Ist möglicherweise eine sehr schwierige Sache; aber:
- ein echter Beamter weiß, daß europäisches Recht gilt, bzw., wo es gilt;
- ein echter Beamter wird sich hüten, gegen jegliches, echt geltende Recht zu verstoßen, erst recht dann, wenn es sich um höheres Recht handelt.
- ein Beamter hat zu jederzeit für Recht einzutreten, nicht für augenscheinliches oder ihm bewußt gewordenes bzw., gemachtes Unrecht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;