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Autor Thema: Pauschale-Porto+Telekommunikation+Zinsen-fordert LRA in BW  (Gelesen 711 mal)

  • Beiträge: 710
Die Pauschle wäre in einem Gerichtsverfahren, welches zum Nachteil des Schuldners ausgefallen ist, rechtens.

Es wurde in einer ganz anderen Kostenfestsetzung, beschlossen dass der Höchstbetrag nebst Zinsen von 5% Punkten rechtens ist.
In diesem Fall lief das aber ganz anders.

Die Festsetzung und erste Erwähnung, und Einreichung der Kosten durch eine Anstalt, kam vom gleichen Gericht wo geklagt wurde, mit der Info dass der Gläubiger Anspruch erhebt aber man könne  Widerspruch einreichen?

Also wurde die Festsetzung hier zu ersten Mal erwähnt aber ohne Zinsen oder Zeitrahmen oder ähnliches.
Würde man nun, weil man eh verloren hat, einfach abwarten bis das Gericht einen rechtskräftigen Beschluss beschließt, was auch geschah, kann es passieren dass
der Höchstbetrag von 20 Euro inkl. Zinsen beim Schulder einfliegt.

Die Post kommt dann direkt vom Gläubiger mit Berufung auf den Beschluss.

Nun, wieso
a.) der Umweg über das Gericht? Ich hätte das auch so bezahlt.
b.) Zinsen wenn der Ablauf, regulär und zeitgerecht war und Zinsen wohl durch den Umweg entstanden?

Für den Schuldner ist klar, man habe erst vom Gericht von diesen Kosten erfahren.
Jegliche Verzögerung kam durch den gewählten Umweg des Gläubigers sowie das Beschließen vor Gericht.

Das Gericht gab keine Option zum rechtzeitigen Zahlen an, sowie gab es keine Informations vom Gläubiger vorab.

Ergo wurde somit die 10 Cent nicht überwiesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2019, 09:53 von Markus KA«
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