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Autor Thema: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform  (Gelesen 25848 mal)

M
  • Beiträge: 23
Guten Tag Gucky,
danke für Ihre Antwort.
Danke für Ihren Tipp mit dem Rundfunkstaatsvertrag.
Ich gucke mal in den für mich gültigen Rundfunkstaatsvertrag rein, was da festgelegt wurde.
Das Fax-Schreiben ist gestern von mir an die Creditreform gesendet worden.

Viele Grüße,
Mücke.


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M
  • Beiträge: 23
Creditreform hat keine Kompetenzen und gibt nach bis zu 9 Briefen von alleine auf. Nicht reagieren und man hat erstmal monatelang Ruhe, während die Briefe kommen.

Ich habe bereits reagiert und die unsinnigen Forderungen der Creditreform in einem Faxschreiben an die Creditreform gestern zurück gewiesen.

Grüße,
Mücke.

Kurze Frage, was ist die BS?
Grüße,
Mücke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2015, 09:31 von Viktor7«

M
  • Beiträge: 23
Im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) ist (für das Bundesland, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe) Vollstreckung durch Private gesetzlich nicht vorgesehen.

Allerdings weicht von dem VwVG der Rundfunkstaatsvertrag ab, da in dem Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen ist,
(§ 16, Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte) ..., dass Dritte mit dem Geldeintreiben beauftragt werden dürfen, wenn zuvor die Eintreibung des Rundfunkbeitrages durch hoheitliche Stellen erfolglos war.

Hier widersprechen sich Rundfunkstaatsvertrag und VwVG.
Da das VwVG hierarchisch über dem Rundfunkstaatsvertrag stehen dürfte, scheint sich hier eine interessante Rechtssache zu entpuppen.

Viele Grüße,
Die Mücke.


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Da das VwVG hierarchisch über dem Rundfunkstaatsvertrag stehen dürfte, scheint sich hier eine interessante Rechtssache zu entpuppen.


BGH scheint das anders zu sehen....


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  • Beiträge: 23
Hallo Alpha 67,
danke für Ihre Nachricht.
Ich bitte Sie, mir einen link zu dem BGH-Urteil ans Forum hier zu senden.
Was bedeutet das rechtlich, wenn der BGH negiert, dass das der Rundfunkstaatsvertrag die Verwaltungsgerichtsbarkeit bricht.
Danke.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.


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Hallo Alpha 667,
danke für den link.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.


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 wem sind Schreiben von Creditreform bekannt - gibt es Schreiben mit einem Namen eines Mitarbeiters und/oder mit Unterschrift - und falls ja - sind Name und/oder Unterschrift bei allen Schreiben gleich ?

  Sind Fälle bekannt wo Creditreform eine Zwangsvollstreckung veranlasst hat (natürlich bzgl. Zwangsbeitrag) ?

 Danke für Rückmeldungen !


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  In dem Artikel:
 Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2738 vom 16. September 2014
des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk CDU
Drucksache 16/6938
Ist das aktuelle Einziehungsverfahren des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter wirtschaftlichen Aspekten weiterhin tragbar?

ist unter 4. folgendes zu lesen:

4. Welche wirtschaftlichen Notwendigkeiten seitens des WDR rechtfertigen die Wei-tergabe persönlicher Daten der Schuldner an ein privates Inkassounternehmen?
Die Kommission zur Ermittlung des Finanbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) verlangt von den Anstalten, dass diese sorgfältig wirtschaften und daher u.a. auch, dass alle bestehenden Forderungen der Rundfunkanstalten so gut wie möglich realisiert werden. Dieser Erwartung liegt auch der Gedanke der Lastengleichheit und Beitragsgerechtigkeit zugrunde. Die Abgabe einer Forderung an die Firma Creditreform erfolgt erst, nachdem das Mahnverfahren durch den WDR und die Vollstreckungsmaßnahmen der zuständigen Vollstreckungsbehörde erfolglos geblieben sind. Es handelt sich um Einzelfälle, bei denen ohne die Einschaltung der Firma Creditreform die Forderungen nicht realisiert werden könnten. Durch die Entrichtung geschuldeter Rundfunkbeiträge senkt sich die Belastung der Beitragszahler, die ordnungsgemäß den Beitrag entrichten und die Beitragsgerechtigkeit wird gefördert.

   Dort steht also - es handelt sich um "EINZELFÄLLE" bei denen ohne die Einschaltung der Firma Creditreform die Forderungen ...
    Wie viele "EINZELFÄLLE" es wohl geben mag ????????


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  • Moderator
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Mir ist irgendwie nicht klar, wie die Creditreform etwas erreichen könnte... Vollstreckungen können von ihr nicht durchgeführt werden. Bei konsequenter Zahlungsverweigerung muss sie den Vorgang als unerledigt zurückgeben. Die Kosten für den Versuch, das Geld einzutreiben werden zwar dem Schuldner aufgebürdet, aber irgendwie werden da nur die Forderungen künstlich erhöht.

Auch im normalen Vertragsrecht kann die Creditreform doch nur versuchen, den Schuldner mit Drohungen zur Zahlung zu bringen. Verweigert er dies, muss der Gläubiger unabhängig von der Creditreform trotzdem vor Gericht ziehen. Und das fällt ja im Verwaltungsrecht weg, so dass der Beitragsservice wieder am gleichen Punkt steht wie vor der Einschaltung der Creditreform.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Z
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Die Vorgehensweise finde ich insgesamt merkwürdig, laut Auskunft auf die Anfrage des Politikers findet die Maßnahme nur statt, wenn die bisherigen direkten Vollstreckungsversuche nicht klappten.
Wie soll das dann mit einer simplen Inkassobutze funktionieren?

Sieht also nach viel heißer Luft aus.
Im übrigen sind die Aufschläge auf Forderungen privater Inkassodienste häufig überhöht, so daß diese damit rechtswidrig sind. Nach Rechtsprechung kann bestenfalls der Betrag verlangt werden, der mittels anwaltlichem Mahnschreiben nach Honorarordnung fällig gewesen wäre zzgl. ggf. notwendiger Auskunftskosten (z.B. Abfrage beim EMA).

Wie eine Inkassobutze in ihrem Namen auf einen Pfändungsbeschluß bezüglich Rundfunkbeitrag kommen will, ist mir sowieso ein Rätsel, weil wir mit einem Inkassounternehmen eindeutig Zivilrecht betreten und einem damit auch alle zivilrechtlichen Optionen offenstehen, z.B. Unterlassungsanspruch, Schadenersatz etc.
Und warum sollte jemand eine Forderung, für die er bereits einen Pfändungsbeschluß vorliegen hat, an ein Inkassounternehmen weiterrreichen/abtreten oder verkaufen, er könnte ja direkt den Gerichtsvollzieher schicken?

Wenn es nicht sowieso Fake ist, dann ist es eine leere Drohung.
Ich habe schon so manchen Versuch, unberechtigte Forderungen durch Inkassobuden erfolgreich abwehren können, mal wie schon vorgeschlagen mit der Legitimitätsabfrage, mal mit der Datenschutzkeule, mal mit der Beschreibungsaufforderung, auf welche Art und Weise das Unternehmen die Forderung rechtfertigt, im Prinzip kann sich zwar das Inkassounternehmen auf die Abtretung der Forderung an sich rausreden, wenn allerdings vom (angeblichen) Schuldner behauptet wird, daß die Abtretung gar nicht auf einer Forderungsberechtigung ders Abtretenden beruht, so geht der Fall regelmäßig an den Auftraggeber zurück.
Sogar bereits verjährte (seinerzeit möglicherweise sogar berechtigte) Forderungen werden durchaus nochmal per Inkassobutze eingefordert, weil es genügend Eingeschüchterte gibt, die tatsächlich eine solche Forderung noch bezahlen, damit rechnet sich das Geschäftsmodell.


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Zitat
Und warum sollte jemand eine Forderung, für die er bereits einen Pfändungsbeschluß vorliegen hat, an ein Inkassounternehmen weiterrreichen/abtreten oder verkaufen, er könnte ja direkt den Gerichtsvollzieher schicken?

Und wenn er dennoch die "Inkassobutze"(toller Namen) einschaltet, kann er die Kosten nicht auf den Schuldner abwälzen, weil dies eine nicht notwendige Maßnahme darstellt.


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Zitat
Und warum sollte jemand eine Forderung, für die er bereits einen Pfändungsbeschluß vorliegen hat, an ein Inkassounternehmen weiterrreichen/abtreten oder verkaufen, er könnte ja direkt den Gerichtsvollzieher schicken?

Und wenn er dennoch die "Inkassobutze"(toller Namen) einschaltet, kann er die Kosten nicht auf den Schuldner abwälzen, weil dies eine nicht notwendige Maßnahme darstellt.

Genau darauf dürfte die parlamentarische Anfrage gemünzt gewesen sein, weil es für den Auftraggeber pure Geldverschwendung bedeutet, er hätte diese Forderung viel kostengünstiger selbst beitreiben können.

Gewerbetreibende bekommen häufiger von Inkassounternehmen Angebote zwecks Forderungseintreibung, ja nach Geschäftsmodell mit Kosten für den Abtreter der Forderung per Jahresbeitrag oder Provision der Ursprungsforderung, daß sie zusätzlich vom Schuldner noch Geld einfordern, kann ja weitere Gewinne einbringen, wenn der Schuldner mehr bezahlt als notwendig.

Ich habe auch noch Mitrechtsurteile im Hinterkopf, wo das Gericht bei einer größeren Hausverwaltung die Kosten des Hausverwaltungsanwaltes für das Anfertigen des Kündigungsschreibens als nicht einforderbar gesehen hat, weil das die angestellten Hausjuristen locker selbst hätten machen können, das würde analog bedeuten, daß eine Rundfunkanstalt mit eigener Rechtsabteilung keine weitern Anwaltskosten außer Auslagenerstattungen geltend machen könnte.


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Zitat
daß eine Rundfunkanstalt mit eigener Rechtsabteilung keine weitern Anwaltskosten außer Auslagenerstattungen geltend machen könnte.

Das ist grundsätzlich auch so. die behaupten aber dann und wann irgendwas von Überlastung der eigenen Juristen, besonderer Fall usw, und dann geht das trotzdem durch.

Zitat
Ich habe auch noch Mitrechtsurteile im Hinterkopf, wo das Gericht bei einer größeren Hausverwaltung die Kosten des Hausverwaltungsanwaltes für das Anfertigen des Kündigungsschreibens als nicht einforderbar gesehen hat,

Mir selbst hat das Amtsgericht die Kosten für ein anwaltliches Mahnschreiben gestrichen, weil ich schon zweimal gemahnt hatte und der Richter der Meinung war, daß ein anwaltliches Mahnschreiben nicht erfolgversprechend gewesen sei, ich hätte gleich die Beitreibung beginnen sollen. Das sehen aber die meisten Richter anders.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2016, 13:25 von GEiZ ist geil«

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Sieht also nach viel heißer Luft aus.
bei der der Gevatter oder Kumpan des Geschäftsführers der öffentlich-rechtlichen (nichtrechtsfähgen) Inkassofirma aus Köln als Nutznießer der privaten Inkassofirma C sicherlich das eine oder andere Geldvermögen auf Kosten der Allgemeinheit und des Zwangsabgabeverweigerers grundgesetztwidrig sich aneignet stiehlt!


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