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Autor Thema: Beamtenstatus...  (Gelesen 5483 mal)

  • Beiträge: 17
Beamtenstatus...
Autor: 19. Juli 2015, 18:48
Moin Gemeinde,

angenommen Person A wäre als Beamter eines Bundeslandes im Dienste des Systems - er bekäme eine Besoldung/Alimentation und würde ja somit vom System Geld bekommen um ins System einzuzahlen. Somit verhält es sich ähnlich wie mit der Rundfunkgebühr für Städte und Gemeinden... :o
Betrachtet Person A die Sache so - fällt der grundlegende Gedanke ( welcher uns Allen so schmerzlich im Hirn drückt ) evtl. zu bezahlen nicht so schwer.
Person A hat nämlich endlich den Festsetzungsbescheid bekommen und überlegt sein weiteres Handeln.
Der Grundgedanke war immer Festsetzungsbescheid - Widerspruch -abgelehnter Widerspruch -Klage....!!!
Nach dem BGH Urteil ist A ziemlich geflasht...
Was wenn A aufgrund seines "Status" für das System schneller/anders greifbar ist...A befürchtet als "Systemdiener"  andere Konsequenzen...!!!
Evtl. ist A auch nur etwas durcheinander ....hängt eine Familie mit kleinen Kindern dran ändert sich eben alles....!

Eure Meinungen sind mir sehr willkommen.

Gruß



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I
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Re: Beamtenstatus...
#1: 19. Juli 2015, 19:24
Person A ist Beamter im Staatsdienst. Dann muss Person A sich keine Gedanken machen, denn der örR ist doch staatsfern und hat dementsprechend nix mit dem Staat zu tun.  ;D

Wenn Person A angreifbarer wäre, wäre es ein Verstoß gegen den Artikel 3 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.  :police:

Wenn Person A sich wehren möchte gegen diese Ungerechtigkeit, dann Widerspruch - abgelehnter Widerspruch - Klage....


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G

Gast

Re: Beamtenstatus...
#2: 19. Juli 2015, 20:39
angenommen Person A wäre als Beamter eines Bundeslandes im Dienste des Systems - er bekäme eine Besoldung/Alimentation und würde ja somit vom System Geld bekommen um ins System einzuzahlen.
Darin liegt mMn das Dilemma.
Die die beim öR angestellt sind glauben ja auch, sie würden den Rundfunkbeitrag zahlen. Dies tun sie aber nicht.


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a

abzocke1

Re: Beamtenstatus...
#3: 21. Juli 2015, 11:48
Person A ist Beamter im Staatsdienst. Dann muss Person A sich keine Gedanken machen, denn der örR ist doch staatsfern und hat dementsprechend nix mit dem Staat zu tun.  ;D

Wenn Person A angreifbarer wäre, wäre es ein Verstoß gegen den Artikel 3 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.  :police:



genau so  ist es ,
es steht nicht Grundgesetz,
es sind aber nicht Rechtsfähige und Rechtsfähige  gleicht vor  dem Gesetz,
nicht Rechtsfähige heißt im Prinzip ist Zivil Recht ,
denn sonst könnte ich dir ja auch einen Bescheid schicken ,
weiß du Bescheid ?


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T
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Re: Beamtenstatus...
#4: 23. Juli 2015, 10:47
Gerade der Beamtenstatus sollte eine Person besonders sensibel dafür machen, gegen Unrecht vorzugehen. Wenn die Unrechtmäßigkeit der derzeitigen Rundfunkfinanzierung erkannt ist, so ist insbesondere von einem Beamten zu erwarten, mit den rechtlich vorgesehenen Mitteln dagegen vorzugegen (sprich konkret Widerspruch und Klage gegen ablehnenden Widerspruchbescheid). Das jüngste BGH Urteil ist zwar bedenklich, aber betrifft ja nur ein Teilproblem der Verfahrensweise bei Zwangsvollstreckungen. Es hat auf den genannten Ablauf Festsetzungsbescheid - Widerspruch - abgelehnter Widerspruch -Klage... keinerlei direkte Auswirkungen.

Ist ein Christoph Degenhart, Autor des Gutachtens über Verfassungsfagen des Rundfunkbeitrags als Professor an der Universität Leipzig nicht auch ein Beamter? Und ist der Richter Thomas Exner, Ko-Autor des Aufsatzes Der neue "Rundfunkbeitrag" - Eine verfassungswidrige Reform nicht auch ein Beamter? Und sind die 32 Professoren im Wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums, welche das Gutachten Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung veröffentlicht haben, nicht auch Beamte?


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M
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Re: Beamtenstatus...
#5: 23. Juli 2015, 14:31
Warum sie das nicht tun, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet sind, könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1953 erklären:
http://opinioiuris.de/entscheidung/805

Insbesondere die Leitsätze 2 und 6 sind hierbei interessant.

Gibt es diesbezüglich evtl. schon neuere Rechtsprechungen des BverfG oder höheren Instanzen ??


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Re: Beamtenstatus...
#6: 23. Juli 2015, 18:04
Warum sie das nicht tun, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet sind, könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1953 erklären:
http://opinioiuris.de/entscheidung/805

Insbesondere die Leitsätze 2 und 6 sind hierbei interessant.

Gibt es diesbezüglich evtl. schon neuere Rechtsprechungen des BverfG oder höheren Instanzen ??

Das hat mit all dem nix zu tun!!!
Natürlich kann er alles gegen den ÖRR/BS anstreben, wenn er das Will!
Egal ob er ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit hat.
Eine besondere Verpflichtung, auf Grund seines Status, hat er auch nicht!
Er verletzt damit in keinster Weise seine Dienstpflicht, begeht auch keine Straftat, weil er sein privates Recht einfordert, und fertig!
Er hat nur kein Streikrecht.  ;)


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Re: Beamtenstatus...
#7: 24. Juli 2015, 10:22
Eine besondere Verpflichtung, auf Grund seines Status, hat er auch nicht!

Da wäre ich mir nicht so sicher. Schon mal was von Remonstration gehört?

http://dejure.org/gesetze/BBG/63.html
http://dejure.org/gesetze/BeamtStG/36.html


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Re: Beamtenstatus...
#8: 24. Juli 2015, 14:14
Hallo,

danke für eure Meinungen, Vorschläge und Anteilnahme.
Person A sind natürlich alle Verpflichtungen und Rechte rund um seinen Status und sein Tätigkeitsfeld klar - dennoch zeigt sich erst was passiert, wenn Person A tätig geworden ist...sei es drumm
Person A hat sich die Birne zermatert und hier im Forum bei diversen Flaschen Bier gelesen und herausgezogen...
Der Widerspruch  ( basierend auf Roggis Widerspruch ) geht Montag zur Post. Ihr habt recht - Klagen bleibt wohl der einzige moralisch vertretbare Weg...
Gern hätte Person A die Barzahlungsmasche ausprobiert - aber somit hätte man seine Zahlungsbereitschaft signalisiert  - und ausserdem kann man beim RBB ja bar bezahlen...leider...

Gruß Thomas
 
 


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Nos

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Re: Beamtenstatus...
#9: 24. Juli 2015, 15:13
Eine besondere Verpflichtung, auf Grund seines Status, hat er auch nicht!

Da wäre ich mir nicht so sicher. Schon mal was von Remonstration gehört?

http://dejure.org/gesetze/BBG/63.html
http://dejure.org/gesetze/BeamtStG/36.html

Dann bitte auch genau lesen, was man posted. Hier geht es um dienstliches Handeln!
Was man als Beamter in seiner Freizeit macht, ist ein anderes Thema.

Es geht ja nicht darum, dass ein Beamter im Dienst Werbung dafür macht oder Anordnungen gibt, gegen irgendwas zu klagen.


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

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Re: Beamtenstatus...
#10: 12. August 2015, 15:11
Moin Gemeinde,

Person A hat heute seinen zweiten Feststellungsbescheid erhalten - eine Ablehnung des Widerspruchs wäre Person A zwar lieber gewesen, aber naja, muss halt wieder Widerspruch eingelegt werden.
Wieder einmal wurde der Brief natürlich sehr früh verschickt - nur die Post scheint eben immer 12 - 14 Tage zu brauchen. :o
In diesem Sinne...

Sport frei


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Re: Beamtenstatus...
#11: 12. August 2015, 17:28
Ist möglicherweise eine sehr schwierige Sache; aber:
- ein echter Beamter weiß, daß europäisches Recht gilt, bzw., wo es gilt;
- ein echter Beamter wird sich hüten, gegen jegliches, echt geltende Recht zu verstoßen, erst recht dann, wenn es sich um höheres Recht handelt.
- ein Beamter hat zu jederzeit für Recht einzutreten, nicht für augenscheinliches oder ihm bewußt gewordenes bzw., gemachtes Unrecht.


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