Auf alle Fälle würde ich auf eine Vollmacht im Original bestehen, das ist Ihr Recht. Creditreform ist nämlich bekannt dafür, dass sie Vollmachten gerne als schlechte Kopie versenden. Falls sie wirklich eine Vollmacht raus rücken sollten, schauen Sie mal aufs Datum der Vollmacht. Es kann nämlich sein, dass die Vollmacht später ausgestellt wurde, als die erste Mahnung, also quasi nachträglich, weil der Schuldner eine Vollmacht verlangt hat.
Solange jedenfalls keine Vollmacht im Original vorliegt, dürften sie auch nicht pfänden, sonst könnte Hinz und Kunz kommen und sagen, ich treibe für diesen oder jenen eine Forderung ein. Falls die Vollmacht erst im nach hinein, also nach Eintreffen der ersten Mahnung ausgestellt sein sollte, dann haben sie in den ersten Mahnschreiben eine Forderung ohne Auftrag gestellt, was eventuell strafrelevant wäre, denn logischerweise kann man eine Forderung erst anmahnen, wenn der Gläubiger eine Vollmacht zur Eintreibung ausgestellt hat. Ein Rechtsanwalt beispielsweise kann auch erst tätig werden, wenn man eine Vollmacht unterschrieben hat.