Also Heute gab es nur eine Verhandlung vor dem Einzelrichter zu zwei Verfahren. Wenn ich es richtig verstanden habe: Ein Verfahren wegen Grundgesetzwiedrigkeit des Zwangsbeitrages und ein Verfahren zur Befreiung wegen nicht Vorhandensein von Empfangsgeräten. Dieses zweite Verfahren wurde vertagt zum 11.11., da es vom Einzelrichter an die Kammer zurückgegeben wird, da dieser Fall vom Berliner VG-Musterurteil (22.4.) nicht erfasst ist. Das erste Verfahren wegen Grundgesetztverstöße wird entsprechend dem Musterurteil entschieden werden (lt. Richter).
Interssanter Weise wurde immer wieder auf die Empfangsmöglichkeit ("Haben Sie ein Handy mit Radio?"), also auf ein Gerät ("Ich dachte Sie haben einen PC...") abgestellt, um eine Befreiung vom Zwangsbeitrag zu erlangen, obwohl - bekannter Maßen - die Wohnunginhaberschaft die Zahlungspflicht begründet. Ich versteh das nicht.... Und dann vergleicht der Richter den Zwangsbeitrag mit dem Krankenkassenbeitrag, den man bezahlt auch wenn man gesund ist. Soweit ich weiß, ist man Krankenkassenmitglied und kann die Kasse wechseln und bekommt Krankengeld; die Beiträge sind einkommensabhängig etc. Selbst mein Sportverein hat gestaffelte Mitgliedbeiträge und auch Beitragsbefreiungen und man kann austreten aus dem Verein. Pflichmitgliedschaft in der Krankenkasse gibt es m.W. nur für Arbeitnehmer / Arbeitslose und Rentner...(?) - aber nicht für Selbständige, Künstler, Beamte, Richter und höhere Einkommensbezieher.
Wann ist die nächste Verhandlung?