Mr. X betrachtet die Sache so:
Wenn zum damaligen Zeitpunkt in dem Schreiben mit der Widerrufsbelehrung noch die mail-addy gültig war, dann kann er sich darauf berufen.
Wichtig sind die Belege, Nachweise des vergeblichen Versendens und natürlich, wenn erfolglos, dass dann unverzüglich andere Möglichkeiten genutzt wurden.
Was nicht zählt, ist, wenn man dann die Sache hängen lässt.
Mr. X rät, immer sauber zu arbeiten, d.h. keine faulen Tricks.
Letztes Schreiben: Datiert: 01.08.2015, an: 12.08.2015
Das ist bei nahezu allen Schreiben so. 10 ... 14 Tage.
Mr. X hatte an die Fax- Nummer mit 018 59995 0105 für 6,5 ct/min gefaxt.
Fax - Protokoll zählt i.d.R. als zugestellt, da die Gegenseite das ok gibt. Hat bisher auch immer beim BS geklappt, es ist alles angekommen und nichts reklamiert.
Sollte mal eines nicht angekommen sein oder dies bestritten werden, trotz ok, dann beantragt man Einsetzung in den vorigen Stand. Man braucht das Protokoll mit ok, dann geht das auch seinen Gang.
Die Nummer ist neuerdings auf 018 06999 55501 mit 20 ct/Anruf abgeändert worden.
Wer eine kostenlose benötigt, bitte per PN fragen: Ortsnetz 0221 5061-25****
Das nennt sich: Beitragseinzug und Kundenservice Vollstreckung und Insolvenzen.
Weshalb sollte man 20 ct zum Fenster raus werfen?
Mr. X fragt sich, wieso öffentlich rechtliche Möchtegern-Behörden Mehrwertnummern benötigen.
Wohin mit dem Gewinn? Wer verplempert den ?