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Autor Thema: Beschwerde wurde zurückgewiesen - nächster Schritt?  (Gelesen 24136 mal)

D
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Hey,

meine Nachbarin hat mir kürzlich was erzählt: sie meinte, so ein Antrag nach § 80 (5) VwGO sollte man nur dann zum Verwaltungsgericht stellen, wenn sehr konkret Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Sie kennt jemanden, der das Antragsverfahren zwar gewonnen habe, aber dennoch die Kosten des Verfahrens auferlegt bekommen hätte.

Im Forum ist so was auch nachzulesen: Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke! -
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg62767.html#msg62767

Inwieweit das jetzt für euch hier interessant ist, weiß ich nicht, aber lest halt mal rein, falls noch nicht bekannt.

mit grüßen.

C.

Hab ich gemacht und ich muss nichts zahlen (wurde der Gegenseite auferlegt) und bei mir gab es noch nix von wegen GV, Pfändung usw.
Der Antrag bekommt ein eigenes Aktenzeichen vom Gericht und ein Streitwert wird festgelegt (um die 30€). Grund war, dass die RA auf alle Eintreibeversuche (während des Prozesses) verzichtet, ohne jedoch einen Grund zu nennen, warum.


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*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]

S
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Rocky hat Post. Sein Trainer fasste es grob so zusammen.
Mr. Rocky Balboa....mitzuteilen, ob Sie einverstanden sind, dass der Vorsitzende oder der Berichterstatter anstelle der Kammer entscheidet. Es wird Gelegenheit gegeben, sich zur mögl. Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter zu äußern (§6 Abs. 1 VwGO)....

Fiktiv sollte nichts gegen den Vorsitzenden oder Berichterstatter sprechen, da ich sowieso nicht davon Ausgehe, dass ein Eilantrag vor der vollen Kammer "voll" durchgesprochen wird. Den 2ten Satz versteht Rocky nicht ganz....*grübel*


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g
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Rocky Balboa sollte mal aufs Aktenzeichen guggen, denn eine solche Aufforderung kommt eigentlich nicht im Zusammenhang mit Eilverfahren (das wird von drei Richtern entschieden/beschlossen)  sondern bei  einer regulären Anfechtungsklage.
Die beiden Sätze bedeuten eigentlich dasselbe in grün und rosa.  Rocky Balboa darf nun wählen, ob ein Einzelrichter im Hinterstübchen den Fall bearbeitet, oder ob die Kammer mit drei Richtern und zwei Laienrichtern für eine mündliche Verhandlung einberufen werden soll.

eine mündliche Verhandlung bei Eilverfahren ist durchwegs unüblich, es sei denn das Gericht sieht als nötig an, im persönlichen Kontakt den Sachverhalt zu klären.


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Es steht....Antrag gemaäß §80 Abs. 5 VwGo.
Wo könnte sein Trainer sonst noch kucken bzw. rausfinden was es wäre?
Sieht man das direkt am Aktenzeichen?


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also das wäre einer Person Z wirklich neu, aber man lernt ja hier im Fall des Falles nie aus.

man kann das eigentlich am Aktenzeichen sehen, der Trainer kann eine Klage am K erkennen und ein Eilverfahren 80 (5) am S
in der fiktiven LH des Landes Bayern  wäre somit eine  Kombination a la   M 6a K 15.2222   eine Klage, wobei M für München steht,  6a die Kammer angibt, 15 das Jahr ist und der Rest die Nummer.  analog dazu wäre M 6a S 15.3333 ein Eilrechtsverfahren


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Alles klar, der Champion im Boxring hat ein "S" auf dem Rücken.


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Dem Sparringspartner wurde nun folgendes frei Erfundenes zugetragen.

"..., dass leider nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung in Ihrem Verfahren gerechnet werden kann.
Zum einen liegen bislang weder Akten noch eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag seitens des Bayerischen Rundfunks vor. Zum anderen ist die Kammer mit einer Vielzahl an (schon seit längerem anhängigen) Eilanträgen belastet."

Das fiktive VG in M-Town ist überlastet? ??? Wie passt das zu einem Eilantrag?


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Rocky hatte einen kleinen Erfolg. Soeben hat das fiktive VG geantwortet, ... dass bis zum Abschluss des Eilverfahrens, des Widerspruchsverfahrens und eines gegebenenfalls sich anschließenden Klageverfahrens mahn- und sollausgesetzt. Das unter Ihrer Beitragsnummer ergangene Vollstreckungsersuchen wurde (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) zurückgezogen.


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Das hört sich doch gut an! Herzlichen Glückwunsch!

Kann "Rocky" das fiktive Schreiben eventuell anonymisiert hochladen? Das könnte für die anderen potentiellen Kläger in M-Town interessant sein. Inbesondere der Passus, dass das Vollstreckungsverfahren ausgesetzt ist, bis Widerspruchs- und ev. Klageverfahren abgeschlossen sind.


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Der Trainer arbeitet daran und wird es dann als Text reinkopieren. So kann man die Passagen schneller übernehmen.
Als Hinweis sei aber angebracht, dass jedem Schreiben noch eine persönliche Note geben werden sollte, damit nicht 100 fiktive Schreiben auf einmal abgehandelt werden können.


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das ist ja wohl der Oberwitz - VG und der BR sind überlastet  - wurde ja auch Zeit !  8) 
im Fall von Person A hat es sechs Wochen gedauert, bis die Kammer über den Antrag 80 (5) entschieden hat, das ist grade ein paar Wochen alt - entweder es sind mittlerweile so viele, oder die Anträge sind mittlerweile so ausführlich begründet, dass das VG und v.a. der BR tatsächlich nicht mehr hinterher kommen - auch im Fall von Person A hat das Gericht tagelang auf die Akten gewartet.
der Wahrscheinlichkeit nach schlagen im Moment alle diejenigen zusätzlich mit ihren Anträgen dort auf, die noch gar keine Klage am Start haben, sondern unter Umgehung der Widerspruchsbescheide einfach vollstreckt werden sollen,  was dann durch die vorrangige Bearbeitung der Eilanträge sicher auch dazu führt, dass die eigentlichen Klagen weiter auf die lange Bank geschoben werden.

@Mupfel
ein solches Schreiben findet sich z.B. unter
Ladung Vermögensauskunft trotz laufender Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14218.msg101563.html#msg101563
es ist inhatlich dasselbe wie eines das der BR ans VG senden würde, dieses ist jedoch an den OGV gerichtet - während im fiktiven Fall der BR gleichzeitig dem VG geschrieben hatte, der Antrag möge abegelehnt werden.
warum der BR manchmal ans VG und manchmal an den OGV schreibt, entzieht sich der Kenntnis von Person A.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2015, 23:33 von Bürger«

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Bei Rocky erhielt der OGV direkt einen Tag nach der Abgabe des Antrag §80 (5) ein Fax bzgl. Einstellung der Vollstreckung.  :o
Das VG brauchte bzgl. dem Fax des BS schon eine Woche, um dieses abzuarbeiten, hat mir der Trainer heute morgen verraten. Leider ist der Trainer gestern nicht dazu gekommen alles zu anonymisieren, wird es aber die nächsten Tage definitv machen.


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M
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Danke "Gurke7" und "Service"!

Die Entwicklung sieht doch gut aus. Es kommen vielleicht bald so viele Klagen, dass die Gerichte zum Erliegen kommen und der BS auch  :). Ich wette, dann gibt es viele ruhende Verfahren  und zurückgenommene Zwangsvollstreckungen  (#)


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Das Trainingskamp hat festgestellt, dass die Ausformulierung schon auf der ersten Seite diese Threads kopiert worden ist.
Die diente als Basis für das AG, und LG und nun auch für das VwG. Es müssten nur ein paar kl. Änderungen diesbezüglich gemacht werden. Der Kern ist aber selbiger. Ein paar Punkte sind redundant, aber warum nicht selbst so agieren, wie der BS?


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Ein Bote des Olymps brachte neue Kunde "...in richterlichem Auftrag wird empfohlen, den Antrag zurückzunehmen oder die Hauptsache für erledigt zu erklären..."

Wie lange hätte Frau/Mann hier denn Zeit zu antworten? Über eine Zeitraum ist nichts zu sehen.
Zudem noch die Frage, wie man eigentlich den Streitwert berechnet?

Der Bote hatte noch weitere 10 "Gedanken" bei sich, die aber nichts Neues beinhalten. Dafür aber eine Auflisten von 36 Urteilen von OVGs und VGs, dass der Beitrag verfassungsgemäß sei. Und auch der Hinweis, dass alle bay. VGs an das Urteil des BayVerfGH gebunden sind. Art. 29 BayVerfGH.  <- wo ist das nachzulesen?

Edit: Warum soll Rocky dien Kosten tragen? Die LRA meint das so? Wie soll das abgewiesen werden?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2015, 11:34 von Service«

 
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