?


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6 Wochen Zeit, sind doch aber nicht die Bearbeitungsdauer, welcher aber wahrscheinlich tatsächlich notwendig wäre, sondern der Zeitraum bis wann es dort sein sollte.

Korrekt.

Aus Sicht einer Person X, sind 6 Wochen zu wenig.
6 Wochen Zeit in Stunden also 1.008 h, verteilt auf pro Woche vielleicht 4h würde einen Zeitraum von 1.764 Tagen oder 252 Wochen ca. 4 Jahre ergeben. Das wäre bei so einem komplizierten Fall wie das Rundfunk aktuell zu sein scheint angebracht.

Da sagt das Gericht: nicht mein Problem.

Warum sollte eine Person X, wenn Sie durch die Verletzungen des Grundgesetzes gezwungen wird zu klagen, sich solchen kurzen Fristen unterwerfen?

1. Weil Person X sonst keine weitere Möglichkeit hat gegen einen Bescheid vorzugehen bzw. das Gericht dann einfach so urteilt und Person X dann erst Recht zu spüren bekommt wie wenig das Grundgesetz zählt.

2. Weil dem Gericht die Verletzung des Grundgesetzes ziemlich schnuppe ist (unabhängig eingereicht wurden oder nicht).


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Ich schrieb mehrere Wochen an meiner Klage fürs Gericht, lange bevor der Widerspruchsbescheid kam. Eine Klage wird nie fertig, immer wieder kommen neue Argumente hinzu, andere Argumente verlieren an Bedeutung.
Leute, nehmt euch eine Textverarbeitung und schreibt alles auf, was in eine Klage gehört, formuliert es ordentlich aus, gliedert es schön, so dass immer etwas hinzugefügt oder entfernt werden kann. Ihr könnt sicher sein, der Widerspruchsbescheid kommt. Wenn er vor einem liegt, ist die Zeit von vier Wochen nur für die Korrekturen schneller verbraucht, als man drucken kann. Wer zu einzelnen Argumenten noch Fragen hat, merkt schnell, wie knapp Zeit ist, wenn auf Antworten gewartet wird.
Wenn die Klage abgeschickt wurde, kann man aufatmen. Vorher nicht.

Zum Verständnis, welche Fristen ich hatte, alles habe ich auf den letzten Drücker abgegeben:

20.11. Widerspruch eingelegt
07.08. Widerspruchsbescheid erhalten
06.09. Fristwahrende Klage eingereicht
09.09. Eingangsbestätigung bekommen
10.09. Eilantrag §80(5) VwGo wurde stattgegeben
23.09. Klageerwiderung der Beklagten erhalten
19.09. Rechnung Gerichtskosten von 105 Euro erhalten
20.10. Rechnung Gerichtskosten von 52,50 für Eilantrag §80(5)VwGO erhalten
08.10. Vollständige Klage eingereicht
19.08. Termin zur mündlichen Verhandlung erhalten
15.09. soll der Termin stattfinden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2015, 00:42 von Roggi«

I
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06.09. Fristwahrende Klage eingereicht
23.09. Klageerwiderung der Beklagten erhalten

So schnell hast du Antwort auf deine Klage bekommen, die Antwort seitens des Beitragsservice hat bei mir ein halbes Jahr gedauert. Jetzt überlege ich, wenn die so viel Zeit bekommen haben, wieso dann ich nicht auch. Gleiches Recht für alle oder wird der Bürger schlechter gestellt.


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Zum Verständnis, welche Fristen ich hatte, alles habe ich auf den letzten Drücker abgegeben:

20.11. Widerspruch eingelegt
07.08. Widerspruchsbescheid erhalten
06.09. Fristwahrende Klage eingereicht
09.09. Eingangsbestätigung bekommen
10.09. Eilantrag §80(5) VwGo wurde stattgegeben
23.09. Klageerwiderung der Beklagten erhalten
19.09. Rechnung Gerichtskosten von 105 Euro erhalten
20.10.14? Rechnung Gerichtskosten von 52,50 für Eilantrag §80(5)VwGO erhalten
08.10.14? Vollständige Klage eingereicht
19.08.15? Termin zur mündlichen Verhandlung erhalten
15.09.15? soll der Termin stattfinden

Also ca. 1 Jahr Wartezeit bis zum Prozess?


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  • Beiträge: 3.239
Also ca. 1 Jahr Wartezeit bis zum Prozess?
Ja, und ich beantrage Terminverschiebung, denn da bin ich nicht zuhause für einige Wochen.
Die Jahreszahlen habe ich aus Anonymisierungsgründen weggelassen. Es fängt 2013 mit Widerspruch an und hört 2015 auf ;)


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