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Autor Thema: Nach BGH-Beschluss (10.07.15) - Klagepfade aufgrund BVerfG 1 BvR 829/06 von 2008  (Gelesen 3944 mal)

m
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Hallo @All

ok, der Bundesgerichtshof hat gestern die Argumentation von Tübingen (LG Tübingen – Beschluss vom 19. Mai 2014 – 5 T 81/14) gekippt.

Siehe

BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.0.html

Das bezieht sich auf zwei unterschiedliche Dinge: (1) Die formalen Anforderungen an Vollstreckungsersuchen (ohnehin vorrangig behördenintern). (2) Das Thema "Primärbescheid notwendig".

Letzteres wurde gekippt mit Verweis auf den

Nichtannahme-Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 829/06

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080130_1bvr082906

des Bundesverfassungsgerichts, in dem dieses es ablehnte, vorzeitig über die Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte zu entscheiden.

Dieser Beschluß enthält einige Hinweise auf verschiedene "Klagepfade":

(1) Nicht zahlen - Bescheid erhalten - dagegen Widerspruch einlegen - nach Ablehnung dagegen Anfechtungsklage einreichen. (RN 22)

(2) Nach Zahlung (damit auch nach Pfändung o.ä.): Nach § 7 Abs. 4 RGebStV Erstattung wegen ungerechtfertigter Bereicherung verlangen. Nach Ablehnung dieser durch die LRA Verpflichtungsklage auf Erlass eines Erstattungsbescheides. (RN 23)

(3) Leistungsklage (ebenfalls RN 23): "Andernfalls kann der Betroffene unmittelbar allgemeine Leistungsklage auf Rückzahlung erheben (vgl. zu den Einzelheiten Ohliger, a.a.O., § 7 RGebStV, Rn. 56 f.)".

Die Varianten (2) + (3) sind insofern interessant, da die @mini bekannte PersonX grade in einem "interessanten Schwebezustand" ist: Das Vollstreckungsersuchen wurde zurückgegeben, ein neues gab es bislang nicht. PersonX will aber eigentlich nicht weiter das Finanzamt damit beschäftigen, das geht am eigentlichen Problem vorbei.

PersonX könnte bsp.

(i) den Quartalsbeitrag für Q1 2013 zahlen und dagegen sofort Leistungsklage auf Rückzahlung erheben,

(ii) dasselbe mit allen bislang aufgelaufenen Beiträgen machen, also Q1 2013 - Q2 2015 zahlen und auf Rückzahlung klagen (wäre ein etwas höherer Streitwert, nicht diese popeligen 57 Euro, würde außerdem jedes neue Vollstreckungsersuchen erst mal stoppen),

(iii) den RBB erst mal beschäftigen, indem die Variante (2) gewählt wird.

(2) scheint ohnehin interessant zu sein, weil das auch nach Fristablauf geht. Und den BS bzw. die LRA zu beschäftigen ist immer eine gute Idee.

Frage:

Hat jemand Erfahrungen mit einer der Varianten (2) oder (3)?

Bzw. gibt es Informationen zu entsprechenden Verfahren?


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T
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Aus der Sicht eines zugegebenermaßen juristischen Laien ::) dürfte es wenig zielführend sein, wenn eine  PersonX zunächst den Quartalsbeitrag zahlen würde um dann dagegen sofort Leistungsklage auf Rückzahlung zu erheben. Generell drängt sich der Eindruck auf, dass Ratschläge von der Art "Andernfalls kann der Betroffene Klage erheben ..." eher der Vertröstung dienen. Der bisherige Klageverlauf in Sachen Rundfunkbeitrag zeigt, wie mühselig es ist, sich sein Recht vor Gericht zu erstreiten. Trotz zahlreicher trefflicher Analysen in der Fachliteratur, die der Neuregelung eklatante Rechtsbrüche bescheinigen, ist dergleichen bei den Herren und Damen Verwaltungsrichter "nicht ersichtlich".

Als Strategie erscheint daher eine geleistete Zahlung mit nachträglicher Klageerhebung ineffizient. Vielmehr ist der Zahlungsboykott angebracht mit dem Hinweis, dass einer unrechtmäßigen Zahlungsforderung keine Folge zu leisten ist.


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Man sollte natürlich bestrebt sein, die eigene Kasse für eine Klage zu füllen und nicht die des Klägers. Ansonsten ist es mit den Beweisen so ähnlich wie mit der FIFa oder der italienischen ehrenwerten Gesellschaft: jeder weiss, dass es falsch ist, aber man kann es nicht beweisen. Mit 8,5 Milliarden Euro jährlich kann eine menge Unrecht vertuscht werden. Aber bei den Profiteuren werden auf Dauer die Abhängigkeiten untereinander größer, die Ausgebeuteten werden immer aufgeklärter und je mehr Leute sich wehren, um so schneller bricht das System zusammen. Es wird sicher zusammenbrechen, die Frage ist wirklich nur "Wann". Wir müssen uns stärker wehren, wobei mit wehren nicht gemeint ist: "hach ja, ich zahl erst mal, damit ich meine Ruhe hab, mal sehen, vielleicht hohle ich mir das Geld wieder." Sondern es ist gemeint: "Nein, verdamt noch mal, für mein Geld muss ich verdammt hart arbeiten, keinen Cent lasse ich mir abpressen!!!"
Wenn das Bundesverfassungsgericht mal irgendwann vom örR die Genehmigung bekommt, darüber zu urteilen und wider Erwarten gegen uns urteilt, können diejenigen, die den Ärger vermeiden wollen, immer noch bezahlen. Alle anderen werden weiterhin verbitterten Widerstand leisten.

Eines zeichnet sich jedoch ab: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann diesen RBStV nicht schützen, sie müssen eine Lösung finden, um ihn mit europäischem Gesetz in Einklang zu bringen.

Jeder kann erkennen, dass 8,5 Milliarden Euro jährlich ein guter Grund sind, um Politiker und Richter zu beeinflussen. Es wird kein Zufall sein, dass örR und Richter räumlich nah beieinander liegende Gebäude haben, dass Richter in Rundfunkgremien sitzen, dass Politiker und örR sich gegenseitig mehr beeinflussen, als es gesetzlich erlaubt ist. Es mag sein, dass Richter in den Rundfunkgremien sitzen, weil es vorgesehen war dort darauf achten dass die Gesetze eingehalten werden. Nun sind sie aber so sehr in örR-Abhängigkeiten geraten, dass sie nicht mehr objektiv urteilen KÖNNEN. Das Gemauschel haben einige "abhängige Rundfunkratsrichter" sicherlich mit verursacht. Politiker sind durch örR abhängig und erpressbar, auch von denen haben viele sicherlich beim Gemauschel mitgemacht. Der jetzige RBStV ist kein Gesetz von wenigen Mächtigen, da haben sehr viele sehr lange dran gedreht. Die können nicht plötzlich einen Rückzieher machen. Ich höre regelrecht einen Politiker zu einem Richter raunzen:" Hey, Alter. Wenn du jetzt einknickst, fliegt die ganze Schei... auf. Du hängst mit drin, denk an deine Karriere, deine Frau, deine Kinder. Lass mal, solange es läuft, ist es doch gut. Wenn das BVerfG den Mist kippt, ok, aber wir, wir müssen zusammenhalten. Hey, ich zähl auf dich. Und nein, ich werd deiner Frau nichts von Amber erzählen. Prost..."
Deshalb sind diese Optionen nicht wirklich geeignet, um ein klein wenig Widerstand zu leisten, sondern diese Optionen Nr.2 und 3 sind für diejenigen gut, die zu spät erkennen, was hier in Deutschland falsch läuft. Dazu zählt auch, dass "Kopf-in-den-Sand-stecken" nicht funktioniert hat. Ebenso zählt dazu, dass Befreiungen nicht anerkannt wurden. Eine tolle Möglichkeit, es diesen gierigen Wahrheitsverdrehern doch noch heimzuzahlen.


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Die Einwände sind allesamt recht und gut.

Aber: Da die @mini bekannte PersonX in Berlin lebt, muß ohnehin über kurz oder lang mit einer Kontenpfändung vom Finanzamt gerechnet werden. Aktuell ist der Zustand für PersonX gänzlich offen (Vollstreckungsersuchen wurde an den BS zurückgegeben).

Aber es ist entweder damit zu rechnen, daß dies wieder neu auftaucht (manche Finanzämter scheinen sich ja inzwischen gar nicht mehr auf Diskussionen einzulassen, PersonX hatte eben eine "sehr gute Argumentation"). Oder daß irgendwann ein neues AHE gestellt wird.

Man kann also nach einer erfolgreichen Vollstreckung nichts mehr machen, auf den nächsten Bescheid Widerspruch einlegen - dann ist dieses vollstreckte Geld auch weg. Und selbst wenn man Widerspruch einlegt, beschäftigen sich ja diverse Leute damit, daß zunächst trotzdem gezahlt werden muß.

Ein Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis ist keine Option.


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