genau, rausreden kann sich keiner,
das Forum ist nicht dazu gedacht heraus zu finden, wer für wenn wieviel Beitrag mitzahlen sollte, sondern dazu über die Möglichkeiten zu informieren, wie Widerstand funktioniert.
Person A, B, C oder D kann sich freiwillig melden, tut es keine der Personen, werden alle 4 sofern alle 4 dem BS bekannt werden angeschrieben, jeweils.
Dann kann jede Person A bis D entsprechend antworten und Ihren Status erklären,
A -> kann sich befreien lassen oder erklären, dass bereits unter B, C oder D gezahlt wird, muss er aber nicht
D -> kann sich befreien lassen oder erklären, dass bereits unter A, B oder C gezahlt wird, muss er aber nicht
B -> kann sich nicht befreien lassen, es sei, Person B versucht es über die Härtefallregelung
oder erklären, dass bereits unter A, C oder D gezahlt wird, muss er aber nicht
C -> muss erstmal dem BS bekannt sein, oder C könnte sich laut Gesetz, wenn Person C denkt, dass Sie beitragspflichtig wäre von selbst dort melden, dann könnte C aber darauf verweisen, dass bereits unter A,B oder D gezahlt wird
Person A, B, C und D müssen sich selbst nicht untereinander absprechen, das Gesetz verlangt das nicht
Person A,B, C und D können im Rahmen Ihrer Möglichkeit auch erklären, dass Sie jeweils nicht betragspflichtig wären, weil bereits für die Wohnung bezahlt würde, oder aber angeben dass Sie bereit wären, sofern das möglich sei
Was Person A,B, C oder D nicht machen müssen, ist zu erklären, dass bereits unter einer anderen Beitragsnummer für diese Wohnung gezahlt würde, schließlich müssen Sie diese nicht einmal wissen, selbst die Namen der anderen Personen A,B, C oder D müsste nicht benannt werden, weil das Gesetz dazu keine Auskunft vorsieht, diese Angaben erfolgen freiwillig.
Beitragspflichtig wäre jede Person welche die Wohnung bewohnt oder in dieser gemeldet ist, aber pro Wohnung ist jeweils nur ein Beitrag zu zahlen. Jede Person kann für sich selbst entscheiden, ob Sie Angaben zu anderen Personen machen oder nicht. Jede beitragspflichtige Person, kann versuchen eine Befreiung zu erlangen. Befreit werden Härtefälle, Studenten, welche Bafög bekommen, Personen, welche Hartz4 bekommen, bei Personen mit ALG II hängt es an der Höhe, ob eine Befreiung in Betracht kommt.
Laut Gesetz ist jede Person verpflichtet, sich zu melden und anzuzeigen, unabhängig davon ob Sie sich befreien lassen kann.
Der BS kann ohne Mithilfe meist nicht erkennen, das 1 bis N Personen zur gleichen Wohnung gehören. Kommt also die Personen mit Ihrer Mithilfe, welche nicht zu leisten ist, der B nicht zu Hilfe so versucht dieser den Beitrag von jeder Person 1 bis N zu erheben.
Wer muss zahlen? Keiner, jeder hat das Recht zum Widerstand.
Widerstand beginnt mit der Option, einen Beitragsbescheid zu erhalten.
Auf diesen eine z.B. sehr ordentliche Zurückweisung zu schreiben. Das bedeutet, sich selbst Gedanken machen, die eigenen Beweggründe aufzuschreiben.
Eine maximale Bearbeitungszeit kann jeweils durch eine handschriftliche Übertragung der Zurückweisungen, welche minimal 8 A4 Seiten lang wäre und zuvor mit dem PC erstellt wurde, erlangt werden.
Beispiel, wie so etwas aussehen kann
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html