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Autor Thema: Ausbildung im öffentlichen Dienst  (Gelesen 1697 mal)

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  • Beiträge: 1
Ausbildung im öffentlichen Dienst
Autor: 19. August 2015, 11:41
Hallo Freunde,

ein fiktiver Fall:

Herr A und Frau B leben in häuslicher Gemeinschaft und verweigern die Zahlung des Rundfunkbeitrages. Beide bekamen abwechselnd Spampost des Beitragsservices zuletzt dann eben auch den Festsetzungsbescheid. Diesem wurde fristgerecht widersprochen. Soweit so gut.
Nun hat Frau B eine Ausbildung bei der Stadt angefangen und musste nun auch für den Beitragsservice u.a. Adressen bestätigen. Jetzt hat sie ein bisschen Angst, dass sie ihre Ausbildung gefährdet, wenn sie sich weiterhin weigert zu zahlen. Nun ist die Frage, ob ihre Angst berechtigt ist. Sollte Herr A weiterhin gegen den Beitragsservice vorgehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2015, 16:03 von René«

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  • Beiträge: 1.543
Re: Ausbildung im öffentlichen Dienst
#1: 21. August 2015, 14:12
Das sind doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Als Bürger wehrt man sich gegen eine (unberechtigte) Forderung unter Einhaltung der Formalitäten (Widerspruch, Klage etc.), das hat überhaupt nichts mit der Arbeit zu tun.
Anders wäre es natürlich, wenn man seine Stellung im öffentlichen Dienst ausnutzt, um sich selbst vor dem privaten Ungemach zu schützen, Freunde oder die halbe Stadt vor der Räuberbande bewahrt, da mag man zwar ehrenwerte Motive haben und bekommt gewiß auch Anerkennung von allen Boykotteuren, das wäre aber tatsächlich strafbar und würde negative Auswirkungen auf die Arbeit und Ausbildung haben, wenn man dabei erwischt werden würde...


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  • GEZ nein Danke
Re: Ausbildung im öffentlichen Dienst
#2: 21. August 2015, 21:12
Genau so ist es.

Die grundsätzliche Sorge ist durchaus nachvollziehbar, wie der Zeitungsbezahler aber sagte, das sind zwei völlig verschiedene Sachen.

Das Beispiel war ganz okay, ich würde aber noch ein anderes anführen.

Wenn man sich bei der Polizei bewirbt (öffentlicher Dienst), wird man hinsichtlich seines Führungszeugnisses durchleutet. D.h. man darf keine Straftaten begangen haben, die in das Führungszeugnis eingetragen worden sind.

Sich gegen die GEZ respektive den Rundfunkbeitrag (oder wie auch immer der Widerstand aussieht) zu wehren, und für seine Grundrechte einzutreten, ist keine Straftrat.


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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

 
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