Zitat:
Wird der Grundsatz der Staatsferne insofern nicht ad absurdum geführt?
Es scheint für diese Frage im World Wide Web etc. genügend Beispiele zugeben, dass dieser Grundsatz der Staatsferne ein wirkliches „ABSURDUM“ ist.
Auch hier ein Hinweis, dass der Staat die Finger im Spiel hat, die Gestaltung der Rundfunkanstalten
so zu begründen, dass der Bürger einen „
öffentlich-rechtlichen-schleier“ verpasst bekommt.
Vielleicht auch aus Mangel einer "Politischen-Bildung".
Zitat:
5. Die Rundfunkanstalten sind also
im Grunde privatrechtliche Organisationen,
welche durch den Staat erzeugt, mit dem
verfassungsrechtlich unzulässigen Prädikat »öffentlich-rechtlich« versehen und (deshalb) mit öffentlichen Mitteln, also
dem Geld der Bürger, zwangsfinanziert werden. Der Bürger muss für die gegen ihn gerichtete Propaganda zahlen.
Quelle:
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/#rundfunkbeitrag-versus-grundgesetz+++
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)