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Autor Thema: Wieder ein Vollstreckungsersuchen, was nun?  (Gelesen 2425 mal)

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Person X vor einem Monat einen Brief von GV erhalten, und dann eine Widerspruch zurückgeschickt, um einen Vollstreckungsersuchen mit richtiger Form  zu erfordern. bzw. einen Vollstreckungsersuchen  , der folgende Dinge ernhalten:
- die Bezeichnung und das Dienstsiegel der Vollstreckungsbehörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten.
- die Bezeichung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes unter Angabe der erlassenden Behörde, des Datums und des Aktenzeichens
- die Angabe des Grundes und der Höhe der Geldforderung.

einem Monat nach der Widerspruch erhaltet Person X einen Brief von einer Richterin, sagte, "richterlicher Anordnung gemäß erhalten Sie die anliegenden Unterlagen zur Kenntnis- und Stellungnahme binnen 2 Wochen."
und im Anhang ist dann der Brief, der GEZ nach AG geschickt hat, und die Richterin dann Person X weiter geschickt hat.
In diesem Brief sagte GEZ, "Das Landgericht Dresden (Beschluss vom 20.10.2014, Az.:2 T 791/25) sowie das Landgericht Zwickau  (Beschluss vom 11.12.2014, Az.:8 T 321/14) haben festgestellt, dass bezüglich der Vollstreckungsersuchen des Mitteldeutschen Rundfunks Zweifel am Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen, insbesondere an der korrekten Gläubigerbezeichnung, bestehen."

und in diesem neuen Brief liegen ja tatsächlich schon "die Bezeichnung und das Dienstsiegel der GEZ sowie die Unterschrift " "die Bezeichung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes unter Angabe der GEZ, des Datums und des Aktenzeichens" "die Angabe des Grundes und der Höhe der Geldforderung."

Die Frage von Person X liegen dann unter:
1, die Richterin hat diesen Brief weiter zu Person X geschickt, d.h die Richterin stimmt die Aussage von GEZ zu?
2, wie oben geschrieben, die alle Bezeichnung, Dienstsiegel sind von GEZ, aber GEZ ist eine Vollstreckungsbehörde? Ich glaube nicht! aber wie kann Person X jetzt aufweisen, dass GEZ gar keine Vollstreckungsbehörde ist?  GEZ haben jetzt schon die o.g. 2 Beschlüsse genannt, was soll Person X jetzt dagegen widerspruchen? oder muss Person X jetzt wirklich widerspruchen? Da eine Freude hat Person X gesagte, dass hier stimmt die Richterin die Aussage von GEZ nicht zu, sie schickt nur einfach richterlicher Anordnung gemäß den Brief weiter, ist es wahr? sonst was muss Person X tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2015, 07:09 von Uwe«

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Der Brief von GEZ zur Richterin, und weiter zu Person X, Seite 1


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Der Brief von GEZ zur Richterin, und weiter zu Person X, Seite 2


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