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Autor Thema: "Letzte Zahlungsaufforderung" erhalten  (Gelesen 1417 mal)

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  • Beiträge: 1
"Letzte Zahlungsaufforderung" erhalten
Autor: 19. August 2015, 20:07
Alles reein fiktiv, versteht sich.

Hallo zusammen,

dieses Schreiben hat Person A gestern erreicht. Oben rechts im Kopf steht:
Zitat
Finanzbuchhaltung als
Vollstreckungsbehoerde

Oben im Briefkopf (klein ueber meine Anschrift) steht nur kurz:
Zitat
Stadt A - 21 - xxxxx A

Unter Anschrift / Zimmer steht jedoch ganz was anderes:
Zitat
Foostrasse x
xxxxx A
x. Etage, Zi. xxx
Dies ist hier in A das Finanzamt.

Unter Auskunft erteilt steht eine Person B mit Email-Adresse xxx@A.de (das xxx besteht aus Zahlen und Buchstaben)

Es wird ein Mein Zeichen VLSTxxxxx/xxxxx/xxxxx angegeben.

Die Person B schreibt etwas wegen der beigefuegten Forderungsaufstellung naeher bezeichneten Rueckstaende in Hoehe von xxx,xx EUR habe die Person B bei mir Zwangsvollstreckungsmassnahmen durchzufuehren, da Person A auch nach Mahnung die Forderungen nicht bezahlt haettte.

Die Person B gibt Person A letztmalig eine Frist bis zum xx.xx.2015.

Sollte Person A innerhalb dieser Frist nicht zahlen, kuendigt die Person B -> A an, gem. Paragraph 5a VwVG NRW i.V.m. Paragraph 284 AO zur Abgabe der Vermoegensuaskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung) geladen werde, bwz. durch den zustaendigen Gerichtsvollzieher geladen werden lasse.

Person A muesste zudem mit einem Eintrag in das zentrale Vermoegens- und Schuldnerverzeichnis rechnen. Und das bestimmte Eintragungen seien der Schufa, anderen Auskunfteien oder auch den Industrie- und Handelskammern zugaenglich sein.

Zudem obliegt es der Person B's Entscheidung, andere Zwangsvollstreckungsmassnahmen (Kontopfaendung, Lohnpfaedung, Pfaendung von sonstigen Anspruechen oder den Einsatz der Parkkralle/des Ventilwaechters vorrangig als ziehlfuehrend zu erachte und/oder diese zeitgleich einzuleiten, bzw. einzusetzen.

In der Forderungsaufstellung enthaltenen Bussgeldforderung/-en sei die Person B gehalten, das Erzwingungshaftverfahren gegen mich einzuleiten, weshalb der Antritt der Haft nur durch Zahlung der Forderung unter Angabe des Aktenzeichens vermieden werden.

Dann folgt noch eine Abschlussbemerkung, wegen evtl. getaetigter Zahlungen und deren Ueberscneidungen mit dem Schreiben.

Es wird mit folgendem unterschrieben:
Zitat
Hochachtungsvoll
Im Auftrag


Person B
Darueber nur ein Kuerzel der - so Person A's Vermutung -  Person B.

Es geht mit der Forderungsaufstellung weiter:

Als Glauebiger ist folgendes angegeben:
Zitat
Glaeubiger: Beitragsservice ARD, ZDF und
Kassenzeichen: (xxx xxx xxx)
xxxxx/xxxxx/xxxxx.x/xxxxx

Dann zweimal Hauptforderung mit einem Datum (kein Datumsbereich angegeben) und Betraegen, sowie "GEZ Kosten" von einem deutlich kleineren Betrag. Die Kosten der Vollstreckung sind 0,00 EUR und sofort faellig.

Zuvor habe Person A die Drohbriefe von dem Beitragsservice erhalten, habe sie aber alle als gegenstandslos angesehen und zerissen (keine Reaktion). Person A habe bereits im Internet "quer" gelesen, also nicht nur hier (aber hier natuerlich auch) und es draengen ein paar Fragen auf:

  • Laut einigen Informationen kann mal solch Zahlungsforderungen wegen formellen Fehlern ablehnen. Stimmt das?
  • Formelle Fehler seien z.B. nicht eindeutig/komplett genannten Glaeubiger. Also mit Adresse usw.?
.
  • Ein weiterer formeller Fehler sei z.B. die fehlende Unterschrift des Vorgesetzten (hier "In Auftrag").

Natuerlich gehen bei wie jedem anderen Menschen auch die Gefuehle hoch (Lust zum Wiederstand) und runter (Aengste, hoher Blutdruck, den Person A sonst nicht hat). Bitte sagt nicht, dass nun doch gezahlt werden muss. Person A gucke weder deren Fernsehprogramme (egal mit welchem Geraet) noch hoere Person A deren Radiprogramme (auch egal mit welchem Geraet).

Person A sehe es auch nicht ein und kann es auch nicht mit Person A's Gewissen vereinbaren, fuer Dinge Geld zu zahlen, die Person A nicht nutze.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2015, 16:05 von René«

 
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