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Autor Thema: religiöse Einrichtungen sind ausgenommen  (Gelesen 3309 mal)

g
  • Beiträge: 2
religiöse Einrichtungen sind ausgenommen
Autor: 15. Juli 2015, 09:49
hallo ....

jetzt sei da nur ein problem ..... wie kann so eine religöse ein richtung verifiziert werden
gegen über diesem beitrags service ?

wenn diese religiöse ein richtung weder eine körper schaft des öffentlichen un rechts
auch kein verein der schein heiligkeit

wir sehen ... die möglichkeit diese ein richtung > die seit 2011 bestehe
http://monasterium.galacticreligion.org
privat zu organizieren

da alles andere aus scheidet  !

habe jemand hier eine ahnung >
wie das zu schaffen
und diesem ver blöd verein gez bei zu bringen ????



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 03:26 von Bürger«

  • Beiträge: 884
Mach deine Wohnung zum örtlichen Tempel des fliegenden Spaghetti-monsters, bezeichne dich fortan als Priester des Pastafari-cults.
Wenn sie dir die Gebühren-freiheit verweigern, klage auf Religionsfreiheit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 03:27 von Bürger«

  • Beiträge: 3.238
Es hat schon jemand versucht, wegen religiösen Gründen befreit zu werden. Aber weil das dann jeder machen würde, hat das Gericht es abgelehnt, ihn wegen seiner Überzeugung zu befreien. Als Grund gaben sie an, man muss den Rundfunk ja nicht verwenden, man muss ihn nur bezahlen, egal was man glaubt. Die Religionsfreiheit wurde praktisch abgeschafft.
Es wurde in dem Urteil nicht bedacht, dass man gezwungen wird, gegen seine Überzeugung zu handeln.
Das Spaghettimonster möge uns retten...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 03:27 von Bürger«

G

Gast

Mach deine Wohnung zum örtlichen Tempel des fliegenden Spaghetti-monsters

Das Spaghettimonster möge uns retten...

... und zu den Verhandlungen dann das Nudelsieb nicht vergessen !!


Edit "Bürger":
Thread bedarf der Überprüfung und der Moderation und wird zu diesem Zweck mindestens vorübergehend geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.
Im Weiteren bitte die deutsche Recht-, Groß- und Kleinschreibung beachten sowie auch ausgiebig die Suchfunktion nutzen, da dieses Thema meines Wissens schon vor Monaten/ Jahren ausgiebig behandelt, jedoch als wenig sinnstiftend beurteilt wurde, weil es das grundsätzliche Problem nicht behebt - und zudem wohl kaum Aussicht auf Erfolg hat, wie oben bereits ausgeführt.
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 03:32 von Bürger«

 
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