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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung der Stadt  (Gelesen 16806 mal)

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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#15: 10. März 2016, 20:11
Hallo liebe Mitstreiter,

nachdem ich diesen Beitrag im letzten Jahr interessiert verfolgt habe, möchte ich euch über das folgende (rein fiktiv erdachte) Szenario informieren.

Die erdachte Person A hat ähnlich dem Beitragsverfasser eine Vollstreckungsankündigung (der Kreiskasse MTK / Hofheim) erhalten.
Etwaige Festsetzungsbescheide / Mahnungen etc. sind der Person A nie nachweislich zugestellt worden, folglich wurde hier auch nie geantwortet.
Auf die Vollstreckungsankündigung hat Person A mit einem Antwortschreiben reagiert, welches dem Antwortschreiben des Beitragverfassers aus dem ersten Beitrag stark ähnelt.
Hierauf gab es nun von der Kreiskasse die kurze Mitteilung, dass das Anliegen dem fragwürdigen Gläubiger weitergeleitet wurde, und die Vollstreckung solange ausgesetzt wurde.
(Siehe Anhang Bild1)


Nun ist in unserem rein fiktiven Szenario der Person A ein normaler Brief ins Haus geflattert, direkt vom BS, in welchem natürlich alles abgestritten wird und der Person A mitgeteilt wird, dass die Vollstreckung wieder aufgenommen werden soll.
(siehe Anhang Bild2 + Bild3)

Was sagt ihr dazu ?
Würde es der Person A Vorteile bringen, wenn direkt auf dieses Schreiben geantwortet wird, oder sollte abgewartet werden, bis die Kreiskasse sich (wahrscheinlich mit einer weiteren Vollstreckungsankündigung) erneut meldet ?

Danke schonmal.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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  • Beiträge: 2
Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#16: 10. März 2016, 20:13
Sorry, das benötigte 3. Bild hat nich mehr an den letzten Beitrag gepasst. :(


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