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Autor Thema: Widerspruchsbescheid einfordern oder nicht?  (Gelesen 2300 mal)

a
  • Beiträge: 2
Widerspruchsbescheid einfordern oder nicht?
Autor: 14. August 2015, 11:15
Hallo allerseits,
meine Person A ist bis jetzt dank vieler Hinweise aus dem Netz und dieser Seite den folgenden Weg gegangen:
01.11.14 Festsetzungsbescheid
25.11.14 Widerspruch
20.07.14 Infobrief (Wir haben Ihre Mitteilung erhalten, blabla)

ich habe einige Zeit in diesem Forum mit lesen verbracht und würde Person A generell zum Widerstand raten, bin aber etwas verunsichert über den Erfolg des Ganzen. Es hört sich so an, als würden die Klagen in 1. Instanz überwiegend abgeschmettert (Wenn erfolgreich, was war anders, worauf muss man achten?) und das Ganze am Ende leider doch eher Nervenaufreibend und Kostenintensiver als sich dem Wahnsinn einfach zu fügen. Weder ich noch Person A sind in Sachen Rechtssprech oder Rechtswissen irgendwie versiert und gerade im Moment überwiegt das abgeschreckt sein. Ich bin für jegliche Hinweise zum weiteren Verfahren dankbar, aktueller Entwurf bezieht sich auf http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html einfach noch mal den Widerspruch zu bestärken anstatt einfach nur abzuheften und abzuwarten.

Evtl. ist das für andere Leser des Forums auch interessant, hier noch eine ebenso toll aufgestellte Übersicht wie o.g. Link zu erstellen, wo man sich als Laie und Neu-User gut einlesen kann. Oder habe ich diese Seite einfach nicht gefunden?

Danke!!!!


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g
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Ich kann dir von meinem Vorgehen berichten:
Ich habe am 12.09. Widerspruch eingelegt, bekam am 17.09. ein Antwortschreiben der Landesrundfunkanstalt, bestand dann per Schreiben am 24.09.2014 auf den Widerspruchsbescheid, der mir dann viele Monate später am 27.05.2015 zuging.

Ich vermute, dass Person A noch einen Widerspruchsbescheid bekommen wird - insoweit der Eingang des Widerspruchs im Infobrief 20.07. erwähnt ist. Der ist dann klagefähig - wenn Person A den Schritt der Klage gehen möchte. Tut sie das nicht, wird auf kurz oder lang vollstreckt. Auch hier kann Person A (erneut) gegen die Androhung der Vollstreckung Widerspruch einlegen und klagen.

Hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben - Zu beachten: Jeweils meine persönliche Meinung / Einschätzung - keine Rechtsberatung!

Grüße, Kevin


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a
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Hallo Kevin,
danke für die Antwort. im Infobrief wurde der Eingang des Widerspruch nicht erwähnt. Heisst das, es kommt gar kein Widerspruchsbescheid? Dann würde ich meine Antwort wie im oben angegebenen Thread jetzt abschicken und das erneut verlangen.

Ich frage mich einfach, was uns das bringt wenn wir unterm Strich das Ganze nur auf die lange Bank schieben können, weil Klagen i.d.R. abgeschmettert werden. Und das Geld, weiterzumachen hat Person A nicht (und viele Andere evtl. auch nicht). Wie ist es denn bei Deiner Person weitergegangen, hat sie geklagt? Denkst Du, dass es irgendwann Konsequenzen geben wird, wenn sich genug Leute die Mühe machen, gegen die Zwangsgebühren vorzugehen?

Für die Klage muss man sich ja schon auch ganz gut vorbereiten, da verbringt man ja auch einige Stunden mit Recherche und naja, die muss man auch erstmal haben... Widerstand ist super, ich frag mich halt ob sowas wie eine Sammelklage nicht evtl. zeiteffektiver und wirkungsvoller wäre???

Gruß, asdfjklö


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Wenn in dem Schreiben an Person A sowas steht wie "Ihr Schreiben vom (...)" würde das den Eingang der Post bestätigen, so war es bei mir.
Ich habe dennoch auf den Widerspruchsbescheid bestanden, weil der Eingang eines Schreibens meiner Meinung nach nicht gleichzusetzten ist mit dem Eingang eines Widerspruchs!

Das Schreiben, was ich erhalten habe, und meine Antwort ganz unten: http://www.angepupst.de/mein-gegenwind/schreiben-des-ndr/

Ich habe Klage eingereicht und die Klagebegründung nachgereicht - jetzt warte ich auf die Klageerwiderung seitens der Landesrundfunkanstalt.

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht!

Hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben - Zu beachten: Jeweils meine persönliche Meinung / Einschätzung - keine Rechtsberatung!

Grüße, Kevin


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