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Autor Thema: (Bayern) Einschreiben vom BR  (Gelesen 21103 mal)

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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#30: 27. Juli 2015, 23:48
Also, erst mal muss klargestellt werden, dass hier nur fiktive Fälle behandelt werden, sonst könnte es als verbotene Rechtsberatung aufgefasst werden.
Zu GEZ-Zeiten wurde weder reagiert noch etwas unterschrieben, darauf kommt es an.
Den Wisch nehmen und Anzeige gegen Unbekannt stellen, da sich nicht feststellen lässt, woher der Wisch kommt, weil offensichtlich eine dumme Person am Werk war, z.B. der Absender kann richtig sein, aber ein falsches Konto eines Betrügers kann angegeben worden sein mit Forderungen, die nicht existieren können. Da muss man selbst kreativ werden, ich kann auch nur erahnen, wie Betrüger arbeiten.
Unterbrechung der Verjährung nach §231 AO dürfte nicht in Betracht kommen. Zumal BS ja schon verzichtet.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#31: 28. Juli 2015, 00:02
Natürlich reden wir hier von einem fiktiven Fall, indem der BR ja selbst noch darauf hinweist, dass seit Mitte 2011 keine Post mehr zugestellt werden konnte.
Erst 10/14 gelangte eine freundliche Erinnerung in den Briefkasten ( nicht reagiert )
Einem Bescheid 03/15 wurde widersprochen ( diesen Erhalt des Bescheids zu leugnen ist wohl zwecklos ??! )

Anzeige wird gemacht gg Unbekannt ( obwohl ja SB namentlich Bekannt und im Internet mit ihren " Fähigkeiten " wirbt )

Klage wird fristgerecht mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung 80 VwGO eingereicht
Klagebegründung stützt sich auf Verjährung, da nie Bescheide für 2011/12 zugestellt wurden und auch kein Vetwaltungsakt seitens BR die Verjährung unterbrochen hat
Somit wäre theoretisch 2011 Ende 2014 komplett verjährt, lediglich 2012 könnte noch ein Thema werden



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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#32: 28. Juli 2015, 00:18
Einem Bescheid 03/15 wurde widersprochen ( diesen Erhalt des Bescheids zu leugnen ist wohl zwecklos ??! )
Klar, aber auch nicht mehr nötig wegen Widerspruch.
Anzeige wird gemacht gg Unbekannt ( obwohl ja SB namentlich Bekannt und im Internet mit ihren " Fähigkeiten " wirbt )
Der angegebene Absender kann ja durch eine Betrüger verwendet worden sein, um Geld auf sein Konto zu bekommen. D.h., der Absender ist vermeintlich echt, das Geld landet irgendwo und ist weg (bzw. hat jemand anders). Die Fälschung wird dadurch erkannt, dass Forderungen gestellt werden, die niemals echt sein können, eben weil verjährt usw. So etwas sollte eine echte Behörde wissen.
Da die Polizei sowieso nicht gerne Verbrecher jagt, kann man sie mit Anzeigen beschäftigen. Dann können sie auch weniger jagt auf uns machen. Denn sie jagen uns, weil wir keinen Rundfunk verwenden wollen und die Finanzierung ablehnen, sofern wir uns trotz verlorener Klage nicht dem Zwang beugen wollen. Ja, UNS!!! Im Auftrag der Intendanten übrigens, die für alles verantwortlich sind.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#33: 28. Juli 2015, 02:04
Die Rundfunkgebühr vor 2013 war geräteabhängig. Das heißt, es mußte nur zahlen, wer Rundfunkempfangsgeräte hatte. Da sich dieses Vorhandensein irgendwann nur noch schlecht nachweisen ließ, weil immer mehr Leute den GEZlern keine Auskünfte mehr erteilt haben, wurde auf die geräteunabhängige Wohnungspauschale umgeschwenkt.
D.h. die LRA haben "großzügig" sämtliche säumigen Gebühren erlassen (weil sie ja im Nachhinein nicht mehr die Existenz von Rundfunkempfangsgeräten beweisen können und es ihnen inzwischen außerdem egal ist).
http://www.sz-online.de/nachrichten/schuldenerlass-fuer-schwarzseher-1762816.html

Wenn eine Person A also ab oder schon vor Januar 2013 in einer Wohnung gemeldet war, in der schon Rundfunkbeiträge entrichtet werden, dann ist Person A kein Beitragsschuldner.
"Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist." (§ 14 Abs. 9 RBStV)
D.h. Die LRA dürfen 1. keine Geldforderungen an Personen richten, für deren Wohnung schon Beiträge bezahlt werden und 2. müssen die Daten der übrigen Personen gelöscht werden.

Vielleicht sollte man den zuständigen ***** [selbstzensiert] einmal nahe legen, ihren tollen RBStV selbst zu lesen.


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Bayern

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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#34: 28. Juli 2015, 08:19
Das sehe ich genauso !!!
Hypothetische Frage:
Wenn Person A, 2009 in eine Wohnung gezogen ist, aber in der elterlichen Wohnung weiterhin gemeldet war, also nie abgemeldet wurde und die eigene Wohnung nur als "Zweitwohnsitz" benutzt wurde, dann erübrigt sich eine Forderung for 2011 und 2012 von alleine?!?

Person A wurde im übrigen von einem eifrigen GEZ Mitarbeiter zwischen Tür und Angel zwangsangemeldet ( nachdem er sich vorher rechtswidrig Zugang zum 1 Zimmer Apartment verschaffen wollte )
Der Nachweis für ein Empfangsgerät wurde also nie erbracht


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#35: 28. Juli 2015, 16:35
Ich komme nochmal auf den Ursprung des Themas zurück - besagtes Einschreiben des BR.

Heute hatte Person P etwas mehr Ruhe, um das Ganze etwas genauer anzusehen und auch die alten Unterlagen durchzuschauen.
Dabei fiel ihr nun auf, dass der Widerspruchsbescheid sich auf zwei Widersprüche aus 2015 bezieht - und nur auf diese.
Damit sind nach aktuellem Stand noch zwei Widersprüche, nämlich die aus 07/14 und 08/14 offen und unbearbeitet, danach kamen, bis zu den zwei Bescheiden 2015, nur Infobriefe.
Wertet Person P das nun alles aus kommt sie zu dem Schluss, dass lediglich zwei Quartale mittels Widerspruchsbescheid abgeschlossen sind, also 6x 17,98 + 2x 8 Euro.

Person P hat sich nun entschlossen, diese zwei Bescheide abzuhaken und diesen Betrag zu überweisen - unter Vorbehalt.
Was könnte Person P denn sinnvoller Weise in den Verwendungszweck schreiben, um einen ausschließlichen Bezug zu den beschiedenen Widersprüchen herzustellen?
Sie würde gerne eine Anrechnung auf die älteste "Schuld" vermeiden, denn der wurde widersprochen aber kein Widerspruchsbescheid dazu erlassen.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#36: 28. Juli 2015, 18:49
@ Person P: Ich bin mir nicht sicher, ob ich Person P richtig verstanden habe.
Person P hat insgesamt 4 Festsetzungsbescheide erhalten und gegen alle 4 Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt. Die beiden neueren (von 2015) wurden jetzt mit negativem Widerspruchsbescheid beantwortet.

Wenn Person P sich dazu genötigt sieht, die beiden "neueren" Schulden zu begleichen und noch die Original-Festsetzungsbescheide hat, dann sollte sie den bzw. die dazu gehörigen, schon vorausgefüllten Überweisungsträger nutzen. Dann sind die Beträge eindeutig zuordbar. (Bitte aufpassen: Manchmal werden in den Überweisungsträgern die vorangegangen und noch nicht beglichenen Beträge einfach mit eingerechnet. Also vorher nochmal die Zahlen überprüfen.)


@ Person A: Rückständige Beiträge von vor 2013 dürfen nicht mehr eingefordert werden, da inzwischen die Gesetzeslage eine andere ist und außerdem kein Nachweis erbracht werden kann, daß Geräte da waren. Deswegen können für die Zeit vor 2013 nicht rückwirkend Gebühren von Personen gefordert werden, die nicht angemeldet waren (sogenannte "Schwarzseher" [/ironie]).
Person A kann, wenn sie nicht offiziell woanders gemeldet war, auch darauf hinweisen, daß es für sie unnötig war, selbst Geräte zu haben, da sie im elterlichen Haushalt mitschauen bzw. mithören konnte.

Wenn Person A jedoch in einer anderen als der elterlichen Wohnung gemeldet war und sich dann hat anmelden lassen und dann beim Auszug bzw. Umzug in die elterliche Wohnung vergessen haben sollte, sich umzumelden, dann gilt sie als angemeldet für die Zeit vor 2013 und dann ist es rechtlich möglich, Beträge rückwirkend einzufordern.
Darum bitte generell sämtliche Kündigungen etc. noch mal zu Hause als Kopie abheften!


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#37: 28. Juli 2015, 18:59
Person P bestätigt die Zusammenfassung.
Selbstverständlich stehen auf den Überweisungsträgern andere Summen.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#38: 28. Juli 2015, 19:09
Person P ist bereit zu überweisen, hat aber die Befürchtung, daß die GEZ dann auf die noch offenstehenden Beträge aufmerksam wird. Oder verstehe ich das falsch?
Wenn auf einem der Überweisungsträger der "richtige" Betrag zu finden ist, was spricht dagegen, diesen zu nutzen?


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#39: 28. Juli 2015, 21:08
@ Philosoph

Person A war immer bei den Eltern gemeldet
In der Studentenbude nie gemeldet gewesen

Somit dürfte die Sachlage klar sein

BR fordert rechtswidrig Beträge aus 2011 und 2012


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#40: 28. Juli 2015, 22:33
In diesem Fall könnte Person A nachfragen, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der BS Beiträge für vor 2013 einfordert.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#41: 29. Juli 2015, 15:39
Als Rechtsgrundlage gilt mal wieder eine Aneinanderreihung von Paragraphen

Meinung dazu?!


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#42: 29. Juli 2015, 15:41
Teil 2


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#43: 30. Juli 2015, 00:08
Als Rechtsgrundlage gilt mal wieder eine Aneinanderreihung von Paragraphen

Meinung dazu?!
Die gleiche wie schon gestern: Wenn eine Person immer in einem Haushalt gemeldet war, in dem schon Rundfunkgebühren (vor 2013) gezahlt wurden, selbst aber nie bei der GEZ gemeldet gewesen war und der BS nun, nachdem die Wohnungspauschale eingeführt ist (seit 2013) rückwirkend Gebühren für Geräte verlangt, deren Vorhandensein der BS niemals beweisen kann, dann hat er keine rechtliche Handhabe, um rückwirkend Gebühren einzufordern. Evtl. auf entsprechenden Zeitungsartikel verweisen, da der Verweis auf der Homepage des BS leider inzwischen gelöscht ist. *grrrrrrrr*
Ab 2013 darf er ebenfalls keine Beiträge einfordern, wenn eine Person in dieser Zeit in einem Haushalt gelebt hat (noch lebt), für den schon ein ausgeglichenes Beitragskonto besteht, sprich: einer schon zahlt.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#44: 30. Juli 2015, 10:06
Macht es denn noch Sinn den Sachverhalt dem BR nochmal per Einschreiben klar zu machen ( die Uhr tickt noch 3 Wochen bis Klagefrist abläuft ), oder soll das am besten alles gleich mit in die Klagebegründung rein ?!?


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