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Autor Thema: Krankengeld und Zahlungsaufforderung  (Gelesen 1299 mal)

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Krankengeld und Zahlungsaufforderung
Autor: 24. September 2016, 10:00
Person A wollte mal seine Empörung über den Beitragsservice bzw. die zuständige Stadtkasse kundgeben.

Person A hatte eine schwere Bein-Op hinter sich und ist, laut Aussage des Arztes, für mind. 8-12 Wochen krankgeschrieben. Somit wird Person a wohl ins Krankengeld fallen.

Person a hat mit der zuständigen Stadtkasse eine Ratenzahlungsvereinbarung ausgemacht.

Nachdem Person a den Op-Termin erhalten hat, hat Person a sich mit der Stadtkasse in Verbindung gesetzt und dieses erwähnt. Darauf meinte die Sachbearbeiterin: Diesen Monat erhalten sie ja noch volles gehalt, also können sie die erste Rate von 170 Euro bezahlen.

Das mag vielleicht stimmen, aber Person a muss sich finanzielle Rücklagen schaffen, da Person a alleine wohnt und wenn Person a dann zu Hause ist, auf Taxifahrten angewiesen ist (Arztbesuch,Einkaufen) so zumindest die ersten 2-3 Wochen nach der OP. Auch hat Person a der Stadtkasse gegenüber erwähnt, dass er dann ab ca. der 4 Woche auf das Auto angewiesen sei, und darauf auch Raten zu bezahlen sind, die mal eben nicht ausgesetzt werden können. Da kam als antwort: Naja sie haben ja nur 6 Km Arbeitsweg, dass können sie ja auch mit dem Fahrrad fahren! Person A darf aber bis zu 6 MONATEN das bein nur langsam belasten!!!!


Ich finde das mehr als frech und sollte veröffentlicht werden!!!



Weiter ist die frage, ob nun nach dem neusten Urteil des LG Tübingen, die Ratenzahlung ausgesetzt werden kann(Dies auch gesehen auf Niedersachen)


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