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Autor Thema: Heise/ Telepolis > BGH drückt bei Rundfunkgebühren ein Auge zu  (Gelesen 2075 mal)

H
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Siehe hierzu:

Telepolis, 15.07.2015
BGH drückt bei Rundfunkgebühren ein Auge zu
Forderungen werden auch ohne Ausgangsbescheid, Dienstsiegel, Unterschrift und Nennung des Gläubigers vollstreckbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die GEZ-Nachfolgestelle "Beitragsservice" Rundfunkgebührenforderungen auch ohne Ausgangsbescheid, Dienstsiegel, Unterschrift und Nennung des Gläubigers vollstrecken lassen kann (Az. I ZB 64/14).

Zitat
Der früher gebührenbefreite Schwabe, bei dem der Rundfunkbeitrag mit dem Gerichtsvollzieher eingetrieben wird, ist kein Einzelfall: Dem Tagesspiegel zufolge veranlassten die öffentlich-rechtlichen Sender alleine im letzten Jahr etwa 890.000 Vollstreckungsersuchen. Die Gründe dafür sind verschieden: Manche Gebührenpflichtigen können den für prekäre Freiberufler und Millionäre gleich hohen Betrag nicht zahlen und sind von dem für eine Befreiung geforderten Hürdenlauf durch Ämter überfordert. Andere können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass sie für Produktionen bezahlen, die sie für Kriegspropaganda halten oder von denen sie sich beschmutzt fühlen.

weiterlesen auf:
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45443/1.html


Edit "Bürger":
Ergänzung/ Formatierung

Diskussion zur Entscheidung des BGH unter
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2015, 17:02 von Bürger«

 
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