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Autor Thema: Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden  (Gelesen 2024 mal)

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Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden
Autor: 15. Juli 2015, 09:42
Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-

Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit der Befassung des zuständigen Richters


Pressemitteilung Nr. 54/2015 vom 15. Juli 2015

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.

Hierzu lautet der Kurztext:

Die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für die Anordnung einer Durchsuchung endet mit der Befassung des zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichters und der dadurch eröffneten Möglichkeit präventiven Grundrechtsschutzes. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden; zugleich hat er drei Verfassungsbeschwerden gegen die gerichtliche Bestätigung von staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnungen stattgegeben. Die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden lebt nicht dadurch wieder auf, dass der mit der Sache befasste Richter nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums entscheidet. Sie kann nur dann erneut begründet werden, wenn nachträglich eintretende oder bekannt werdende neue Tatsachen die Annahme von Gefahr im Verzug rechtfertigen. Dem Staat obliegt es, eine effektive Durchsetzung des grundrechtssichernden Richtervorbehalts zu gewährleisten, insbesondere durch angemessene sachliche und personelle Ausstattung der Gerichte.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-054.html


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

m

mk222

Auch immer schön zu sehen, welche Richter am BGH rummachen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html

Der Bruder von Paul Kirchhoff, Ferdinand Kirchhof, wird wohl kaum jemals gegen die Gutachten seines Bruders urteilen.


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