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Autor Thema: Mahnung erhalten und nicht auf Festsetzungsbescheid reagiert  (Gelesen 10141 mal)

B
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Hallo,

Person A hat bislang alle Schreiben ignoriert, inkl. zwei "Festsetzungsbescheide" (früher auch bekannt als Beitragsbescheid?).

Heute ist die Mahnung bei Person A eingetroffen (siehe: http://i.imgur.com/lqL3VyN.png). Person A hat hier einige Infos zu dem Thema durchgelesen und ist zu der Schlußfolgerung gekommen, dass, weil Person A es versäumt hat, Widerspruch gegen die beiden Festsetzungsbescheide einzureichen, sie den geforderten Betrag jetzt zahlen muss, weil die GEZ mit dem Festsetzungsbescheid jetzt eine rechtliche Grundlage hat, ihre Drohungen warzumachen.

Stimmt das soweit?

Person A hasst die GEZ zutiefst und würde am liebsten weiter boykottieren, aber wenn Ignorieren nicht die beste Wahl gewesen ist und Person A jetzt zahlen muss, kann sie den ganzen Schlamassel noch abwenden, wenn sie einen Antrag auf Befreiung stellt (Person A ist Student), trotz der Abmahnung  und allem? 

Person A würde sich über eure Antworten freuen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2015, 19:02 von Bibliothekar«

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Als Student muss man Bafög beziehen, um befreit zu werden. Das geht nur 2 Monate rückwirkend. Die von dir beschriebene Zwangsvollstreckung muss auf anderem Weg beseitigt werden. Wenn der Beitragsservice keine Beweise hat, dass die Bescheide zugestellt wurden, dann wurden sie rechtlich gesehen nicht zugestellt. Beweise wären Einschreiben, diese verwendet BS nicht für Bescheide. Weitere Beweise wären, wenn darauf reagiert wurde. Beides ist hier nicht der Fall, also kann für Person A jetzt nur noch eine Vorgehensweise empfohlen werden, wie u.a. beschrieben unter
Taktiken bei Vollstreckungsmaßnahmen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14896.msg99596.html#msg99596
Ansonsten ist das Forum zur Zeit voll mit aktuellen Fragen und Antworten zum Thema, dass Bescheide nicht angekommen sind und mit Vollstreckung gedroht wird. Daran kann Person A sich orientieren.

BS hat wohl eine Zwangsvollstreckungswelle in Gang gesetzt, wie es sie noch niemals irgendwo sonst gab. Wird wohl eng für örR, bald ist Schluß mit Zwangsbeitrag, die versuchen noch zu pfänden, solange es geht. Das lässt sich nicht jeder gefallen, also wird fleissig darüber diskutiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2015, 14:01 von Bürger«

r
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Das geht nur 2 Monate rückwirkend.

Hab im Mai auch den Wisch vom BAföG Amt eingereicht und wurde nachträglich von 10/2014 an befreit. Also mit den zwei Monaten steht irgendwo drin, das stimmt, aber ich glaube die wissen selbst, dass im Zweifel das Gericht eher zugunsten des Klägers entscheiden würde. Warum sollte es auch quasi eine Verjährungsfrist von nur zwei Monaten geben... Befreiung ist Befreiung und wenn ich die ein Jahr später einreiche. Nur meine eigene Erfahrung...


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Das geht nur 2 Monate rückwirkend.

Hab im Mai auch den Wisch vom BAföG Amt eingereicht und wurde nachträglich von 10/2014 an befreit. Also mit den zwei Monaten steht irgendwo drin, das stimmt, aber ich glaube die wissen selbst, dass im Zweifel das Gericht eher zugunsten des Klägers entscheiden würde. Warum sollte es auch quasi eine Verjährungsfrist von nur zwei Monaten geben... Befreiung ist Befreiung und wenn ich die ein Jahr später einreiche. Nur meine eigene Erfahrung...

Person A biezieht auch Bafög, beginnt jetzt aber schon mit dem 5 Semester. Meinst du sie sollte es trotzdem versuchen? Kann ja nicht schaden.

Nicht, dass dieser GEZ-Müll durch den Antrag auf Befreiung letztendlich  von Person A anerkannt wird und die fuchteln mit dem Beweis dann vor der Nase rum, wenn es zu gerichtlichen Schritten kommt.


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robirobsen könnte recht haben mit seiner Einschätzung, denn vor Gericht dürfte das keinen Bestand haben, wenn die erst so spät die Bescheide versenden.
@Bibliothekar: deine Sorge mit der Anerkennung von GEZ-Müll ist unbegründet. Niemand erkennt diesen GEZ-Müll an. Wer ihn ignoriert, bekommt aber Besuch vom OVG. Also lese dich hier im Forum ein, Wissen ist Macht. GEZ weiss über rechtliches mehr wie fast alle Bürger und nutzt das aus.
Oberste Maxime beim BS: kein Wissen weitergeben, lügen, nötigen, abzocken! Fast wie beim örR: falsches Wissen weitergeben, lügen, vertuschen, manipulieren.


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Das geht nur 2 Monate rückwirkend.

Hab im Mai auch den Wisch vom BAföG Amt eingereicht und wurde nachträglich von 10/2014 an befreit. Also mit den zwei Monaten steht irgendwo drin, das stimmt, aber ich glaube die wissen selbst, dass im Zweifel das Gericht eher zugunsten des Klägers entscheiden würde. Warum sollte es auch quasi eine Verjährungsfrist von nur zwei Monaten geben... Befreiung ist Befreiung und wenn ich die ein Jahr später einreiche. Nur meine eigene Erfahrung...

Person A biezieht auch Bafög, beginnt jetzt aber schon mit dem 5 Semester. Meinst du sie sollte es trotzdem versuchen? Kann ja nicht schaden.

Nicht, dass dieser GEZ-Müll durch den Antrag auf Befreiung letztendlich  von Person A anerkannt wird und die fuchteln mit dem Beweis dann vor der Nase rum, wenn es zu gerichtlichen Schritten kommt.

Ich hatte denen geschrieben, dass nach LG Tübingen ein Bescheid vorliegen muss, um überhaupt was festzusetzen. Nach dem ich dann mal einen Festsetzungsbescheid bekam, habe ich geschrieben... So nun liegt mir ja was vor, worauf ich reagieren muss und hab das dann eingereicht. Hatte auch nur so lange gewartet da von den Monaten davor auch noch was offen ist und ich mich durch Wohnungswechsel nicht genötigt sah, denen sofort meine neue Adresse mitzuteilen, nur damit ich die Befreiung bekomme. Aber es hat immerhin einschließlich Juni 15 für 9 Monate rückwirkend funktioniert.

Durchaus probieren, wenn die eh schon die Adresse usw haben. Ich habe trotzdem noch einen offenen Betrag und den werden sie auch nicht erhalten. Bei BAföG haben die da schlechte Karten, da kann man nichts pfänden,  so wenig ist das.


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Nach Bafög kommt das Berufsleben mit Gehalt. Die Schulden verschwinden nicht, irgendwann werden die fällig. Besser jetzt schon kämpfen.


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Nach Bafög kommt das Berufsleben mit Gehalt. Die Schulden verschwinden nicht, irgendwann werden die fällig. Besser jetzt schon kämpfen.

Das ist richtig, läuft ja auch. Aber wenn man die Gesamtschulden erstmal durch berechtigte Befreiungszeiten vermindern kann. Alles andere ist eh langwierig.

Und Schulden verschwinden durchaus durch PrivatInso, die GEZ gleich mit.


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Die GEZ verhindert bislang die Privatinso.


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Die GEZ verhindert bislang die Privatinso.

Inwiefern? Was gibt es da zu verhindern?


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Jeder einzelne Gläubiger muss einer Privatinsolvenz zustimmen.

BS verweigert die Zustimmung zur Privatinsolvenz.

Meine Anmerkung dazu: die Schuldigen dafür sind die Intendanten der jeweiligen Landesrundfunkanstalt. BS handelt in dessen Auftrag.


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Jeder einzelne Gläubiger muss einer Privatinsolvenz zustimmen.

BS verweigert die Zustimmung zur Privatinsolvenz.

Meine Anmerkung dazu: die Schuldigen dafür sind die Intendanten der jeweiligen Landesrundfunkanstalt. BS handelt in dessen Auftrag.

Ich glaube da liegt eine Verwechslung vor. Einem außergerichtlichen Vergleich müssten alle zustimmen. Bleibt der erfolglos, wird PrivatInso beim AG beantragt. Das geht dann ganz normal seinem Weg. Nullplan vorlegen und 6 Jahre warten, oder neu mind. 35% + Verfahrenskosten zahlen und nach drei Jahren werden die restlichen Schulden erlassen.

Alles andere wäre ja Unsinn, dann würde einfach immer mindestens einer nicht zustimmen und man hätte nie eine Chance schuldenfrei zu werden. Aber genau diese Schuldenfreiheit ist das Ziel der Insolvenz.


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Hier im Forum wurde berichtet, dass BS die Privatinsolvenz verhindert hat. Ein Gläubiger muss nicht zustimmen, aber möglicherweise ist das Geld dann futsch. Banken haben kein Problem mit Privatinsolvenz, der Schuldenschnitt ist sogar enorm. BS hat kein Interesse am Wohl der notleidenden Bevölkerung, die Zwangsbeiträge müssen mit aller Gewalt aus jedem gepresst werden, sonst sind die Intendanten nicht glücklich. Nur durch Zwang kann unsere deutsche Demokratie erhalten werden.


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Gut zu wissen, auch wenn ich es nicht ganz glauben kann. Notfalls bleibt immer noch England. Da bekommt man die Restschuldbefreiung nach einem Jahr. Gut man muss da wohnen und arbeiten, aber ruck zuck ist man danach alles los. Allerdings sollte sich das schon lohnen, nur wegen GEZ für paar hundert Kröten, da ist jede Inso unnütz.


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für Person A jetzt nur noch eine Vorgehensweise empfohlen werden, wie u.a. beschrieben unter
Taktiken bei Vollstreckungsmaßnahmen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14896.msg99596.html#msg99596
Ansonsten ist das Forum zur Zeit voll mit aktuellen Fragen und Antworten zum Thema, dass Bescheide nicht angekommen sind und mit Vollstreckung gedroht wird.

Gibt es ein Template für so ein Schreiben (dass kein Beitrags-/Festsetzungsbescheid erhalten wurde) mit Fachjargon oder reicht es einen Laienbrief zu verfassen a la "Nix ist angekommen wie in Mahnung behauptet". Soll man dann noch darum bitten die GEZ möge einem doch bitte das Ding zuschicken damit man Widerspruch darauf einlegen kann?

(die Suchfunktion hat nicht viel geholfen)

Vielen Dank für eure Hilfe soweit  :).


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