Folgender fiktiver Fall.
Person A hat auf alle Bescheide Widerspruch eingelegt inkl Aussetzung der Vollziehung.
Irgendwann folgt die Vollstreckungsankündigung durch die Stadtkasse, angenommen für den Zeitraum X. Person A stellt den Antrag auf Eilrechtschutz und das Vollstreckungsersuchen wird zurückgezogen.
Ein Jahr später, zum Beispiel, sendet die Stadtkasse eine neue Vollstreckungsankündigung für den Zeitraum X + Zeitraum Y.
Versucht wird für den gleichen Zeitraum X vollzustrecken, obwohl laut Verwaltungsgericht nach dem Antrag auf Eilrechtschutz "von etwaigen Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden wird".
Person A liegt bis jetzt kein Widerspruchsbescheid vor.
Wie sollte Person A in diesem fiktiven Fall vorgehen?