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Autor Thema: Trotz Sparanstrengungen hr machte 2014 fast sieben Millionen Euro Minus  (Gelesen 14573 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Trotz Sparanstrengungen
hr machte 2014 fast sieben Millionen Euro Minus


Der Hessische Rundfunk hat seinen Haushalt 2014 mit einem Minus von rund sieben Millionen Euro abgeschlossen. In der Jahresrechnung stehen Erträge von 531,6 Millionen Euro den Aufwendungen von 538,7 Millionen Euro gegenüber. Genehmigt wurde der Jahresabschluss des Senders vom Rundfunkrat aber trotzdem.
Sparanstrengungen und die Mehrerträge durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag führten nach Angaben des Senders immerhin zu einem Besserergebnis von 13,8 Millionen Euro gegenüber der Planung.

weiterlesen auf:

http://www.dwdl.de/nachrichten/51815/hr_machte_2014_fast_sieben_millionen_euro_minus/


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K
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Hallo zusammen,

in Bezug auf diesen Artikel habe ich folgende Frage:

Wie wird mit dem Jahresfehlbetrag des Hessischen Rundfunks verfahren? Wird dieser Verlust aus vorhandenem Vermögen gedeckt? Oder trägt möglicherweise der hessische Steuerzahler diesen Verlust? Da ich über diesen Themenbereich keine Kenntnisse habe, würde mich interessieren, welche Konsequenzen dieser Verlust hat. Es wäre toll, wenn sich hierüber eine sachliche Diskussion entwickeln würde, die sicherlich auch für andere interessant ist.

Sollte sich herausstellen, dass der hessische Steuerzahler für den Verlust aufkommen muss, würde dies bedeuten, dass er doppelt zur Kasse gebeten würde, zum einen durch den Rundfunkbeitrag und zum anderen durch seine Steuern, die entstandene Verluste decken. In diesem Zusammenhang betrachtet, wäre der Rundfunkbeitrag noch weitaus asozialer als ich bisher gedacht hätte.


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G
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Guten Abend Knax,

der hr verfügt anscheinend über kein verfügbares Eigenkapital mehr, siehe bitte die Tabelle 4 auf Seite 8 dieses Dokumentes: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/PRD06-3533.pdf?von=00000&bis=00000.

Es geht noch schlimmer weiter beim hr: 

In 2015 stehen Erträgen von 492 Millionen Euro Aufwendungen von 543 Millionen Euro gegenüber.
Quelle: http://www.hr-online.de/website/extern/rundfunkrat/index.jsp?rubrik=62561&key=standard_document_53835073

2014 laut DWDL.de: Erträge von 531,6 Millionen Euro - Aufwendungen von 538,7 Millionen Euro.

Laut § 3 Abs. 2 Satz 4 RFinStV ist die Übertragung von Defiziten nicht zulässig (http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=B76821CA4E8EB2391F6FD3ED4FD6098A.jpf5?showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkFinStVtrMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2015, 21:30 von Greyhound«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

b
  • Beiträge: 775
Ausschussprotokoll
APr 16/760
02.12.2014
S. 22
Zitat
Was wäre geschehen, wenn wir in dieser Transformation den neuen Beitrag zu knapp angesetzt hätten? Dann wäre es aus meiner Sicht zu Disfunktionalitäten gekommen. Dann hätten die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht mehr ihrem Bedarf entsprechend finanziert werden können. Sie ex post dafür zu entschädigen, wäre kaum machbar gewesen, weil in den allermeisten Bundesländern die Landesrundfunkanstalten beispielsweise gehalten sind, keine Kredite aufzunehmen. Kreditaufnahmeverbot! Sie hätten sich nicht ihrem Auftrag entsprechend finanzieren können und dementsprechend auch nicht nachgehen können.
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Zitat
Wird dieser Verlust aus vorhandenem Vermögen gedeckt? Oder trägt möglicherweise der hessische Steuerzahler diesen Verlust? Da ich über diesen Themenbereich keine Kenntnisse habe, würde mich interessieren, welche Konsequenzen dieser Verlust hat.

Um Verluste zu decken, können sie jedes Mittel nutzen, welches jedem Unternehmen zur Verfügung steht. (Entlassungen, Verkleinerung, Bezahlung, Änderungen in der Altervorsorge, Ausgaben-Controlling, etc.)
Auch können sie einen Antrag an die KEF stellen, da diese ja auf 1,5 Milliarden, an Überschüssen, "sitzten".
Oder man handhabt es ähnlich wie beim Länderfinanzausgleich. Da augenscheinlich ARD/ZDF 220 Millionen einsparen, weil sie 2018 nicht mehr die Olympischen Spiele übertragen werden, dürfte dies kein Problem darstellen.

Auf den "Steuertopf-/ ausgleich" haben sie keinerlei Anrecht, da der Zwangsbeitrag keine Steuer ist!!!

Welche Konsequenzen das haben könnte? Ich hoffe, so wie VIELE ANDERE, dass dem ganzen Treiben endlich eine Ende gesetzt wird, indem man diese ganze Vetternwirtschaft auflöst, auf ein Minimum reduziert und die Finanzierung privatisiert.
(Einfach mal den Schäuble fragen, was man da machen kann! Der weiß wie man mit Verschwendern umgehen muss, damit unterm Strich ne SCHWARZE NULL steht  ;) Seine Tochter, Christine Strobel, hat ja auch den Fuß, bei ARD drin. Da tun sich gleich wieder "Bilder" und Gedanken auf. >:(



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2015, 10:23 von novoderm«

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Vielleicht fangen diese Jammerer erst mal an über zweckfremde Kostenfaktoren nachzudenken.
Für eine lukrative betriebliche Altersvorsorge von Rundfunkrentnern ist der auf Zwang basierende Rundfunkbeitrag ganz sicher nicht gedacht.
Wir durch ein Wunder wäre dieser Jammerverein dann wieder im Plus.


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D
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Es war doch immer schon klar, dass öffentlich Rechliche nicht wirtschaften können, obwohl das bei einer Budgetvorgabe, wo Überziehungen genehmigt werden müssen, nicht vorkommen sollte.

Würde mich mal interessieren, wo die Kohle wirklich geblieben ist, ich glaube denen nämlich nicht, dass das Geld weg ist...
 >:D >:D >:D >:D >:D


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Das Geld ist auch nicht weg, lediglich clever in die prall gefüllte Pensionskasse umgeschichtet.
Die Edelrundfunkrentner müssen doch schließlich auch noch im Ruhestand Zucker um den A.... geschmiert bekommen.
Die "lumpige" gesetzliche eh schon BesserRente wird dann halt über die betriebliche Altersversorgung quasi mehr als verdoppelt.
Diese heilige Kuh wird selbstverständlich nicht um einen Cent weniger angetastet.
Es gibt doch Millionen zwangsverdonnerte Deppen, welche dafür herhalten dürfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2015, 14:27 von mickschecker«
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Also soweit ich das sehe, wird der Jahresfehlbetrag des hr als Verlust fortgeschrieben. Im Jahresbericht 2014 des hr, zu finden hier: http://www.hr-online.de/website/derhr/home/download.jsp?key=standard_document_56063065&row=0&rubrik=31444 wird zur Finanz- und Vermögenslage auf Seite 80 des Dokumentes ausgeführt:
Zitat
"Unter Einbeziehung der Einstellung in die Rücklage für Beitragsmehrerträge in Höhe von 35,0 Mio. Euro ergibt sich eine Verlustzuweisung zu dem anstaltseigenen Kapital in Höhe von 42,0 Mio. Euro. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt unter Berücksichtigung der Mehrerträge 13,2 Mio. Euro (Vorjahr 6,2 Mio. Euro). [...] Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag erhöht sich durch den Jahresfehlbetrag von 7,0 Mio. Euro auf 13,2 Mio. Euro."

Der hr ist die verlustträchtigste der Anstalten und -konsequenterweise- auch die intransparenteste. Defizite werden mit maximaler Arroganz aufgewogen.

Zitat von: Seite 86
"5.4 Ergebnis 2015: Den geplanten Erträgen in Höhe von 491,6 Mio. Euro werden demnach insgesamt voraussichtliche Aufwendungen in Höhe von 543,0 Mio. Euro gegenüberstehen, so dass für 2015 ein Jahresfehlbetrag von 51,4 Mio. Euro erwartet wird."
Macht bei Fortschreibung 64,6 Mio. Euro Fehlbetrag.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

  • Beiträge: 15
Wer genug Langeweile und Lust hat, sich durch den von der KEF ermittelten und erwarteten Finanzbedarf der Rundfunkanstalten, speziell deren Personakosten und den Kosten für Altersvorsorge zu quälen, hier der entsprechende Link :

http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/funftes_3.html

Ich bin es nur grob überflogen, aber wenn deren Kostenexplosionen so weiter gehen, sind wir bald bei 30,- Euronen  "Demokratieabgabe" pro Monat.
Na ja ARD, ZDF und Co sind ja eigentlich auch nur Gehalts-und Pensionskassen für talentfreie Propagandasprechpuppen, welche sonst unter der Brücke schlafen müssten, mit einem angeschlossenen Fernsehsender als Feigenblatt.


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H
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Kann man dem angegebenen Verlust auch Glauben schenken, denn es kann ja durchaus sein, dass diese auf mehr Geld aus sind.

Wenn die tatsächlich so viel im Minus sind, dann wird es das Beste sein, wenn der Sender komplett abgeschaltet wird, denn das können durchaus auch private Sender übernehmen.

Ist jemand anderer Meinung?


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Wenn die tatsächlich so viel im Minus sind, dann wird es das Beste sein, wenn der Sender komplett abgeschaltet wird, denn das können durchaus auch private Sender übernehmen.

Ist jemand anderer Meinung?
Natürlich nicht. Wenn man realistisch bleibt, wird es nicht mehr lange dauern, bis irgendwelche örR-Sender abgeschaltet werden. Das werden vermutlich die Sender sein, die am schlechtesten wirtschaften.
Warum werden örR-sender abgeschaltet? Weil es sicherlich irgendwann dazu kommt, dass der Zwangsbeitrag abgeschafft wird. Wenn infolge dessen die Rundfunkteilnehmer nur noch das bezahlen, was sie haben wollen, wird nur noch Geld für ARD oder ZDF übrig bleiben. Bei ARD hat man mehr Auswahl, also werden dort mehr Kunden bleiben. Ja, bleiben. Wer bewegt schon seinen Hintern, um irgendwelche Programme abzubestellen? Das öffentlich rechtliche Zielpublikum nicht. Es wird dann aber irgendwann auch keiner der jüngeren Leute auf die Idee kommen, diesen Mist zu abonieren, man weiss ja: Lügenfunk, Sklaventreiber.
Es kommt auch keiner auf die Idee, irgendwelche neue Sender oder Programme zu abonieren. Neue Sendeformate haben keine Chance mehr.
Zukunft: schwarzer Bildschirm? Niemals, die Privaten können endlich zeigen, was sie drauf haben und endlich kostendeckend interessante Programme produzieren, ohne von örR-Fuzzis geknechtet zu werden.
Man darf gespannt sein, wann die Landesrundfunkanstalten in Wettbewerb treten um die niedrigste Verlustzuweisung.


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"Trotz Sparanstrengungen hr machte 2014 fast sieben Millionen Euro Minus"

Das ist nicht Mal ein Drittel der Zwangsbeitragseinahmen eines einzigen Tages...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

G
  • Beiträge: 380
Noch etwas kann man aus dem Jahresbericht 2014 des hr http://www.hr-online.de/website/derhr/home/download.jsp?key=standard_document_56063065&row=0&rubrik=31444 entnehmen.
Zitat von: Seite 7
"Und wir wissen auch, wie viel an Mehrerträgen aus dem Rundfunkbeitrag tatsächlich beim hr zu Buche schlagen. Im Geschäftsjahr 2014 waren das insgesamt gut 35 Millionen Euro mehr, als von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zuvor anerkannt worden waren, davon allerdings nur rund 19 Millionen Euro in "echtem Geld“, der Rest sind offene Forderungen."
Also waren in 2014  16 Mio. Euro offenstehend. Das sind bei EUR 215,76 jährlich 74.156,47 "Beitrags"schuldner in Hessen, die nicht zahlen wollen oder können.
Bei Erträgen des hr aus Rundfunk"beiträgen" in Höhe von 442,7 Mio. Euro inkl. den kompletten Mehreinnahmen von 35 Mio. Euro (Seite 79) und damit 2.051.817 "Beitrags"schuldnern in Hessen sind das über 3,6%, die nicht zahlen wollen oder können.
Mehr als die Hälfte des Markanteiles der Fernsehzuschauer des hr (Seite 77 = 6,6%)!


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K
  • Beiträge: 810
Hallo zusammen,

zu dieser Diskussion habe ich noch eine Frage, die mitunter rhetorisch, mitunter jedoch auch juristisch gemeint ist.

Der Grundsatz der Staatsferne ist einer der elementaren Grundsätze des deutschen Rundfunkrechts. Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 25.03.2014 (Az. 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11) über den ZDF-Staatsvertrag den Grundsatz der Staatsferne im Rundfunkrecht gestärkt, indem es den Anteil der Staats- und Parteienvertreter in den Aufsichtsgremien begrenzt.

Wenn der Grundsatz der Staatsferne allerdings einen so hohen Stellenwert genießt, dann ist zu fragen:

Wie "staatsfern" ist eine Rundfunkanstalt, die per Gesetz durch das jeweilige Bundesland vor der Insolvenz geschützt wird?

Wird der Grundsatz der Staatsferne insofern nicht ad absurdum geführt?

Außerdem kam mir kürzlich noch folgender Gedanke (der jedoch nicht mehr unmittelbar mit diesem Diskussionthema zu tun hat - ich wollte hierfür jedoch keine neue Diskussion eröffnen):

Es wird seitens der Rundfunkanstalten behauptet (und mitunter auch von der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die diese Argumentation blindlings nachplappert), dass eine Beitragsbemessung nach der Leistungsfähigkeit einen viel zu großen Verwaltungsaufwand darstellen würde, der dem Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung, die mit der Finanzreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beabsichtigt wurde, zuwider laufen würde.

De facto befindet sich durch den gesetzlich durchgeführten Meldedatenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern beim Beitragsservice in Köln ein zweites Melderegister, welches mit einem gigantischen organisatorischen und technischen Aufwand gepflegt wird, damit auch bloß keiner dem System entwischen kann.

Und dann will einem ein Verwaltungsrichterlein weis machen, die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit bei der Beitragsbemessung würde einen viel zu hohen Aufwand darstellen...?!




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2015, 16:24 von Knax«

 
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