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Autor Thema: Netflix und Youtube hängen TV-Sender ab  (Gelesen 4813 mal)

Uwe

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Netflix und Youtube hängen TV-Sender ab
Autor: 17. Juli 2015, 09:38


Netflix und Youtube hängen TV-Sender ab

Fernsehen im Internet boomt! Jüngster Beleg für den Mega-Trend: Herausragende Quartalszahlen des Online-Streaming-Dienstes Netflix und von Googles Video-Dienst Youtube. Beide wurden von der Börse abgefeiert.

Die Banker von JP Morgan erwarten, dass der Abokanal das traditionelle Fernsehen noch stärker abhängt: „Wir glauben, dass Netflix in der Spur ist, mit starkem Abonnenten-Wachstum und besseren Angeboten für die Kunden den linearen TV-Markt entscheidend zurückdrängen wird.“

weiterlesen auf:

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/streamingdienste/riesen-wachstum-fuer-internet-tv-41824874.bild.html


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s
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Hmm, wieso geht eigentlich Netflix nicht gegen den Rundfunkbeitrag vor?
Bestimmt würden doch einige Leute zu Netflix gehen, wenn sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen müßten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2015, 20:35 von Uwe«

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Fernsehen im Internet boomt!

Nachhilfe Physik:

INTERNET IST KEIN RUNDFUNK!


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(Charles-Louis de Montesquieu)

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w

wtfacow

Bin auch bei Netflix, wenn es nach mir ginge bräuchte ich nicht mal mehr die privaten. Schon gar nicht den ÖRR. Könnte mir gut vorstellen das die streaming Anbieter alles andere langfristig platt machen. Leider befinden sich die ÖR nicht im Wettbewerb das wären sonst die ersten die weg wären.


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Fernsehen im Internet boomt!

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INTERNET IST KEIN RUNDFUNK!



Auch wenn dies logisch ist und sie damit im Recht sind, haben die Rundfunkanstalten und die deutschen Gerichte da schon vorgebaut. Schliesslich wollte man ja auch jeden Computer und jedes Smartphone gebührenpflichtig machen, weil diese ja zu nichts anderem entwickelt wurden, als damit ARD und ZDF zu gucken  :o .

Ich finde das Urteil im Moment nicht, aber sinngemäß hieß es dort, dass es nicht auf den Übertragungsweg ankomme, sondern lediglich, dass das Übertragungssignal nicht zeitversetzt ankommen dürfe. Dies war ja auch der Grund, warum ARD und ZDF plötzlich ungefragt und ungewollt ihren Müll auch im Internet angeboten haben.

Tut mir Leid, aber nach deutscher Rechtssprechung wäre auch die  neue Apple- Watch mit dem Display in der Größe einer Steichholzschachtel, in erster Linie ein ( gebührenpflichtiges) Rundfunkempfangsgerät.



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Ich finde das Urteil im Moment nicht, aber sinngemäß hieß es dort, dass es nicht auf den Übertragungsweg ankomme, sondern lediglich, dass das Übertragungssignal nicht zeitversetzt ankommen dürfe. Dies war ja auch der Grund, warum ARD und ZDF plötzlich ungefragt und ungewollt ihren Müll auch im Internet angeboten haben.


Also mein Computer hat keine technische Vorrichtung (Antenne), um ein Übertragungssignal von einem Sender zu empfangen und zu verarbeiten. Was der ÖRR in seine Media(Video)theken im Internet reinstellt sind Konserven. Für die sind keine Übertragungssignale erforderlich.

Und wenn ich meinen Computerbildschirm ohne den Computer einschalte sehe ich NICHTS.

Für einen funktionierenden Rundfunk ist das Internet schlicht und einfach nicht erforderlich. Für mich ist das Motiv, warum die Anstalten sich im Internet breit machen, Habgier. Die Erfindung "neuartiger Empfangsgeräte" tendiert meiner Meinung sehr stark in Richtung Metaphysik.

Und was die Urteile deutscher Gerichte betrifft, schließe ich mich dem Standpunkt von Georg Büchner (Hessischer Landbote 1834) an.


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Also mein Computer hat keine technische Vorrichtung (Antenne), um ein Übertragungssignal von einem Sender zu empfangen und zu verarbeiten. Was der ÖRR in seine Media(Video)theken im Internet reinstellt sind Konserven. Für die sind keine Übertragungssignale erforderlich.

Und wenn ich meinen Computerbildschirm ohne den Computer einschalte sehe ich NICHTS.



Wir beide müssen uns ja nicht darüber streiten und ich bin der letzte auf dieser Welt, der die Öffentlich- Rechtlichen verteidigen würde.

Wenn wir uns hier im Forum aber über neue, vielleicht erfolgverspechende Strategien gegen die GEZ austauschen, sollte und darf man aber bereits gefällte Urteile diesbezüglich nicht ignorieren, auch wenn sie einem nicht passen, man sie ungerecht und schwachsinnig findet und meint, die Gerichte beugen und brechen das Recht um die weitere Abzocke zu gewährleisten.

Tatsache ist, dass das, ich meine es war sogar das Bundesverfassungsgericht, damals entschieden hat, dass Computer und internetfähige Handys gebührenpflichtig seien. Bei Computern hat man einfach gesagt, dass diese auch nachträglich mit einer Fernsehkarte oder Netzwerkkarte ausgerüstet werden könnten. Im Prinzip das gleiche Argument, wie damals auch für kaputte Fernsehgeräte Gebühren kassiert wurden.

Das man bei Netflix und anderen Anbietern für einen Bruchteil der Rundfunkgebühren weitaus mehr bekommt, als bei der GEZ, steht außer Frage und wird hier auch von niemanden abgestritten.
Mit diesem Argument aber zu versuchen, gegen die Haushaltsabgabe juristisch zu kämpfen, halte ich für ausweglos und verlorende Mühe. Man sollte sich bei seinen Klagen vielmehr auf die Punkte Typisierung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Informationsfreiheit, Steuer-oder Beitrag, die politische Einflussnahme auf die Programmgestaltung oder die Kollidierung der Beitragserhebungen mit Verwaltungsverfahrensgesetzen konzentrieren. Diese haben in der Vergangenheit zwar auch nicht zum Erfolg geführt aber vielleicht lag dies auch an den schwachen Begründungen der bisherigen Kläger.


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Netflix und Youtube hängen TV-Sender ab. Wen wunderts?

Landtag
Nordrhein-Westfalen
16. Wahlperiode

Ausschussprotokoll
APr 16/760
02.12.2014
S. 24-25
Zitat
Gerhard Schmidt: Ich möchte meinen Antworten vorausstellen den Hinweis darauf, dass leider nur 40 % der Gebühren überhaupt noch in das Programm fließen, das heißt, 60 in die Verwaltung, Tendenz abnehmend. Es geht immer weniger Geld in das Programm. Da bekommt natürlich der Begriff der Gegenleistungsabgabe auch eine ganz andere Bedeutung. Das ist unter anderem dadurch begründet, dass die Anstalten ihre Programmkosten anmelden dürfen, aber auch gleichzeitig gegen ihre Verwaltungskosten verrechnen dürfen, ohne dass sie irgendeine Grenze haben.
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