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Autor Thema: Der Rundfunkbeitrag wird durch viel mehr Steuergelder getragen, als man annimmt!  (Gelesen 2237 mal)

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Viele wissen ja, dass die meisten Einrichtungen, von Bund und Ländern, den Rundfunkbeitrag, anteilig, zahlen müssen.
Das dies durch Steuergelder finanziert wird, ist auch klar.
Es stösst sicherlich doppelt auf, wenn man einerseits per zwangsverpflichteter Haushaltsabgabe seinen privaten Haushalt "freikaufen" muss und andererseits, schwer erarbeitete, Steuereinnahmen für die ÖRR aufgebracht werden müssen.

Was aber die Wenigsten wissen dürften, sind die Sonderregelungen, per Zentralerlass.
Durch diese wird der Steuerzahler zusätzlich belastet und merkt es nicht.

Hier ein kleiner Auszug, bezüglich des Rundfunkbeitrags, für Soldaten, welche Trennungsgeldempfänger sind.

Zitat
"Gemäß dem Zentralerlass B 2212/11 gilt grundsätzlich:

Ab 1. Januar 2013 ist für jede Wohnung – somit auch für eine Zweitwohnung oder Unterkunft – ein Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,98 Euro zu zahlen, unabhängig davon, ob die bzw. der Trennungsgeldberechtigte nach § 3 TGV ein Fernsehgerät, Radio, Personalcomputer oder Smartphone in der Wohnung bereithält. Bis zum 31. Dezember 2012 war die Rundfunkgebühr nur zu zahlen, wenn die bzw. der Trennungsgeldberechtigte ein Empfangsgerät in der Trennungsgeld-Unterkunft nutzte. Eine Erstattung erfolgte daher nicht.

Den Rundfunkbeitrag für die Trennungsgeld -Unterkunft bitte ich mit Wirkung vom 1. Januar 2013, soweit er vom Trennungsgeldberechtigten nachgewiesen wird, ggf. zusätzlich zu den Unterkunftskosten nach Nr. 2 zu erstatten. Soweit mehrere Trennungsgeldberechtigte eine Wohnung bzw. Unterkunft gemeinsam nutzen, ist der Rundfunkbeitrag nur einmal zu erstatten."

Im Zuge, ständiger Umstrukturierungsmaßnahmen, durch Standortschließungen, etc. betrifft dies nicht wenige Soldaten, welche zum Trennungsgeldempfänger werden und ihre Anträge dementsprechend auch stellen.

Ich möchte anmerken, dass ich mich hier nicht gegen Soldaten oder Beamtenstatusträger stelle, weil diese von ihren Rechten gebrauch machen. Vielmehr möchte ich aufzeigen, wie eng hier die Grenzen liegen und man sich berechtigt fragen darf, inwieweit der Staat doch Einfluss auf die ÖRR nimmt und umgekehrt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juli 2015, 13:48 von Uwe«

 
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