Nur unsere pauschale Abgabe zur Finanzierung des Rundfunks wird als gültig angesehen.
Da frage ich mich, wer ist hier eigentlich der Bekloppte...und gehört eingewiesen...
In Bezug auf die Pauschalierung wird ja seitens der Rechtsprechung eingewandt, dass eine Abgabenbemessung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip einen "viel zu hohen Verwaltungsaufwand" bedeuten würde. Dies bedeutet, die Rechtsprechung misst dem Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung
rechtswidrigerweise einen höheren Stellenwert bei als dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
Es ist halt nur komisch, dass Zwangsbeiträge
- zur gesetzlichen Rentenversicherung
- zur gesetzlichen Krankenversicherung
- zur gesetzlichen Pflegeversicherung
- zur Arbeitslosenversicherung
- zu berufsständischen Versorgungswerken
- zu den Industrie- und Handelskammern
- zu den Handwerkskammern
wie vollkommen selbstverständlich nach der Leistungsfähigkeit bemessen werden. Von dort hört man auch nichts dergleichen über einen "viel zu hohen Verwaltungsaufwand". Der Rundfunkbeitrag wird hingegen aber vollkommen selbstverständlich
nicht nach der Leistungsfähigkeit bemessen.
Naja, es handelt sich halt um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das rechtfertigt selbstverständlich, dass mit unterschiedlichem Maß gemessen werden darf. Ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk würde die Demokratie ja schließlich den Bach runtergehen.
Man kann hier nur mit dem Kopf schütteln, wie sehr das Recht gebeugt wird, nur um es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Recht zu machen.