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Autor Thema: Drohung der Kontopfändung; Drohung kam von der Creditreform  (Gelesen 25793 mal)

M
  • Beiträge: 23
Hallo,
ich habe von der Creditreform Mainz Post erhalten mit der Androhung der Zwangsvollstreckung, da ich die Zahlung des Rundfunkbeitrages boykottiere.
Was nun?
Die Creditreform ist ja nur ein Geldeintreibungsinstitut.
Ich hatte mich selber an die Rundfunkgebühreneinzugsstelle gewandt, aber von da kam keine Antwort.
Darf die Creditrefom eine Pfändung meines Kontos veranlassen? Die Creditreform hat sich mir gegenüber bis heute nicht legitimiert, dass sie beauftragt wäre, den Rundfunkbeitrag bei mir einzutreiben.
Grüße,
Die Mücke.


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G
  • Beiträge: 84
Das Inkassounternehmen muß eine Vollmacht vorlegen.
Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.
BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
ebenso wenig
die Vorlage einer Faxkopie
(HAMM NJW 91,1185)
Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Urkunde beim Bevollmächtigten einzusehen.(LG Mannheim Just 76,511)

Sonst könnte ja jeder X-beliebige behaupten, er will eine Forderung von XYZ eintreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2015, 06:04 von Gucky«

M
  • Beiträge: 23
Guten Morgen,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich sage also den Termin heute bei der Rechtsanwältin erst einmal ab und lasse den Anzahlungsbetrag zurück auf mein Konto buchen.
Von der Creditreform habe ich auf dem Wege eines Fax-Schreibens verlangt, mir den Auftrag vorzulegen, den die angeblich haben, um die Penunzen bei mir einzutreiben.

Gestern hatte ichmit Rechtsanwälten dreier Rechtsanwaltskanzleien Telefonate. Die Antworten der drei Rechtsanwälte waren allesamt nicht korrekt.
Fragen hätten die mich zuerst müssen, ob mir die Creditreform eine Vollmacht vorgelegt hat.
<Ironie ein> Na ja, Rechtsanwälte sind auch nur Menschen und können nicht alles aus ihrem Fachgebiet wissen. <Ironie aus>

Grüße,
Mücke.


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Hallo nochmal,
wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, kann ich mich erst einmal (ohne Befürchtens von Konsequenzen zu meinem Nachteile, wie Kontopfändung) zurücklehnen und der Dinge harren, die da (unter Umständen) kommen werden?
Grüße,
Mücke.


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Ich würde Creditreform darauf hinweisen, daß eine Vollmacht im Original vorgelegt werden muß, eventuell mit den Rechtsgrundlagen, die in meinem vorigen Post stehen. Es könnte sonst sein, dass die Kontopfändung ohne die rechtlichen Anforderungen (Vorlegen einer Vollmacht usw.) durchgeführt wird. Das wäre zwar illegal, aber das hilft dann im Moment auch nicht weiter, man hat dann erst mal  die Kontopfändung und Kontosperre auf der Backe. Man könnte auch noch mit Schadenersatz drohen, falls die Kontopfändung ohne die Vorlage einer Vollmacht durchgeführt wird. Ein Schaden entsteht ja meist, weil man im Falle einer Kontopfändung nicht an sein Geld kommt, außer man hat ein P-Konto.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2015, 08:11 von Gucky«

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Hallo,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
So deutlich, wie Ihr Formulierungsvorschlag für ein nochmaliges Schreiben an die Creditreform habe ich derselben gestern nicht die Forderung gestellt.
Sie haben Recht, es ist von mir (um mich rechtlich abzusichern) die Creditrefom auf das geltende Recht ausdrücklich hinzuweisen, mit Angaben der Aktenzeichen zu den Urteilen.
Sonst lasse ich der Creditreform weiten Interpretationsraum, das Recht für sich auszulegen und sich nicht an geltendes Recht zu halten.

Würden Sie, an meiner Stelle, erst einmal die Rechtsanwältin nicht kontaktieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.


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  • Beiträge: 23
Hallo Gucky,
können Sie mir 'sagen', ob die Creditreform berechtigt ist, zu pfänden? Ohne Vorliegens eines Kontopfändungsbeschlusses?
Ferner hatte mir gestern ein Rechtsanwalt gesagt, dass der Widerspruch gegen die Rundfunkgebührenzahlung keine aufschiebende Wirkung habe. Ist das richtig?

Viele Grüße,
Die Mücke.


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Mit der Rechtsanwältin würde ich warten, bis sich Creditreform auf Ihre Forderung zur Vorlage einer Vollmacht im Original äußert.

Ja, der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Man könnte aber im Eilantrag beim Verwaltungsgericht eine Aussetzung der Pfändung beantragen, z. B. bis über den Widerspruch entschieden ist, oder falls Klage eingereicht werden soll, ein Urteil ergangen ist. Der Eilantrag müßte dann aber gegen die zuständige Rundfunkanstalt gestellt werden, nicht gegen den Beitragsservice. Bei mir hat es einwandfrei geklappt. Der Bayerische Rundfunk hatte die Maßnahmen bis zum Entscheid des Widerspruchs, bzw. bis zum Einreichen und Entscheidung einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag ausgesetzt.

Der Beitragsservice kann auch externe Vollstrecker beauftragen, allerdings würde ich dann keine Inkassokosten bezahlen, da der Beitragsservice die Forderung auch selbst eintreiben könnte (Kostenminderungspflicht). Wenn sie einen externen Vollstrecker beauftragen ist das deren Problem. Ich weiß jetzt nicht, ob bei Ihnen Inkassokosten verlangt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2015, 14:04 von Gucky«

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  • Beiträge: 23
Danke für Ihre Antwort.
Ich sende der Creditreform heute nochmal ein Fax-Schreiben mit den Verweisen auf die Gerichtsurteile, die ich von Ihnen geschrieben bekam.
Muss sich Creditreform daran halten, mir das Original ihrer Beauftragung vorzulegen oder gibt es in der Sache (Vorlage des beglaubigten Originals des Auftrages;[ in Bezug auf mich:] eine Kontopfändung veranlassen) für Creditreform eine Ausnahme (eben NICHT eine Beglaubigung (wie vorstehend genannt) mir vorzulegen?

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.


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Nee, gibt keine Ausnahme. Creditreform ist ein stinknormales Inkassounternehmen, das sich an Recht und Gesetz oder an Urteile zu halten hat.


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Guten Tag Gucky,
danke für Ihre weitere Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.


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Auf alle Fälle würde ich auf eine Vollmacht im Original bestehen, das ist Ihr Recht. Creditreform ist nämlich bekannt dafür, dass sie Vollmachten gerne als schlechte Kopie versenden. Falls sie wirklich eine Vollmacht raus rücken sollten, schauen Sie mal aufs Datum der Vollmacht. Es kann nämlich sein, dass die Vollmacht später ausgestellt wurde, als die erste Mahnung, also quasi nachträglich, weil der Schuldner eine Vollmacht verlangt hat.

Solange jedenfalls keine Vollmacht im Original vorliegt, dürften sie auch nicht pfänden, sonst könnte Hinz und Kunz kommen und sagen, ich treibe für diesen oder jenen eine Forderung ein. Falls die Vollmacht erst im nach hinein, also nach Eintreffen der ersten Mahnung ausgestellt sein sollte, dann haben sie in den ersten Mahnschreiben eine Forderung ohne Auftrag gestellt, was eventuell strafrelevant wäre, denn logischerweise kann man eine Forderung erst anmahnen, wenn der Gläubiger eine Vollmacht zur Eintreibung ausgestellt hat. Ein Rechtsanwalt beispielsweise kann auch erst tätig werden, wenn man eine Vollmacht unterschrieben hat.


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Guten Tag Gucky,
Danke für die Hinweise.
Ich werde auf Augenmerk auf das Ausstellungsdatum der Vollmacht legen.
Die Vorlage des Originals der Vollmacht habe ich Creditreform als meine Forderung im heutigen Schreiben mit vermerkt. Und der Creditreform eine Frist zur Vorlage gesetzt.
Creditreform hat mir bereits die dritte Mahnung geschickt und mich zu ködern versucht, dass sie mit der Rundfunkgebührenanstalt Sonderkonditionen für mich erwirkt hätten. Auch hierfür fehlten mir die Beweise.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.


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Wie kommt ein angeblich mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattetes öffentlich-rechtliches Unternehmen eigentlich dazu, Forderungen des Staates an die Privatwirtschaft weiterzureichen? Wo ist die Befugnis dazu? Der Staat zieht doch seine Forderungen selber ein?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 84
Das kommt darauf an, was in der Satzung der jeweiligen Rundfunkanstalt steht. Beim SWR z. B. heißt es: Die  Rundfunkanstalt  darf  ein  Inkassounternehmen  erst  beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte.

Die würden sich mit dem Teufel verbünden, nur um ja jeden Euro rauspressen zu können.


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