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Autor Thema: (Bayern) Einschreiben vom BR  (Gelesen 19422 mal)

P
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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#45: 31. Juli 2015, 12:28
@ Trinity: Wenn Du glaubst, der BR hätte bisher auch nur eines Deiner Schreiben beantwortet... Man kommuniziert sowieso nur mit dem BS.
Wenn eine Person A nachweisen kann, daß sie versucht hat, der Landesrundfunkanstalt den Sachverhalt darzulegen, sie aber weiter auf der Beitragspflicht beharrt, dann hat Person A eigentlich alles getan, um eine Klage im Vorfeld abzuwenden.
Im Endeffekt muß jeder für sich entscheiden, ob er vor Gericht gegen den BS vorgehen möchte. Diese Entscheidung kann hier keiner abnehmen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

g
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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#46: 01. August 2015, 22:33
Als Rechtsgrundlage gilt mal wieder eine Aneinanderreihung von Paragraphen

nun ja, da muss man auch mal sagen: was sonst?  es ist nun mal eine rechtliche Materie ;)

Macht es denn noch Sinn den Sachverhalt dem BR nochmal per Einschreiben klar zu machen ( die Uhr tickt noch 3 Wochen bis Klagefrist abläuft ), oder soll das am besten alles gleich mit in die Klagebegründung rein ?!?

dieses Tun einer Person T  wäre hier komplett sinnlos, jedes Tun das nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung steht läuft sicherlich ins Leere, da würde sich der BR eher weglachen, weil durch ein solches Einschreiben letztlich die Frist abläuft und dadurch die Bescheide rechtskräftig werden.

Also ist eine Person T gut beraten, weitere Kommunikation nur noch übers Gericht laufen zu lassen.
Man kommuniziert sowieso nur mit BS stimmt erstmal, aber nicht nur: im Fall einer Klage wird die LRA bzw. deren juristische Direktion direkt tätig.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#47: 07. August 2015, 08:50
Gibt es denn zufällig schon einen Text, der sich mit dieser Sachlage beschäftigt ( GEZ Forderung aufgrund veralteter Rechtslage ), der zur Klageeinreichung dienlich sein könnte?

Nochmal zur Erinnerung :
Person A schon immer bei Eltern gemeldet, nie wo anders gemeldet gewesen
Für ein paar Monate eine 1 Zimmer Wohnung gehabt ( dort aber nicht gemeldet ), ohne TV oder Radio etc
GEZ fordert nun für 2011 und 2012 rückwirkend über 300 Euro, da angeblich Konto nie gelöscht wurde

Danke für Tips and Anregungen


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#48: 07. August 2015, 09:18
Gibt es denn zufällig schon einen Text, der sich mit dieser Sachlage beschäftigt ( GEZ Forderung aufgrund veralteter Rechtslage ), der zur Klageeinreichung dienlich sein könnte?

Nochmal zur Erinnerung :
Person A schon immer bei Eltern gemeldet, nie wo anders gemeldet gewesen
Für ein paar Monate eine 1 Zimmer Wohnung gehabt ( dort aber nicht gemeldet ), ohne TV oder Radio etc
GEZ fordert nun für 2011 und 2012 rückwirkend über 300 Euro, da angeblich Konto nie gelöscht wurde

Danke für Tips and Anregungen

1. Ich als Person A würde erst antworten, wenn etwas mit "Bescheid" und Rechtsbelehrung da steht (und auch nur dann, wenn es im gelben Umschlag kommt - ansonsten käme die nie hier an, so ist hier die Post nun mal...).

2. Wenn ich anstelle von Person A wäre, dann würde ich abstreiten die Wohnung bewohnt zu haben, da der GEZ ja ganz offensichtlich fehlerhafte Daten vorliegen (denn hättest du da gewohnt, dann wärst du ja ganz offensichtlich dort gemeldet gewesen).

3. Ich würde, anstelle von Person A, auch auf den aktuellen RBStV hinweisen, dass man in einer Wohnung gemeldet sein müsse. Da keine andere Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren besteht, bestünde daher sowieso keine rechtliche Befugnis zur Erhebung der Rundfunkgebühr bei Person A (der ja in keiner Wohnung angemeldet war, weil er sie nicht hatte).


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#49: 07. August 2015, 09:44
Das Kind ist ja schon in den Brunnen gefallen.
Ablehnender Widerspruchs Bescheid wurde mit Einschreiben / Rückschein  zugestellt.

Das Problem ist, A war dort nie gemeldet, aber 2011 aus Angst und Unkenntnis zwei Beiträge bezahlt.
Wenn Person A jetzt behauptet dort nie gewesen zu sein, frägt Richter dann warum dann bezahlt wurde ?!?
Oder ?


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#50: 07. August 2015, 11:36
Wie ist denn die GEZ an die Daten von Person A gekommen?


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#51: 07. August 2015, 12:05
Ein äußerst eifriger Mitarbeiter begehrte Einlass durch klingeln. An der Sprechanlage wurde behauptet A würde seit Wochen ergebnislos nicht kontaktiert werden können.
Mitarbeiter begehrte Einlass und forderte sein "Recht". A hat an der Sprechanlage aufgehängt.

14 Tage später kam eine schriftliche Mahnung und Mitteilung das A angemeldet wurde und Beitrag X sofort zur Zahlung fällig ist, ansonsten Vollstreckung etc bla bla


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