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Autor Thema: Österreich: Justiz - Keine Rundfunkgebühr für Computer  (Gelesen 10966 mal)

Uwe

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Österreich:
Justiz - Keine Rundfunkgebühr für Computer


Nur für Geräte mit TV- oder Radiokarten ist eine GIS-Rechnung zulässig

Wien. Für Computer mit Internet-Anschluss muss keine Rundfunkgebühr entrichtet werden, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming gilt nicht als Rundfunkdarbietung, teilte das Höchstgericht am Montag in einer Aussendung mit.

Hintergrund der Entscheidung: Die GIS Gebühren Info Service GmbH, die für den ORF die Rundfunkgebühren in Österreich einhebt, hatte einem Wiener, der in seiner Wohnung über einen Breitband-Internetanschluss sowie Notebooks mit Lautsprechern verfügt, Rundfunkgebühren für den Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung (Radio) vorgeschrieben. Mit den Rundfunkgebühren sind auch weitere Abgaben und Entgelte, insbesondere das ORF-Programmentgelt und der Kunstförderungsbeitrag, verbunden.

weiterlesen auf:

http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wz_digital/digital_news/764388_Keine-Rundfunkgebuehr-fuer-Computer.html


Zu den österreichischen Entscheidungen siehe u.a. unter
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Ro 2015/15/0015
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=jwt_2015150015_20150630j00
Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bvwg&Dokumentnummer=BVWGT_20140918_W157_2008826_1_00


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R
  • Beiträge: 1.126
Tu felix austria!

Was die wohl sagen, wenn wir dort einen Asylantrag stellen?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

M
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Zitat
Die Berufung der GIS gegen dieses Urteil wies der Verwaltungsgerichtshof nun als unbegründet ab und hielt in seiner Entscheidung fest, dass der Gesetzgeber bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen wollte.

Wenn der Gesetzgeber sagt, Internet fähige Rechner seien Rundfunkempfänger, dann sind sie es doch.

Viel interessanter ist die Entscheidung des schwedischen Oberverwaltungsgerichtes:

Zitat
Das Oberverwaltungsgericht hat die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Smartphones gekippt. Die Gebührenzentrale Radiotjänst habe das entsprechende Gesetz zu streng ausgelegt, hieß es in der Entscheidung. Ein Computer mit Internetzugang sei nicht in erster Linie dafür bestimmt, Fernsehübertragungen zu empfangen, urteilten die Richter. Im Gesetzestext ist in Schweden festgelegt, dass die Gebühr fällig wird, wenn Haushalte über "ein Gerät" verfügen, das Fernsehprogramme empfangen kann, auch wenn es "anderen Zwecken dient".

http://www.sueddeutsche.de/digital/rundfunkgebuehr-schwedische-smartphones-sind-keine-fernseher-1.1999764



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u
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  • ohneARDZDFGEZbesser
Zwar im Ösiland ist es vielleicht doch interessant:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreichisches-Hoechstgericht-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-Computer-2754537.html

Scheinbar sind bei unseren Nachbarn die Gerichte durch die Politik noch nicht unterwandert.


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B
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f

fox

  • Beiträge: 437
...
Scheinbar sind bei unseren Nachbarn die Gerichte durch die Politik noch nicht unterwandert.
Nicht nur das. Diese Richter kennen sich auch noch besser in der Technik aus.  ;)
Zitat
Das grundlegende Verfassungsgesetz stellt auf den technischen Rundfunkbegriff ab. Rundfunk ist eine Punkt-zu-Multipunkt-Übertragung, wobei die Zahl der gleichzeitig versorgbaren Empfänger praktisch unendlich ist. Ob das über terrestrische Sender, Kabel oder Satellit geschieht, ist egal.
Die vom ORF genutzten Streamingverfahren sind hingegen Punkt-zu-Punkt-Verbindungen und damit kein Rundfunk. Die Server können immer nur eine begrenzte Zahl von Empfängern versorgen.


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T
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Zitat
Original-Text  (11.07.2006) Bayerischer Rundfunk

Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zu jedem einzelnen Empfänger

Der Vergleich macht die derzeitigen Einschränkungen von Live-Streaming verglichen mit herkömmlichen Verbreitungswegen deutlich. Genau genommen liegt bei Live-Streaming kein "Rundfunk", also die Ausstrahlung eines Senders an potenziell beliebig viele Empfänger, vor. Die gegenwärtig eingesetzte Technik erlaubt nur Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zwischen jedem einzelnen Empfänger und dem Sender.

http://www.rundfunkbeitrag.com/rundfunktechnik/technik-vom-br-mit-kommentar.htm

letzte archivierte Version vom 20.01.2008 - archiviert unter
http://web.archive.org/web/20060113150347/http://br-online.de/br-intern/thema/rundfunktechnik/1-4-verbreitung-internet.xml
und "doppelt hält besser" ;)
http://archive.li/KhJg3


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Hier:
https://www.vwgh.gv.at/medien/2015-07-1-rundfunkgebuehren.html
kann man das Original-Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs nachlesen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

a

anne-mariechen


Wenn in Österreich für den Computer keine ÖR-Gebühr zu bezahlen ist und in Deutschland wird das von allen Gerichten gegenteilig beurteilt, dann haben wir einen begründeten Fall für den EuGH. Es kann ja nicht sein, dass Bürger der EU bei gleichem Sachverhalt unterschiedlich behandelt und finanziell belastet werden.

So könnte man die Urteile in den Ländern als Begründung zur höchsten Europäischen richterlichen Beurteilung einreichen.


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m

mk222

Zitat
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Tja - in Österreich gibt es sogar Volksbegehren/Volksabstimmungen. Sehr sehr aktuell läuft gerade die Abstimmung, ob Österreich aus der EU austritt.

Obwohl das höchst brisant ist, wird das konsequent von deutschen Medien totgeschwiegen. Oder hat das schon mal jemand von euch auf ARD/ZDF gehört? Wenn ja, wahrscheinlich nur als "Alibi-Beitrag" nachts um 02:30.

Um sowas zu erfahren, muss man dann das Internet bemühen.

Der Grund ist völlig klar: Unsere Propagandamaschine darf sowas nicht in die Köpfe der Leute bringen.

Es könnte ja sein, das sich hier jemand nach DM, geschlossenen Grenzen und Volksabstimmungen sehnt.

Das hat nichts mit der GEZ zu tun, zeigt aber dennoch, das es zumindest dort Chancen gibt, das Volk sprechen zu lassen.

http://www.volksbegehren-eu-austritt.at/



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Uwe

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ORF stößt nach GIS-Urteil Debatte über Haushaltsabgabe an

ORF-Finanzdirektor Richard Grasl kritisiert, dass durch das Urteil eine "Zweiklassengesellschaft" entstehe. Er fordert eine Debatte über neue Modelle.

Der ORF plädiert nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), wonach für Computer mit Internet-Anschluss keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind, für ein Schließen dieser rechtlichen Lücke. Die Diskussion über die Einführung einer Haushaltsabgabe, wie sie bereits in Deutschland oder der Schweiz besteht, könnte damit auch in Österreich Fahrt aufnehmen.

weiterlesen auf:

http://futurezone.at/digital-life/orf-stoesst-nach-gis-urteil-debatte-ueber-haushaltsabgabe-an/142.481.540


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