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Autor Thema: GEZ - auf welcher gesetztlichen Grundlage o. ä. ins Leben gerufen  (Gelesen 1754 mal)

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  • Beiträge: 434
Hallo miteinander,

um den Beitragsservice vom Aufbau und der Struktur besser verstehen zu können, würde ich gern wissen

http://www.wirtschaftslexikon.co/d/gez-geb%C3%BChreneinzugszentrale/gez-geb%C3%BChreneinzugszentrale.htm
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wurde 1975 in Köln als eine Gemeinschaftseinrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegründet und sollte zur Kosteneinsparung führen. Die von der Post für den Einzug der Rundfunkgebühren in Rechnung gestellten Kosten lagen damals bei 224 Millionen Mark im Jahr. Nachdem das Bundesverfassungsgericht ARD und ZDF schon 1968 bescheinigt hatte, dass sie Gläubiger der Gebühren seien, wurde geprüft, ob ein Einzug der Beträge mit Hilfe einer speziellen Einrichtung nicht zu einer Senkung dieser Kosten führen könnte. Dies ist gelungen. Denn trotz eines gestiegenen Arbeitsaufwandes wegen der höheren Teilnehmerzahlen und trotz der in den vergangenen Jahrzehnten allgemein stark gestiegenen Personalkosten, lagen die gesamten Aufwendungen der GEZ Ende der neunziger Jahre immer noch unter dem zuletzt von der Post verlangten Betrag. Die Einspareffekte gingen vor allem auf den Einsatz moderner Anlagen zur Datenverarbeitung zurück.

Hat diesbezüglich jemand eine Information, auf was die Gründung der GEZ beruht? Ob es auf einen Vertrag, Gesetz o. ä. beruht?


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G

Gast

Hallo,

nun auf den 15.RBStV §10 Abs.7.
Und den "neuen" Satzungen der Rundfunkanstalten.

Was mal wie war, ist in Deutschland nicht entscheident.
Alle hatten seit 2003 Zeit, die Gesetze und sonstige Regelungen anzupassen und man tat es ja dann auch.

"Piraterie im Namen der Könige. Sogar mit Zertifikat!" Was anderes kann man es nicht nennen.


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