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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 4776 mal)

B
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Kontopfändung
Autor: 08. Juli 2015, 17:09
Hallo
Mal angenommen A hat jetzt den 1. eingeschriebenen Brief bekommen.
ein Förmliche Zustellung Inhalt Kontopfändung einer öffentlich-rechtlichen Forderung
Vollstreckungsschuldner stimmt Vollstreckungsgläubiger steht nur S**west****funk
und Vollstreckungshilfe die VG
Stempel und Unterschrift ist auch auf dem Schreiben.

Nehmen wir weiter an
A wäre bei der VG um einen Widerspruch zur Niederschrift abzugeben und hätte auch ausreichend geld (für den notfall) dabei. Doch statt sich nur mit Person B Zuständig für Vollstreckung unterhalten zu können sitzt in dem Raum noch Person C die nur für Kasse zuständig keine zuständigkeit Vollstreckung.
Da kein Interesse von B Widerspruch aufzunehmen und Person C gleich mal mit 130kg aufspringen und Taschenpfändung durchführen will flucht zur Polizei.
Mit der Polizei den Sachverhalt geklärt leider keine Strafbare handlung aus deren sicht von B oder C.
A soll Beschwerde bei der VG gegen C einlegen und Widerspruch mit Einschreiben/Rückschein Versenden

Fragen:

1. Da A nicht so gut mit Widersprüchen und Beschwerden ist könnte A jemand eine Vorlage geben?
2. A könnte Locker zahlen würde das dann unter Vorbehalt mit 1ct stücken machen?
3. A benötigt das gesperrte Konto nicht (nie was drauf) und macht das dann mal zu?
4. ??? welche Optionen hat A noch
Fiktive Daten schreiben 8.6. zustellung 24.6

Danke für jeder Rückmeldung


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B
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Re: Kontopfändung
#1: 09. Juli 2015, 16:45
Fiktive person A war heute beim Anwalt mit dem Ausdruck vom LG Tübingen
nochmal der link
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18966
 
Person A schilderte dem Anwalt den Vorfall bei der VG

nun steht der fiktive Plan und wird umgesetzt in der Stadt T

1. Kontopfändung für unzulässig erklären aufgrund LG Tübingen (Bei Person A sind ähnliche Fehler)

2. Dienstaufsichtsbeschwerde? gegen Person C bei der VG

3. Klage wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und Erpressung

Person A war danach bei der VG und hat 466,15 bezahlt davon 26,15 in 1,2,5,10,20 cent ein wenig

spass musste nach gestern sein und war auch mit dem Anwalt abgesprochen sonst hätte man Person A Bescheinigen müssen das man kein Geld von mir will

Später lade ich noch geschwärzt die Unterlagen hoch soweit vorhanden



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n
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Re: Kontopfändung
#2: 09. Juli 2015, 20:32
Person A schilderte dem Anwalt den Vorfall bei der VG

nun steht der fiktive Plan und wird umgesetzt in der Stadt T

Wenn Person A beim Anwalt war warum hat A trotzdem gezahlt???


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B
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Re: Kontopfändung
#3: 09. Juli 2015, 23:12
Hallo
A hat GEZahlt weil das Konto wieder frei sein muss und wenn die Verhandlung gewonnen wird das Geld zurück erstattet werden muss von der VG. Im Fall der Niederlage vor dem Gericht die Zahlung mit allen Nebenkosten Bezahlt werden muss
A kann bis zu einem Gewissen Punkt mitmachen.
A besitzt aber auch genug das auf dem Spiel stehen würde.
Kapital ist vorhanden um nun den Klageweg zu bestreiten egal wie es ausgeht.
so far


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B
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Re: Kontopfändung
#4: 10. Juli 2015, 00:29
Jetzt noch die Ankündigung Rot eine Seite ohne Rückseite normale Post
Und der 1. und Einzige eingeschriebene Brief eine Seite mit Rückseite Rechtsmittel


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