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Autor Thema: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)  (Gelesen 15714 mal)

  • Beiträge: 43
kurze Info und Frage!

Zitat
So ein Urteil wie in Tübingen dürfte, wenn ich es richtig verstanden habe, nun leider nicht mehr geben.
Es sind jetzt also keine Formfehler mehr.

***

Was sagt Ihr dazu
Zitat
Auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 19. Mai 2014 aufgehoben.
es gibt doch aber > Das Tübinger Urteil vom 8.01.2015 <
ist es immer noch gültig oder nicht?

Siehe auch hier:
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/1571-LG-Tuebingen-Az-5-T-29614-Fehlerhafte-Glaeubigerangaben-ueber-Rundfunkanstalt-bei-Vollstreckungsersuchen-wegen-Rundfunkbeitrag.html

mit aktiven Grüßen :)
x~andyfit~


***Edit "Bürger":
Link/ Video gelöscht, da irreführende Informationen/ dubiose Quelle.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. August 2015, 02:04 von Bürger«
"Der eine wartet, bis die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt"

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  • Beiträge: 11.744
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "BGH Tübingen Januar" liefert die Suchfunktion u.a. auch diese Ergebnisse ;)
Vollstreckungserinnerung - was haltet ihr von diesem Weg?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15097.msg100663.html#msg100663

BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.msg99949.html#msg99949

Ich zitiere mich daher selbst... ;)
hmmm, der beschluss von 2014 ist aufgehoben der von 2015/Januar nicht oder hab ich es nicht richtig gelesen?

Neuer Beschluß vom LG Tübingen vom 8.1.2015 - 5T 296/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12897.0.html

...lt. inoffiziellen Meldungen in Revision am BGH unter Az. I ZB 6/15
Beratungstermin noch ungewiss - ebenso, inwiefern der aktuelle BGH-Beschluss da schon vorgreiflich zu bewerten ist.

Aber es bleibt dabei:
All diese formalen Rügen ändern ja nichts an der grundsätzlich per (augenscheinlich verfassungswidrigem) LandesGESETZ bestehenden Forderung.
Dies kann allenfalls der *reguläre* Rechtsweg gegen die Forderung ansich angreifen...
...dazu dann bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Im Weiteren hier bitte nicht das Urteil selbst, sondern den Artikel behandeln, welcher da lautet
»Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Danke für die Berücksichtigung.


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