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Autor Thema: Zwangsanmeldung trotz Wohngemeinschaft  (Gelesen 1598 mal)

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Zwangsanmeldung trotz Wohngemeinschaft
Autor: 24. Juli 2015, 19:12
Hallo,

Person A lebt in einen größeren Haus mit mehreren Bewohnern. Nun hat Person A eine Benachrichtigung bekommen, dass Person A den Betrag X zurückwirkend bezahlen muss. Aufgrund finanzieller Lage ist Person A in großer Bedrängnis. Person A hat im Internet gesehen, dass nur ein Betrag pro Wohnung bezahlt werden muss. Aufgrund der Beschreibung, was eine Wohnung laut GEZ ist, ist Person A verwirrt. Das Gebäude X ist so aufgebaut, dass nicht klar wird, ob es als Wohngemeinschaft gelten kann oder nicht. Kann Person A im Formular nun Person B angeben, der schon den Rundfunkbeitrag für die Wohngemeinschaft bezahlt?


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Kann man machen. Wenn das mal vor Gericht landet, kein Problem. Damit man nicht etwas falsch macht, muss das Treppenhaus als Teil der gemeinsamen Wohnung definiert werden. Das wäre der Fall, wenn das Treppenhaus zum Schlafen geeignet ist. Also testen, ob man dort "irgendwie" schlafen kann und schon hat man die Definition einer großen Wohnung laut RBSTV erfüllt. Ein Beitragszahler zahlt, er darf nicht befreit sein, alle anderen sind dann mit im Haushalt zugehörig befreit.


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