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  • Verhandlung VG Berlin 11:30 Uhr: 26. August 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr  (Gelesen 12349 mal)

s
  • Beiträge: 38
RA Bölck wird an diesem Tag gleich zwei Kläger zusammen vertreten "Sommerflieder" und "Ana".


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hier die allgemeinen Informationen zu dieser Verhandlung

Mündliche Verhandlung

Verwaltungsgericht Berlin


Kirchstraße 5

10557 Berlin

Mittwoch

26.08.15

11.30 Uhr



Zum Verwaltungsgericht Berlin mit Öffentlichen Verkehrsmitteln:


U-Bahn Linie 9, Ausstieg: Hansaplatz oder Turmstraße
S-Bahn Ausstieg: Bahnhof Bellevue, vom Bahnhof Zoo alle Züge Richtung Osten, vom Bahnhof Alexanderplatz alle Züge Richtung Westen.
Buslinie 245 Haltestelle: Kirchstraße/Alt-Moabit oder Buslinie TXL Haltestelle: Kleiner Tiergarten


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

T
  • Beiträge: 334
Nachdem die Verhandlung am 12. August mit ca. 100 Zuhörern kurzfristig in den Plenarsaal des Gerichts verlegt werden musste, ist zu hoffen, dass künftige Verhandlungen ebenso eine große Aufmerksamkeit erfahren. Wäre es da nicht angebracht, dass klagende Personen vorab dem Gericht einen Hinweis geben, dass aufgrund des öffentlichen Interesses ein entsprechender großer Verhandlungsraum zur Verfügung gestellt wird?


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M
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Hallo
Wenn die Verhandlung(en?) mit RA Bölck (Sommerflieder und Ana) für 11:30 Uhr angesetzt sind, kann ggf davon ausgegangen werden, dass ab 10 Uhr bereits 3 weitere Termine zum Thema Beitragsrecht stattfinden könnten!? Denn vorige Woche war es so am VG Berlin, dass ab 10 Uhr die Verhandlungen gegen den rbb im Halbstundentakt angesetzt worden waren... Ich werde jedenfalls versuchen, ab 10 dabei zu sein.
Weiß jemand, ob auch an diesem Mittwoch ab 10 Uhr  das Thema Beitragsrecht am VG Berlin angesetzt ist? (Ich kann leider Morgen nicht vor Ort nachscheuen)
Grüsse an alle Verweigerer und Deserteure


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G

Gast

- das VG Berlin öffnet um 8:30 Uhr seine Pforten

- in der Vergangenheit wurden die Verhandlungen gegen den RBB größtenteils für eine Dauer von 30 min angesetzt

- am 30.06.2015 fand die Verhandlung von User 'lilygreen' bereits um 9:00 Uhr statt
____________________________________________________________________________________________

-> es scheint möglich, dass vor der 11:30 Uhr Verhandlung ab 9:00 Uhr bis zu fünf weitere Verhandlungen anberaumt sind


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- das VG Berlin öffnet um 8:30 Uhr seine Pforten
OK.
Dann bin ich ab 08:30 in der Kirchstr. 7


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bis morgen in berlin berlin


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Also Heute gab es nur eine Verhandlung vor dem Einzelrichter zu zwei Verfahren. Wenn ich es richtig verstanden habe: Ein Verfahren wegen Grundgesetzwiedrigkeit des Zwangsbeitrages und ein Verfahren zur Befreiung wegen nicht Vorhandensein von Empfangsgeräten. Dieses zweite Verfahren wurde vertagt zum 11.11., da es vom Einzelrichter an die Kammer zurückgegeben wird, da dieser Fall vom Berliner VG-Musterurteil (22.4.) nicht erfasst ist. Das erste Verfahren wegen Grundgesetztverstöße wird entsprechend dem Musterurteil entschieden werden (lt. Richter). 
Interssanter Weise wurde immer wieder auf die Empfangsmöglichkeit ("Haben Sie ein Handy mit Radio?"), also auf ein Gerät ("Ich dachte Sie haben einen PC...") abgestellt, um eine Befreiung vom Zwangsbeitrag zu erlangen, obwohl - bekannter Maßen - die Wohnunginhaberschaft die Zahlungspflicht begründet. Ich versteh das nicht.... Und dann vergleicht der Richter den Zwangsbeitrag mit dem Krankenkassenbeitrag, den man bezahlt auch wenn man gesund ist. Soweit ich weiß, ist man Krankenkassenmitglied und kann die Kasse wechseln und bekommt Krankengeld; die Beiträge sind einkommensabhängig etc. Selbst mein Sportverein hat gestaffelte Mitgliedbeiträge und auch Beitragsbefreiungen und man kann austreten aus dem Verein. Pflichmitgliedschaft in der Krankenkasse gibt es m.W. nur für Arbeitnehmer / Arbeitslose und Rentner...(?)  - aber nicht für Selbständige, Künstler, Beamte, Richter und höhere Einkommensbezieher. 
Wann ist die nächste Verhandlung?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2015, 15:47 von GMichael«

P
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Das gefällt mir:
... ein Verfahren zur Befreiung wegen nicht Vorhandensein von Empfangsgeräten. Dieses zweite Verfahren wurde vertagt zum 11.11., da es vom Einzelrichter an die Kammer zurückgegeben wird, da dieser Fall vom Berliner VG-Musterurteil (22.4.) nicht erfasst ist.
Ich finde, es fehlt nach wie vor die "Ausstiegsklausel" für den Fall, dass keinerlei Empfangsgeräte vorgehalten werden.
Dies ist auch Teil meiner Argumentation vor dem VG Augsburg.

Die  nächste Verhandlung in dieser Sache dürfte dann, so wie ich es verstehe, am 11.11. stattfinden.


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ana

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Die  nächste Verhandlung in dieser Sache dürfte dann, so wie ich es verstehe, am 11.11. stattfinden.

Ja, so ist es. Anwalt und Richter haben auch schon vorgeplant: Größter Saal im Haus, Medien, Richter spricht vorab mit Pressesprecher des Gerichts, hinterher Presseerklärung (eventuell)... Es wirkte auf mich, als inszenierten die beiden ihre Show, die der Kläger (und die Allgemeinheit) bezahlt.

Ana


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Die  nächste Verhandlung in dieser Sache dürfte dann, so wie ich es verstehe, am 11.11. stattfinden.

Ja, so ist es. Anwalt und Richter haben auch schon vorgeplant: Größter Saal im Haus, Medien, Richter spricht vorab mit Pressesprecher des Gerichts, hinterher Presseerklärung (eventuell)... Es wirkte auf mich, als inszenierten die beiden ihre Show, die der Kläger (und die Allgemeinheit) bezahlt.

Ana

Erst im 19. Jahrhundert wurde das bis heute gültige Datum des 11.11. als Beginn der Fastnachtssession bestimmt.
Quelle

Wenn ein Richter einen Gerichtstermin auf den 11.11. um 11:11 Uhr legt, kann er deswegen nicht als befangen abgelehnt werden. Ein kleiner Scherz ist erlaubt.41
Quelle

 ;D

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

T
  • Beiträge: 226
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Am runden Tisch, am selben Abend der Verhandlung erzählten die, die der Verhandlung beigewohnt hatten, es wäre auch ein Argument von richterlicher Seite gefallen - ich habe den Begriff dazu vergessen, aber es ergebe sich auch für Nicht-Rundfunknutzer eine Art "synergetischer Nutzen", weil ja die Schauenden "gebildet" werden und ihre empfangene Bildung sozialer Weise an ihre Mitmenschen weitergäben...?!

Ganz schön deftig in anbetracht der Tatsache, dass mancheiner das Programm der ör als (propagandistisches) Stillhalte- oder Ruhigstellungsprogramm ansehen.

Es will mir auch nicht einleuchten, warum es bis Ende 2012 die Möglichkeit der legalen Befreiung von den Gebühren gab und das es jetzt unmöglich sein soll. Ich möchte auch einen Computer haben dürfen, ohne das Dritte nutznießende Schmarotzer davon durch pseudosteuern profitieren.


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Am runden Tisch, am selben Abend der Verhandlung erzählten die, die der Verhandlung beigewohnt hatten, es wäre auch ein Argument von richterlicher Seite gefallen - ich habe den Begriff dazu vergessen, aber es ergebe sich auch für Nicht-Rundfunknutzer eine Art "synergetischer Nutzen", weil ja die Schauenden "gebildet" werden und ihre empfangene Bildung sozialer Weise an ihre Mitmenschen weitergäben...?!


Der Richter meinte die allgemeine Wohlfahrtswirkung


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  • Beiträge: 4.011
Bitte nochmal prüfen, ob wirklich "Wohlfahrtswirkung" gemeint sein soll.

http://www.wiwiwiki.net/index.php?title=Wohlfahrtswirkung

und dann erklären, ob es ehr ein Wohlfahrtsgewinn oder ein Wohlfahrtsverlust ist. Oder ob das überhaupt zutreffen kann.


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Bitte nochmal prüfen, ob wirklich "Wohlfahrtswirkung" gemeint sein soll.

http://www.wiwiwiki.net/index.php?title=Wohlfahrtswirkung

und dann erklären, ob es ehr ein Wohlfahrtsgewinn oder ein Wohlfahrtsverlust ist. Oder ob das überhaupt zutreffen kann.

ich war dabei und mir auf Notizblock "Wohlfahrtswertungen" notiert mit?


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